Förderprogramme Darstellende und Performative Künste, Theater und Tanz

Probe zu COMPOVISATION, künstlerische Leitung: Louise Wagner / Uferstudios, Berlin
Grundlage für die Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft sind die vom Berliner Senat erlassenen “Verwaltungsvorschriften zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Produktionsorten, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste in Berlin”
Grundlegendes Ziel dieser Vorschriften ist es, die Durchlässigkeit zwischen den Förderarten zu gewährleisten und so transparent wie möglich zu gestalten. Ziel der Förderung ist in erster Linie die Förderung künstlerischer Qualität. Das schließt die Möglichkeit von Veränderungen in der Förderung und die Berücksichtigung neuer künstlerischer Entwicklungen ausdrücklich mit ein.
Zu diesem Zweck wurden unterschiedliche Kategorien der Förderung mit jeweils unterschiedlichen zeitlichen Befristungen festgeschrieben und ein Vergabeverfahren etabliert, das auf der Evaluierung und Bewertung durch Fachjurys basiert.
Auf diese Weise soll in der Förderpolitik eine Balance hergestellt werden zwischen dem Anspruch, Bewährtes und Etabliertes zu bewahren und der Möglichkeit, auf neue Entwicklungen in den darstellenden und performativen Kunstszenen aller Genres sowie der Tanzszene auch genreübergreifend durch Schwerpunktsetzung reagieren zu können.
Im Bereich der Projektförderung für den Tanz, sowie die darstellenden und performativen Künste aller Genres, hat der Senat ein abgestuftes Fördersystem geschaffen, das zwischen kurzfristiger Förderung einzelner Projekte und längerfristig ausgelegten Vorhaben vermittelt.
Mit der klassischen Einzelprojektförderung werden einmalige künstlerische Vorhaben gefördert, die Einstiegsförderung bietet, Berufseinsteiger*innen, Quereinsteiger*innen, Berufsumsteiger*innen und Wiedereinsteiger*innen, ebenfalls die Möglichkeit, einmalige künstlerische Vorhaben zu fördern und die einjährige Förderung für Produktionsorte zielt darauf, die Arbeitsstrukturen sowie die Entwicklung von professionell arbeitenden Produktionsorten zu sichern.
Die zwei- und vierjährigen Förderungen richten sich nach den Antragstellenden: Eine zweijährige Basisförderung und in der Regel vierjährige Konzeptförderung als Projektförderung eröffnet Gruppen ohne festem Haus einen längeren Planungshorizont. Theater und Produktionsorte können wiederum zweijährige Basisförderung und die in der Regel vierjährige Konzeptförderung als befristete institutionelle Förderung erhalten. Dieses System aus längerfristiger Projektförderung und temporärer institutioneller Förderung, das Auf- und Abstiege von Förderempfängern vorsieht, wird häufig auch als Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ bezeichnet.
Dem gegenüber ist die dauerhafte institutionelle Förderung für solche Einrichtungen vorgesehen, deren langfristige Unterstützung einem demokratischen Konsens entspricht. Sie begründet sich durch entsprechende Parlamentsentscheidungen im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung.
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Verwaltungsvorschriften zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Produktionsorten, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstlern des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste in Berlin vom 22.10.2019
PDF-Dokument (175.4 kB) - Stand: 07. Juli 2020
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Jurymitglieder im Bereich Darstellende Künste
PDF-Dokument (35.1 kB) - Stand: 6. Juni 2023
Bestands- und Bedarfsanalyse Tanz in Berlin
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Bestands- und Bedarfsanalyse Tanz in Berlin
PDF-Dokument (2.2 MB) - Stand: April 2020
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Abschlussbericht Runder Tisch Tanz
PDF-Dokument (4.4 MB) - Stand: April 2020
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur

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Antragsfristen

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Antragscenter

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