Kooperation mit Schulen

Kinder musizieren mit Instrumenten

Kooperation von bezirklichen Musikschulen mit Grundschulen

Musikschulen und allgemeinbildende Schulen sind in Berlin traditionell Partner in der außerunterrichtlichen Förderung der musisch-kulturellen Bildung durch langfristige Angebote, Projekte und Veranstaltungen. Die inhaltlichen und organisatorischen Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit wurden auf der Grundlage des Schulgesetzes ausgearbeitet und Empfehlungen, die die Kooperation erleichtern und befördern sollen, erarbeitet.

Seit über zehn Jahren kooperieren Musikschulen und Schulen im Rahmen der Ganztagsbetreuung verstärkt miteinander. Die Musikschulen haben in Absprache mit den Schulleitungen inzwischen Angebote für musikalische Unterrichtsangebote am Nachmittag an rund 75 Grundschulen bereitgestellt.

Insgesamt kooperieren die 12 bezirklichen Musikschulen über 100 Schulen in Berlin. Der Förderunterricht wird in der Regel in größeren Gruppen, Halbklassen oder Klassen angeboten und orientiert sich inhaltlich an den Neigungen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler.

Die Fachverwaltung hat Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit empfohlen. Außerdem wurden Musterverträge und eine Checkliste zur Qualitätsüberprüfung von institutionellen Anbietern und Einzelanbietern des musikalischen Förderunterrichts den Schulen als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.

Der Musikschulunterricht ist für Schülerinnen und Schüler entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts wurde in einer Bandbreite von 6 bis 18 Euro pro Monat vorgegeben. Die konkrete Höhe des Entgelts wird von den Kooperationspartnern vor Ort festgelegt.

Kooperation von bezirklichen Musikschulen mit Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Ganztagsgymnasien in der Sekundarstufe 1

Die Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Ganztagsgymnasien bieten seit dem Schuljahr 2010/2011 neue Möglichkeiten, den Ganztagsbetrieb der Sekundarstufe 1 zu gestalten. Zur Durchführung des Ganztags stellt das Land Berlin den Schulen entsprechend ihrer Schülerzahl und Ganztagsform ein Budget zur Verfügung, das auch für die Durchführung außerunterrichtlicher musikpädagogischer Angebote der Musikschulen an der Schule genutzt werden kann und die Teilnahme der Schüler entgeltfrei ermöglicht.

Im Jahr 2010 haben die Bezirke und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit verabschiedet.