Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. mindestens 30.000 € bis maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr gedeckelt.
Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.
Abgabefrist ist der 15.09.2025.
Es werden lediglich vollständige Anträge berücksichtigt.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- eine aktuelle Satzung / gegebenenfalls Gemeindeordnung (auch der Projektpartner*innen)
- Aktuelle Registerauszüge
- ein Nachweis zur steuerlichen Behandlung / Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Nachweis der Legitimation des Unterzeichnenden, ggf. eine Vertretungsvollmacht
- ein Wirtschafts-/Haushalts- oder Finanzierungsplan nebst Anlagen
- Gegebenenfalls eine Zusage eines Drittelmittelgebers
Hinweis für Projekte des Vorjahres
Bewilligte und abgeschlossene Projekte (Religionsübergreifender Dialog, Muslimisches Leben, Weiterbildung) können die hier online gestellten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.