Angebote zum 3 Euro Ticket
Folgende Berliner Theater, Opern und Konzerthäuser bieten 3-Euro-Ticktes an:
Seit dem 1. Mai 2005 können Menschen, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen an zahlreichen Berliner Bühnen und Konzerthäusern Karten zum Preis von 3 Euro erwerben, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind.
Vorraussetzung ist, dass die Anspruchsberechtigten im Besitz eines Berechtigungsnachweises sind. Inhaber eines noch gültigen “Berlin-Ticket S” können auch dieses bis zum Ablauf der Befristung benutzen.
Der Berechtigungsnachweis berechtigt zu zahlreichen weiteren Ermäßigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV ) sowie in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit. Nachweis ersetzt den alten berlinpass und wird in der Regel von den Leistungsstellen automatisch verschickt.
Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn es freie Plätze gibt.
Darüber hinaus haben die einzelnen Häuser unterschiedliche Regelungen getroffen, an welchen Tagen und für welche Vorstellungen 3-Euro-Tickets angeboten werden. Nähere Informationen dazu und zu weiteren Ermäßigungen an Berliner Kultureinrichtungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Übersichten.
PDF-Dokument (17.2 kB) - Stand: April 2020
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