IMPACT-Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Projektförderungen im Bereich Diversitätsfonds: IMPACT-Förderung.

Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 23. Oktober 2025 um 14:00 Uhr (MEZ)

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Ab 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Hinweise zum formalen Ausschluss

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

Nachreichung und/oder Korrekturen sind nach Absendung des Antrages nicht möglich.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Zweck / Ziele der Förderung

Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen in Berlin leben. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von CD-Produktionen und Druckkostenzuschüssen. Ebenso ausgeschlossen sind reine Workshopformate, vereinsinterne Jubiläen, Benefizveranstaltungen, Feste und Feiern jeglicher Art (z.B. Weihnachtsfeiern, Preisverleihungen u.ä.) sowie gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben.

Umfang der Förderung

Es stehen insgesamt ca. 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Diese Summe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2026.

Zeitraum der Ausschreibung

Die IMPACT-Förderung wird in der Regel im Sommer eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (106.9 kB) - Stand: September 2025

  • Anlage - Projekt und Beteiligte

    DOCX-Dokument (32.8 kB) - Stand: September 2025

  • Musterfinanzierungsplan

    XLSX-Dokument (23.3 kB) - Stand: Juli 2025

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (65.6 kB) - Stand: März 2024

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt

Surimaya Hartmann