Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung

Informationsblätter zu den Förderkriterien der religions- und weltanschauungsübergreifenden Zusammenarbeit und zur Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit

Für das Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit gliedert sich 2025 in folgende Unterförderschwerpunkte auf: Zusammenarbeit der muslimischen Organisationen mit anderen Religionsgemeinschaften und mit der Zivilgesellschaft; Islamische verantwortete Bildungs- und Akademiearbeit in religionsübergreifenden Kontexten; Präsentation islamisch-religiösen und islamisch-kulturellen Lebens im religionsübergreifenden Dialog; Ehrenamtliches Engagement in muslimischen Organisationen zur Qualifizierung für religionsübergreifenden Dialog und Förderung des innermuslimischen Dialoges durch religionsübergreifende Beteiligung.

Nachfolgend finden Sie für beide Förderschwerpunkte die jeweiligen Förderkriterien.

  • Förderkriterien Religions- und weltanschauungsübergreifende Zusammenarbeit 2025

    DOCX-Dokument (50.3 kB) - Stand: 2024-06-13

  • Förderkriterien Förderung Muslimischens Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit 2025

    DOCX-Dokument (58.5 kB) - Stand: 2024-06-13

Antragsformular

Zur Antragstellung für beide Förderschwerpunkte sind das Antragsformular und das Formular zur Erstellung des Finanzierungsplans zu verwenden.

  • Vordruck Antrag 2025

    DOCX-Dokument (74.0 kB) - Stand: Stand 26.06.2024

  • Vordruck Finanzierungsplan 2025

    XLSX-Dokument (21.4 kB)

Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung und der Projektdurchführung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen. Für beide Förderschwerpunkte sind die gleichen Formulare zu verwenden.

Bitte nutzen Sie das hier zum Download bereitgestellte Formular Verwendungsnachweis und während der Projektlaufzeit das Formular Zwischennachweis.

  • Hinweise zur Verwendungsprüfung 2025

    DOCX-Dokument (34.4 kB)

  • Vordruck Verwendungsnachweis 2025

    XLSX-Dokument (54.0 kB)

  • Vordruck Zwischennachweis 2025

    XLSX-Dokument (61.8 kB)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.

Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. 100.000,00 € je Projektvorhaben gedeckelt.
Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.

Für Projekte, die im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen, ist die Abgabefrist der 15.10.2024.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.

Hinweis für Projekte des Vorjahres

Bewilligte und abgeschlossene Projekte können die hier online gestellten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.

Vernetzungstreffen

Für Einrichtungen, die auf der Suche nach Kooperationspartner*innen sind, wird am 15. Juli 2024 von 13:00-14:00 Uhr ein Vernetzungstreffen in der Senatsverwaltung angeboten. Teilnehmende können Ideen und Kontaktdaten austauschen und sich eigenständig für eine Antragsstellung vernetzen. Um Anmeldung wird bis zum 11. Juli 2024 unter bkrw-projekte@kultur.berlin.de gebeten.