Ökologische Nachhaltigkeit im Kulturbereich

Deutschland strebt mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) eine Reduktion der CO₂ -Emissionen um 65 % bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2045 an. Diese Ziele werden durch die Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) unterstützt, mit einem Fokus auf CO₂ – Reduktion und nachhaltiger Ressourcennutzung im Kulturbereich.

Die Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Kulturbereich durch die SenKultGZ zielt darauf ab, die Berliner Kultureinrichtungen bei der Erfassung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie beim Aufbau von Strukturen für Nachhaltigkeitsmanagement zu unterstützen.

Förderaufruf ++Antragstellung ab sofort möglich++

Nachhaltigkeitsmanagement und Klimabilanzierung für Berliner Kultureinrichtungen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Fördermittel zum Nachhaltigkeitsmanagement der Kultureinrichtungen aus dem Transformationsfonds. Die Mittel werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt.

Förderzweck und Zielsetzung

Der Kulturbereich steht vor der Aufgabe, seinen Beitrag zur Erreichung Berliner Klimaschutzziele zu leisten und gleichzeitig als gesellschaftlicher Multiplikator nachhaltige Transformationsprozesse sichtbar mitzugestalten. Voraussetzung hierfür ist die systematische Identifikation, Erfassung und Bewertung von Ressourcen- und Energieeinsparpotenzialen auf einer transparenten und standardisierten Datengrundlage sowie der Aufbau geeigneter organisatorischer Strukturen.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beabsichtigt, aus dem Transformationsfonds ein spartenübergreifendes Koordinierungsprojekt zur Unterstützung Berliner Kultureinrichtungen bei der Einführung von Nachhaltigkeitsmanagementstrukturen, der Erfassung von CO₂-Emissionen und Erstellung von Klimabilanzen nach dem „CO₂-Kulturstandard“ (KBK) zu fördern.

Zu diesem Zweck vergibt die SenKultGZ eine Förderung an einen projektverantwortlichen gemeinnützigen Träger, der die Konzeption, Koordination und Umsetzung des Vorhabens übernimmt sowie die teilnehmenden Einrichtungen fachlich begleitet. Eine direkte Förderung der teilnehmenden Kultureinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Förderaufrufs.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Konzeption, Koordination und Durchführung eines spartenübergreifenden Projekts für Berliner Kultureinrichtungen mit dem Ziel, durch gezielte Prozessbegleitung die Berliner Kultureinrichtungen zu befähigen, ihre CO₂-Emissionen systematisch zu erfassen, Einsparpotenziale zu identifizieren und nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln.

Prozessbegleitung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Workshops- und Veranstaltungsreihen, die Schulungszwecken und der Wissensvermittlung der teilnehmenden Kultureinrichtungen dienen;
  • Vernetzungsformate zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den teilnehmenden Kultureinrichtungen;
  • Mittel für Schulung / Coaching / Beratung / Awareness-Vorhaben

Förderfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:

  • Honorare für Fachberatung und Prozessbegleitung;
  • Ausgaben für Workshops, Schulungen und Vernetzungsformate;
  • Sach- und Personalausgaben im Zusammenhang mit der Projektdurchführung.

Förderkriterien für eine Förderentscheidung sind:

  • fachliche Qualität und Umsetzbarkeit des eingereichten Projektkonzepts:
    Bewertung der methodischen Qualität, der Realisierbarkeit innerhalb der Projektlaufzeit sowie der Plausibilität des Arbeits- und Zeitplans – (Gewichtung 40%)
  • Qualität der vorgesehenen Beratungs-, Vernetzungs- und Transferstruktur: Bewertung der vorgesehenen Begleitung der teilnehmenden Einrichtungen, der Wissensvermittlung sowie der spartenübergreifenden Vernetzung und Übertragbarkeit der Ergebnisse – (Gewichtung 25%)
  • Erfahrung des Projektträgers: Bewertung der fachlichen, organisatorischen und personellen Kompetenz des Antragstellers in den Bereichen Kultur, Nachhaltigkeit, Projektsteuerung und Prozessbegleitung – (Gewichtung 20%)
  • Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Bewertung eines effizienten und angemessenen Mitteleinsatzes sowie der organisatorischen und finanziellen Durchführbarkeit des Vorhabens – (Gewichtung 15%)

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum für das beantragte Vorhaben kann am 1. August 2026 beginnen und muss spätestens am 31. Dezember 2026 enden. Der Förderzeitraum startet frühestens mit dem Datum der Bewilligung (entsprechend Zuwendungsbescheid).

