Bund und Bundesengagement in Berlin

Kompetenz und finanzielles Engagement des Bundes für die Kultur in Berlin resultieren aus seiner Verantwortung für die gesamtstaatliche Repräsentation in der Bundeshauptstadt (Art. 22 Abs. 1, 106 Abs. 8 GG, Berlin/Bonn-Gesetz).

Die Finanzierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Berlin sowie die Bereitstellung von Mitteln für den „Hauptstadtkulturfonds“ durch den Bund sind im aktuellen Hauptstadtfinanzierungsvertrag geregelt.
Mit der Stiftung Deutsche Kinemathek, der Akademie der Künste, der Stiftung Jüdisches Museum und der Kulturveranstaltungen des Bundes GmbH, zu der die Berliner Festspiele mit dem Martin-Gropius-Bau, das Haus der Kulturen der Welt und die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) zählen, hat das Land Einrichtungen in die alleinige Bundesverantwortung und -finanzierung übergeben, die in besonderer Weise den Kulturanspruch der Bundesrepublik Deutschland repräsentieren.

Außerdem hat der Bund durch entsprechende Vereinbarungen die Mitfinanzierung bedeutender kultureller Einrichtungen in Berlin übernommen. Dazu zählen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie die Klangkörper der Rundfunkorchester und -Chöre GmbH. Im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation in der Hauptstadt kommt den Gedenkstätten zur Erinnerung an das Unrecht von Nationalsozialismus und die SED-Herrschaft in der DDR besondere Bedeutung zu; diese Gedenkstätten werden in der Regel je hälftig vom Land Berlin und dem Bund finanziert.
Das Auswärtige Amt beteiligt sich darüber hinaus an der Finanzierung des Berliner Künstlerprogramms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Beim kulturpolitisch bedeutsamsten Projekt seit der deutschen Wiedervereinigung, der Errichtung des Humboldt-Forums auf dem Schlossplatz in der Mitte Berlins, ist der Bund Bauherr.

Senatskanzlei Berlin

  • Hauptstadtfinanzierungsvertrag (2007)

    PDF-Dokument (34.0 kB) - Stand: April 2020