Kulturelle Teilhabe

Die möglichst breite Teilhabe am geförderten Kulturangebot gehört zu den zentralen kulturpolitischen Zielen des Senats. Sie folgt aus der Gemeinwohlorientierung öffentlicher Kulturförderung und ist angesichts des demografischen und technologischen Wandels eine Daueraufgabe der Kulturverwaltung. Chancengleicher Zugang erfordert die Identifizierung und den Abbau von Barrieren – physischer wie struktureller (z.B. Angebot, Image, Vermittlung) – sowie die aktive Ansprache von bisher unterrepräsentierten Zielgruppen. Bei der Umsetzung von Teilhabegerechtigkeit stehen folgende Schwerpunkte derzeit im Fokus der Kulturverwaltung:

Wissen um die Nutzerschaft kultureller Einrichtungen ist eine Voraussetzung für die Bindung und Neugewinnung von Besucherinnen und Besuchern. Daher misst die Kulturverwaltung der strukturierten und systematischen Besucherforschung als Grundlage für ein zeitgemäßes Audience Development große Bedeutung bei.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung chancengleicher Teilhabe obliegen primär den größtenteils selbstständigen Institutionen. Die Kulturverwaltung wirkt im Rahmen ihrer Steuerungsaufgabe auf die Einrichtungen in diesem Sinne ein.