Kulturgutschutz

Kulturgüter sind für Menschen und Nationen identitätsstiftend und wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte. Ziel des Kulturgutschutzes ist das Bewahren der Kulturgüter für zukünftige Generationen durch Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust und der allgemeine Zugang zu unserem gemeinsamen Kulturerbe.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die sechzehn Bundesländer habe gemeinsam eine Website eingerichtet, um das Bewusstsein für den Kulturgutschutz zu stärken und mehr Transparenz für alle Beteiligten herzustellen.

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Die Bundesrepublik Deutschland ist im April 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes als 152. Vertragsstaat beigetreten. Das Übereinkommen tritt damit im Juli 2013 auch in Deutschland in Kraft.

Das Übereinkommen verfolgt das Ziel, überliefertes Wissen und Alltagskultur als Teil des Erbes der Menschheit zu erhalten und die Vielfalt des kulturellen Erbes sichtbar zu machen. Kulturelle Ausdrucksformen wie z.B. Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Bräuche und traditionelle Handwerkstechniken, die von menschlichem Wissen und Können getragen werden, sollen bewahrt und fortgeführt werden. Darüber hinaus soll das Bewusstsein für die Bedeutung des immateriellen Kulturerbes gestärkt, die gegenseitige Wertschätzung für unterschiedliche kulturelle Ausdrucksformen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene gefördert und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

Weitere Informationen zu Inhalt und Zielen des Übereinkommens sowie zum Verfahren für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis immateriellen Kulturerbes erhalten Sie auf der Website der Deutschen UNESCO-Kommission

Denkmalschutz

Für alle Fachfragen der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der Gartendenkmalpflege und der Archäologie ist das Landesdenkmalamt zuständig. Die Aufgaben der Erfassung und systematischen Erforschung der Berliner Denkmale, der Erstellung der Berliner Denkmaltopographien sowie die Führung der Berliner Denkmalliste und der Denkmalkarte werden dort wahrgenommen.

Homepage des Landesdenkmalamtes