Arbeitsstipendien Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeits- und Recherchestipendien im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Sie stoßen bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

Abgabe-/Bewerbungsfrist: Dienstag, 13. Januar 2026, 14 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Bitte stellen Sie die Anträge möglichst frühzeitig!

Eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende findet am Mittwoch, den 18. Dezember 2025, von 15:00 – 16:30 Uhr, statt. Bitte melden Sie sich im Vorfeld schriftlich unter Angabe des Förderprogramms an. Anmeldungen sind bis zum 15.12.2025 unter folgender E-Mail-Adresse möglich: Infoveranstaltungen@Kultur.berlin.de
Vortrags- und Diskussionssprache ist die deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen sind während der Veranstaltung im Chat möglich.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die im Bereich der Alten und Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuration, Recherche).

Die Stipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter künstlerischer und kuratorischer Arbeiten fördern sowie zur Stärkung der Kunstform in Berlin beitragen.

Voraussetzungen

  • Künstlerinnen und Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Künstlerinnen und Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin im Bereich Alte Musik und/oder Neue Musik und/oder Klangkunst.
  • Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.
  • Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Der Erstwohnsitz/ Hauptwohnsitz ist in Berlin.
  • Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und GbRs. Bei Duos müssen beide Gruppenmitglieder ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
  • Nicht-EU-Bürger/innen können sich bewerben, wenn ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält.
  • Antragstellende sind an keiner Hochschule immatrikuliert oder als Professorinnen und Professoren tätig.

Umfang der Förderung

Pro Arbeitsstipendium sind 12.000 € vorgesehen. Recherchestipendien betragen 8.000 €.

Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar.

Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderinstitutionen ist das Arbeitsstipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar.

Die Kombination mit Projektförderung ist zulässig.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Arbeitsstipendien Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: 19.11.2025

  • Informationsblatt Arbeits- und Recherchestipendien 2026 im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst (Barrierefrei)

    PDF-Dokument (129.7 kB)

  • information sheet - work and research grants in early music, new music and sound art

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Informationsheet: Work and research grants in early music, new music and sound art 2026 (accessible)

    PDF-Dokument (127.3 kB)

  • Erklärung Zusammenschluss von Künstler*innen

    PDF-Dokument (52.7 kB)

Hinweise zum Ausschluss

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl ebenso wie falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.

Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen! Nachreichung und/oder Korrekturen sind nach Absendung des Antrages nicht möglich.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein:

Kontakt

Ernste Musik
Arbeits- und Recherchestipendien
Kirsten Junglas