IMPACT-Förderung 2025

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Abgabe-/ Bewerbungsfrist

26.September 2024
Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

Zweck / Ziele der Förderung

Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben.

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen in Berlin leben. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von CD-Produktionen und Druckkostenzuschüssen. Ebenso ausgeschlossen sind reine Workshopformate, vereinsinterne Jubiläen, Benefizveranstaltungen, Feste und Feiern jeglicher Art (z.B. Weihnachtsfeiern, Preisverleihungen u.ä.) sowie gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben.

Umfang der Förderung

Es stehen insgesamt ca. 500.000 Euro zur Vergabe zur Verfügung.
Diese Summe steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für das Jahr 2025.

Zeitraum der Ausschreibung

Die IMPACT-Förderung wurde Anfang 2020 erstmalig für Projekte im Jahr 2020 ausgeschrieben. Danach wird ab Sommer 2020, in der Regel jeweils im Juli/August eines Jahres, für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Die Ausschreibung für Projektförderungen im Jahr 2025 beginnt im August. Die Ausschreibungsfrist endet am 26.09.2024.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Achtung Änderung: Bitte beachten Sie, dass ein einheitlicher Finanzierungsplan zu verwenden ist.
Sie finden den Musterfinanzierungsplan (Vordruck Musterfinanzierungsplan) zum Download hier auf der Website.

  • Informationsblatt Projektförderung im Bereich Diversitätsfonds: IMPACT-Förderung für das Jahr 2025

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: Juli 2024

  • Anlage 1 - Projekte und beteiligte

    DOCX-Dokument (37.4 kB) - Stand: Juli 2024

  • Musterfinanzierungsplan 2025

    XLSX-Dokument (23.0 kB) - Stand: Juli 2024

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (176.6 kB) - Stand: 14. September 2020

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren