Wiederaufnahmeförderung

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Kulturschaffende sowie freie Berliner Gruppen. Auch Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen Berliner Kulturschaffende sowie Gruppen/Ensembles einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Produktionen bzw. die Kulturschaffende damit nachhaltiger zu fördern. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellenden müssen mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz, Zeitgenössischer Zirkus müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben.
  • Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden.
  • Kulturschaffende bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin.
  • Die beantragte Wiederaufnahme muss in der Vergangenheit bereits über den Berliner Senat gefördert worden sein.
  • Kulturschaffende sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 € pro Vorhaben.
Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (z.B. Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten.

Zeitraum der Ausschreibung

Es wird im Förderjahr 2027 einmalig nur ein Vergabeverfahren für den Wiederaufnahme-Zeitraum von März bis Dezember 2027 durchgeführt.
Die nächste Abgabefrist ist der 02. Dezember 2026 um 15 Uhr.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

  • Infoblatt Wiederaufnahmeförderung

    PDF-Dokument (154.6 kB) - Stand: 16. Dezember 2025

  • Musterfinanzierungsplan Wiederaufnahmeförderung

    XLSX-Dokument (30.0 kB) - Stand: 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Zuwendungserstellung

  • Merkblatt Unterlagen Zuwendungsbescheid

    PDF-Dokument (134.2 kB) - Stand: 14.01.2025

Kontakt

für alle Kunstsparten
Ulrike Straube
Sprechzeiten:
Montag von 10:00 – 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 10:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 10:00 – 14:00 Uhr