Praktika bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum abzuleisten.

Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes sind:

  • Sie sind zum Zeitpunkt des Praktikums immatrikuliert – Vorlage einer Original-Immatrikulationsbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum
  • Es handelt sich für die gesamte Dauer um ein Pflichtpraktikum, das mindestens drei Monate dauern sollte
  • Bitte geben Sie unbedingt den genauen Praktikumszeitraum an, evtl. mit Alternativterminen
  • Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Sie Ihre Bewerbung spätestens drei Monate vor dem angestrebten Praktikumsbeginn herreichen

Praktika im Kulturbereich

  • Mitarbeit im Referat „Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen“ mehr Informationen
  • Mitarbeit im Referat „Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst“ (insbes. Betreuung von Einrichtungen aus den o.g. Bereichen)” mehr Informationen
  • Mitarbeit im Referat „Stadtkultur, Bibliotheken, Archive, Musik- und Jugendkunstschulen“ (sowie Europäische Kulturangelegenheiten und EU-Strukturfondsförderung) mehr Informationen