Im Rahmen des Projektes sollen im Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2026 Berliner Kultureinrichtungen spartenübergreifend begleitet werden. Unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ist vorgesehen, die Maßnahme 2027 im Rahmen eines Folgeprojektes mit dem Fördervolumen bis zu 250.000 € fortzuführen, um den Kreis der teilnehmenden Einrichtungen zu erweitern.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Projektzuwendung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Diese setzt die Einbringung eigenes Eigenanteils in Höhe von mindestens 10% voraus. Das Fördervolumen beträgt bis zu 150.000 Euro. Die konkrete Fördersumme wird im Rahmen des Auswahlverfahrens festgelegt und steht unter Haushaltsvorbehalt.

Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i.V.m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fördervoraussetzungen und formale Kriterien

  • Anträge können gestellt werden von freien Trägern mit anerkannter Gemeinnützigkeit, gemeinnützigen Organisationen, gemeinnützigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Trägerschaft unter Beteiligung des Landes Berlin.
  • Antragstellende Einrichtungen und Organisationen müssen ihren Sitz oder den Sitz einer Zweigstelle (bspw. Geschäftsstelle) in Berlin haben.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
  • Alle antragstellenden juristischen Personen müssen in der Berliner Transparenzdatenbank registriert sein und die dort geforderten Angaben machen.
  • Es können Anträge für eine Projektförderung gestellt werden. Fördermittel werden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gemäß § 44 LHO ausgereicht.
  • Mit dem umzusetzenden Vorhaben darf erst nach Bewilligung dieser Förderung begonnen werden.
  • Berichterstattung nach Beendigung des Vorhabens erfolgt entsprechend einem von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Muster.
  • Es gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (insbesondere § 23 und § 44 inkl. Allgemeiner Nebenbestimmungen).
  • Grundsätzlich muss für den Erhalt der Förderung ein gesondert einzurichtendes Projektkonto angegeben werden; die Kontoführungsgebühren können als Projektkosten angerechnet werden; alternativ kann eine externe Buchhaltung beauftragt oder eine Software verwendet werden, die klar darstellt, wie die projektbezogenen Mittel über eine eigene Kostenstelle verwaltet wurden.

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben, die bereits für denselben Zweck durch eine andere Stelle gefördert werden (Doppelförderung)
  • Ko-Finanzierungen
  • Pauschalen
  • Verstärkungsmittel für bereits laufende Projekte

Antragstellung

Anträge können ab dem 22. Juni 2026 bis zum 07. Juli 2026, 23:59 Uhr per E-Mail an darina.dirr-startseva@berlin.kultur.de eingereicht werden. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auch mit Originalunterschrift per Post an SenKultGZ nachgereicht werden müssen. Einen Antrag nur per E-Mail reicht nicht aus.

Bitte beachten Sie ab dem 1.7.2026 lautet die neue Hausadresse wie folgt:
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin

Folgende Unterlagen zum Antrag müssen eingereicht werden:

  • Antragsformular (Link)
  • Projektskizze (Inkl. Methodik und Vorgehensweise, Konzept für Prozessbegleitung und Beratung der Kultureinrichtungen, Zeitplan, Benennung der geplanten Projektergebnisse)
  • Referenzen und Erfahrungen des Projektträgers in den Bereichen Kultur, Nachhaltigkeit, Projektsteuerung und Prozessbegleitung
  • Kosten und Finanzierungsplan (Link)
  • Satzung /Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis über juristische Gemeinnützigkeit (Freistellungs- oder Feststellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung bzw. zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit) (ggf. kann nachgereicht werden)
  • Auszug aus einschlägigem Register (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht)
  • Scan (Screenshot/Ausdruck, nicht älter als drei Monate) der Eintragung in der Berliner Transparenzdatenbank
  • Angabe zur Frauenförderung (LGV-Verordnung)
  • Mindestlohnerklärung

Auswahlverfahren

Eingereichte Anträge werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jeweils nach den oben genannten Eingangsfristen auf ihre Förderfähigkeit geprüft. Es werden dabei nur solche Anträge berücksichtigt, die die oben genannten Förderkriterien erfüllen und sämtliche genannte erforderliche Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Auswahl eines förderwürdigen Antrages erfolgt auf Grundlage der fachlichen Bewertung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Informationsveranstaltung

Am 30.06.2026 von 14:00 bis 15:00 Uhr wird eine Online-Infoveranstaltung für interessierte Antragstellende durchgeführt, in der Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weiterführende Informationen zur Antragstellung geben und auf Fragen antworten.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich für die Informationsveranstaltung per E-Mail an darina.dirr-startseva@kultur.berlin.de Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

  • Förderaufruf Nachhaltigkeitsmanagement

    PDF-Dokument (50.0 kB)

  • Antragsformular

    DOCX-Dokument (43.3 kB)

  • Finanzierungsplan Muster

    XLSX-Dokument (23.6 kB)

  • Angabe zur Frauenförderung

    DOCX-Dokument (83.8 kB)

  • Mindeslohnerklärung

    DOCX-Dokument (19.0 kB)

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur