IMPACT-Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Projektförderungen im Bereich Diversitätsfonds: IMPACT-Förderung.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Zweck / Ziele der Förderung

Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen in Berlin leben. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von CD-Produktionen und Druckkostenzuschüssen. Ebenso ausgeschlossen sind reine Workshopformate, vereinsinterne Jubiläen, Benefizveranstaltungen, Feste und Feiern jeglicher Art (z.B. Weihnachtsfeiern, Preisverleihungen u.ä.) sowie gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben.

Umfang der Förderung

Es stehen insgesamt ca. 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Diese Summe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2027.
Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, welche für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die IMPACT-Förderung wird in der Regel im Sommer eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder zählen mit.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (106.9 kB) - Stand: September 2025

  • Anlage - Projekt und Beteiligte

    DOCX-Dokument (32.8 kB) - Stand: September 2025

  • Musterfinanzierungsplan

    XLSX-Dokument (23.7 kB) - Stand: Juli 2026

  • Anlage - Selbstangabe zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

    PDF-Dokument (53.8 kB) - Stand: Juli 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (62.1 kB) - Stand: April 2026

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.7 kB) - Stand: Mai 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Kontakt

Surimaya Hartmann