Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen. Anträge können durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivil-gesellschaftliche Akteure gestellt werden. Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag von mindestens 30.000 € und maximal 100.000 € je Projektvorhaben zu berechnen. Die Projekte können zwischen dem 01.07.-31.12.2025 durchgeführt werden. Ausnahme: Für die Koordinierungsstelle zur Sicherung von Räumen für Religionsgemeinschaften“ können bis zu 150.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt werden.
Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.
Abgabefrist ist der 30.05.2025. Es werden lediglich vollständige Anträge berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.
Hinweis für Projekte des Vorjahres
Bewilligte und abgeschlossene Projekte (Religionsübergreifender Dialog, Muslimisches Leben, Weiterbildung) können die hier online gestellten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.