Nachhaltigkeitsmanagement und Klimabilanzierung für Berliner Kultureinrichtungen
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Fördermittel zum Nachhaltigkeitsmanagement der Kultureinrichtungen aus dem Transformationsfonds. Die Mittel werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt.
Förderzweck und Zielsetzung
Der Kulturbereich steht vor der Aufgabe, seinen Beitrag zur Erreichung Berliner Klimaschutzziele zu leisten und gleichzeitig als gesellschaftlicher Multiplikator nachhaltige Transformationsprozesse sichtbar mitzugestalten. Voraussetzung hierfür ist die systematische Identifikation, Erfassung und Bewertung von Ressourcen- und Energieeinsparpotenzialen auf einer transparenten und standardisierten Datengrundlage sowie der Aufbau geeigneter organisatorischer Strukturen.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beabsichtigt, aus dem Transformationsfonds ein spartenübergreifendes Koordinierungsprojekt zur Unterstützung Berliner Kultureinrichtungen bei der Einführung von Nachhaltigkeitsmanagementstrukturen, der Erfassung von CO₂-Emissionen und Erstellung von Klimabilanzen nach dem „CO₂-Kulturstandard“ (KBK) zu fördern.
Zu diesem Zweck vergibt die SenKultGZ eine Förderung an einen projektverantwortlichen gemeinnützigen Träger, der die Konzeption, Koordination und Umsetzung des Vorhabens übernimmt sowie die teilnehmenden Einrichtungen fachlich begleitet. Eine direkte Förderung der teilnehmenden Kultureinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Förderaufrufs.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Konzeption, Koordination und Durchführung eines spartenübergreifenden Projekts für Berliner Kultureinrichtungen mit dem Ziel, durch gezielte Prozessbegleitung die Berliner Kultureinrichtungen zu befähigen, ihre CO₂-Emissionen systematisch zu erfassen, Einsparpotenziale zu identifizieren und nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln.
Prozessbegleitung umfasst folgende Maßnahmen:
- Workshops- und Veranstaltungsreihen, die Schulungszwecken und der Wissensvermittlung der teilnehmenden Kultureinrichtungen dienen;
- Vernetzungsformate zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den teilnehmenden Kultureinrichtungen;
- Mittel für Schulung / Coaching / Beratung / Awareness-Vorhaben
Förderfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Honorare für Fachberatung und Prozessbegleitung;
- Ausgaben für Workshops, Schulungen und Vernetzungsformate;
- Sach- und Personalausgaben im Zusammenhang mit der Projektdurchführung.
Förderkriterien für eine Förderentscheidung sind:
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fachliche Qualität und Umsetzbarkeit des eingereichten Projektkonzepts:
Bewertung der methodischen Qualität, der Realisierbarkeit innerhalb der Projektlaufzeit sowie der Plausibilität des Arbeits- und Zeitplans – (Gewichtung 40%)
- Qualität der vorgesehenen Beratungs-, Vernetzungs- und Transferstruktur: Bewertung der vorgesehenen Begleitung der teilnehmenden Einrichtungen, der Wissensvermittlung sowie der spartenübergreifenden Vernetzung und Übertragbarkeit der Ergebnisse – (Gewichtung 25%)
- Erfahrung des Projektträgers: Bewertung der fachlichen, organisatorischen und personellen Kompetenz des Antragstellers in den Bereichen Kultur, Nachhaltigkeit, Projektsteuerung und Prozessbegleitung – (Gewichtung 20%)
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Bewertung eines effizienten und angemessenen Mitteleinsatzes sowie der organisatorischen und finanziellen Durchführbarkeit des Vorhabens – (Gewichtung 15%)
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum für das beantragte Vorhaben kann am 1. August 2026 beginnen und muss spätestens am 31. Dezember 2026 enden. Der Förderzeitraum startet frühestens mit dem Datum der Bewilligung (entsprechend Zuwendungsbescheid).
Im Rahmen des Projektes sollen im Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2026 Berliner Kultureinrichtungen spartenübergreifend begleitet werden. Unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ist vorgesehen, die Maßnahme 2027 im Rahmen eines Folgeprojektes mit dem Fördervolumen bis zu 250.000 € fortzuführen, um den Kreis der teilnehmenden Einrichtungen zu erweitern.