Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Global – alle Sparten

Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 14. Oktober 2025 um 14:00 Uhr (MEZ)

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Nach der Frist ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Online Informationsveranstaltung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt lädt interessierte Künstler:innen zu einer Infosession zu dem Programm Kulturaustauschstipendien Global ein. Antragsteller:innen erhalten Informationen zum Programm und können den Mitarbeiter:innen des Senats konkrete Fragen stellen.

Wann? Montag, 15. September von 11 bis 12:30 Uhr
Wo? Online via Webex. Bitte senden Sie zur Teilnahme eine formlose Anmeldung an die Email-Adresse infosession@kultur.berlin.de und Sie erhalten den Meeting-Link.

Die Infosession findet ausschließlich online und in deutscher Sprache statt. Fragen können auf Deutsch oder Englisch im Chat gestellt werden.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert wird die künstlerische/kuratorische Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten weltweit. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium für künstlerische/kuratorische Kooperation kann variieren von 1 bis 3 Monaten, wovon mindestens 50% der Stipendienzeit am Zielort verbracht werden soll.

Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler:innen und Künstler:innengruppen. Die Gruppe muss den Zusammenschluss von Künstler:innen durch eine gemeinsame Erklärung bestätigen oder einen GbR-Vertrag vorlegen.

Voraussetzungen

  • Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners.
    (Die Zusammenarbeit sollte gemeinsame Ziele der Partner verfolgen und eine gegenseitige Wirkung entfalten. Nicht gefördert werden Vorhaben, die keine kooperativen Aspekte aufweisen, dazu zählen u.a. reine Recherchereisen, Residenzaufenthalte ohne künstlerische Kollaboration vor Ort, Präsentationen bestehender Arbeiten im Ausland).
  • Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin, und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
  • Die Bewerber:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und sind nicht als Professor:in an einer Hochschule tätig.
  • Künstler:innen aus Nicht-EU Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.

Umfang der Förderung

Die Stipendien werden gestaffelt (in Stufen à 500 €) vergeben. Je nach Anzahl der Reisenden, dem Ziel und Zeitraum können Stipendien in Höhe von 1.000 € bis max. 10.000 € vergeben werden. Als Richtgröße für die Höhe des Stipendienbetrags dient ein monatlicher Betrag von 2.500 € für Reisen innerhalb bzw. 3.000 € außerhalb Europas.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Stipendien werden in der Regel Ende August eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.

Jury

Die Jury besteht aus Tom Arthurs, Celina Basra, Luzie Meyer, Felizitas Stilleke, Joshua Wicke und Stephan Winkler.
Die Kommunikation der Ergebnisse des Jury-Verfahrens wird sich wegen der Haushaltsverhandlungen voraussichtlich bis Januar 2026 verzögern.

Antragsstellung

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Globalstipendien

    PDF-Dokument (107.3 kB) - Stand: Juli 2025

  • Erklärung Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB) - Stand: Juni 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein:

Zugang zum Online Antragsverfahren

Kontakt

Bereich Internationaler Kulturaustausch
Sigrid Hilmer