Koordinierungs- und Kompetenzstelle Barrierefreiheit

Ein Mann im Rollstuhl mischt Farben auf einer Palette

Für ein inklusives Berlin – Gesetzliche Grundlagen und Strukturen

  • Hintergrund

    Zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen hat die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für den gesamten Geschäftsbereich eine Arbeitsgruppe “Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen” (AG MmB SenKultGZ) eingerichtet.
    Die Arbeitsgruppe hat den Zweck, durch die Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung und Menschen mit Behinderungen das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Senatsverwaltung zu fördern und die möglichst frühzeitige Einbeziehung ihrer Interessen in relevante Planungs- und Arbeitsprozesse sicherzustellen.

  • Landesgleichberechtigungsgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention

    Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) verpflichtet das Land Berlin, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Es setzt damit zentrale Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) um, die das Recht auf Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen garantiert.
    Die Pflichten der öffentlichen Stellen sind in Abschnitt 2 (ab §8 – §15 LGBG) geregelt.
    Das LGBG ist hier zu finden:
    Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden sich hier:
    https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/

  • Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-BRK

    Der Maßnahmenplan „Berlin inklusiv – Berliner Maßnahmenplan 2020 bis 2025 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ bündelt erstmals ressortübergreifend spezifische Maßnahmen in allen Bereichen, darunter auch Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Berlin umzusetzen. Er ist das Ergebnis eines zweijährigen Beteiligungsprozesses mit allen Senatsverwaltungen, dem Landesbeirat, der Landesbeauftragten und der Zivilgesellschaft sowie begleitet durch die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der gesamte Maßnahmenplan ist hier zu finden:
    https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/berliner-massnahmenplan/
    Das Handlungsfeld 2.8 Kultur und Freizeit beginnt auf Seite 76.

  • Landesbeirat und Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

    Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen berät den Senat und damit auch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in grundsätzlichen Fragen der Behindertenpolitik und wirkt an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit. Er setzt sich mehrheitlich aus Menschen mit Behinderungen und deren Interessenvertretungen zusammen. Der Landesbeirat entsendet Mitglieder in die Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Weitere Informationen zum Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen: https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/

    Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist die zentrale Ansprechpartnerin für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Sie unterstützt die Umsetzung des LGBG, der UN-BRK sowie die barrierefreie Gestaltung des Landes Berlin. Die Landesbeauftragte ist Mitglied der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Zur Seite der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen: https://www.berlin.de/lb/behi/

  • AG Menschen mit Behinderungen

    Zur Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (§ 19 LGBG) richten alle Senatsverwaltungen Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen ein. Ziel ist es, die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen frühzeitig in fachliche Planungen und Prozesse einzubeziehen. Die Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Landesbeirats sowie weiteren Expertinnen und Experten und tagt in der Regel zweimal jährlich unter Beteiligung der Hausleitung.

AG „Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Die Arbeitsgruppe findet zweimal im Jahr unter Vorsitz der Staatssekretärsebene statt. Eine Geschäftsordnung regelt die partizipative Arbeitsweise.

  • Geschäftsstelle

    Die Funktion der Geschäftsstelle liegt bei der Koordinierungs- und Kompetenzstelle in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese organisiert die Sitzungen der Arbeitsgruppe.

    Ansprechperson
    Josefine Otte
    Tel.: 030 90228 645
    E-Mail

  • Mitglieder

    Eine Übersicht der Mitglieder wird nach Neuberufung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen hier veröffentlicht.

  • Sitzungstermine 2025

    23.04.2025 13-15 Uhr
    13.11.2025 15-17 Uhr

Materialien

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 23.04.2025

    PDF-Dokument (189.5 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 10.10.2024

    PDF-Dokument (279.2 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 10.02.2024

    PDF-Dokument (161.5 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 15.11.2022

    PDF-Dokument (168.9 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 10.06.2022

    PDF-Dokument (440.7 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 24.11.2021

    PDF-Dokument (277.3 kB)

  • AG Menschen mit Behinderungen Sitzungsprotokoll 21.04.2021

    PDF-Dokument (378.4 kB)

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

Beratung und Unterstützung für Künstler*innen und Kulturbetriebe

Barrierefreie Kulturangebote finden

Referatsleiter

Helge Rehders

Kontakt

Josefine Otte