Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung

Informationsblatt zu den Förderkriterien der religions- und weltanschauungsübergreifenden Zusammenarbeit und zur Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit

Für das zweite Halbjahr 2025 werden Förderkriterien für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.

Es gibt drei inhaltliche Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten,
die die Zusammenarbeit von Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken,
die die mediale Sichtbarmachung religionsübergreifender Zusammenarbeit gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten stärken,
die eine Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für kleinere Religionsgemeinschaften umsetzen.

Nachfolgend finden Sie die Förderkriterien.

  • Förderkriterien Dialog 2. Halbjahr 2025

    DOCX-Dokument (52.6 kB) - Stand: Stand 09.04.2025

Vordrucke 2. Halbjahr 2025

Zur Antragstellung für beide Förderschwerpunkte sind das Antragsformular und das Formular zur Erstellung des Finanzierungsplans zu verwenden.

  • Vordruck Antrag 2. Halbjahr 2025

    DOCX-Dokument (74.2 kB) - Stand: Stand 09.04.2025

  • Vordruck Finanzierungsplan 2025

    XLSX-Dokument (21.4 kB)

  • Vordruck Finanzierungsplan 2025-2026

    Nur Anträge für eine Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für kleinere Religionsgemeinschaften verwenden bitte den zweijährigen Finanzierungsplan.

    XLSX-Dokument (21.6 kB) - Stand: Stand 09.04.2025

Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung und der Projektdurchführung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen. Für beide Förderschwerpunkte sind die gleichen Formulare zu verwenden.

Bitte nutzen Sie das hier zum Download bereitgestellte Formular Verwendungsnachweis und während der Projektlaufzeit das Formular als Zwischennachweis.

  • Vordruck Verwendungsnachweis 2025

    XLSX-Dokument (54.6 kB) - Stand: Stand: 09.04.2025

  • Hinweise Verwendungsprüfung 2025

    DOCX-Dokument (34.4 kB) - Stand: Stand: 09.04.2025

  • Vordruck Zwischennachweis 2025

    XLSX-Dokument (61.8 kB)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen. Anträge können durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivil-gesellschaftliche Akteure gestellt werden. Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag von mindestens 30.000 € und maximal 100.000 € je Projektvorhaben zu berechnen. Die Projekte können zwischen dem 01.07.-31.12.2025 durchgeführt werden. Ausnahme: Für die Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für Religionsgemeinschaften“ können bis zu 150.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt werden.

Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.
Abgabefrist ist der 30.05.2025. Es werden lediglich vollständige Anträge berücksichtigt.

Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.

Hinweis für Projekte des Vorjahres

Bewilligte und abgeschlossene Projekte (Religionsübergreifender Dialog, Muslimisches Leben, Weiterbildung) können die hier online gestellten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.

Referentin beim Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Frau Eva-Maria Di Noia (030) 90228-804
und Frau Anna Wiese (030) 90228-644