FAQ Recherchestipendium Bildende Kunst - Nach dem Einreichen des Antrags

3. Nach dem Einreichen des Antrags

  • Ist mein Antrag eingegangen?

    Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer technischen Transaktionsnummer, wenn Ihr Antrag eingegangen ist..

  • Wann tagt die Jury?

    In 2025 werden die Recherchestipendien erstmalig über ein teil-randomisiertes* Vergabeverfahren vergeben (*Definition: Etwas wird zum Teil durch Zufall entschieden.). Die Einführung ist ein Pilot der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nach Antragstellung wählt die Jury alle Anträge aus, die den fachlichen Kriterien des Förderprogramms entsprechen. Im nächsten Schritt prüft die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die von der Jury ausgewählten Anträge formal. Für die Vergabe der Stipendien werden die von der Jury ausgewählten und formal korrekten Anträge mittels Losverfahren ermittelt.

  • Wann erfahre ich, ob mein Antrag Erfolg hatte?

    Über das Ergebnis der Vergabeverfahrens werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Juli 2025 per E-Mail informiert.

  • Was passiert danach?

    Nachdem alle Bewerber*innen über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert worden sind (voraussichtlich im Juli 2025), erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (im Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.

  • Sind Stipendien steuerfrei?

    Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Stipendienbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Bitte haben sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sie zu Steuerfragen nicht beraten kann.

  • Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?

    Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden.

  • Wie viele Stipendien werden in diesem Jahr vergeben?

    Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien steht noch nicht fest.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur