Arbeitsstipendien Ernste Musik und Klangkunst
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, die im Bereich der Ernsten Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren, Recherchieren).
Voraussetzungen
- Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Künstlerinnen und Künstler haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin auf dem Gebiet der Ernsten Musik oder Klangkunst.
- Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
- Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Pro Stipendium sind 12.000 € vorgesehen. Recherchestipendien betragen 8.000 €
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Antragstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
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Informationsblatt Arbeitsstipendien Ernste Musik 2023
PDF-Dokument (108.7 kB) - Stand: 28. November 2022
Kontakt
Ernste Musik
Arbeits- und Recherchestipendien
Brigitta Razlag
- Tel.: (030) 90228 713
- Fax: (030) 90228 457
- E-Mail brigitta.razlag@kultur.berlin.de

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Antragsfristen

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Antragscenter

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