Arbeitsstipendien Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Arbeitsstipendien im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern.

Abgabe-/Bewerbungsfrist für 2024 15. Januar 2024, 14 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Bitte stellen Sie die Anträge möglichst frühzeitig!

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl ebenso wie falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!
Nachreichung und/oder Korrekturen sind nach Absendung des Antrages nicht möglich.

Informationsveranstaltung
Eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende findet am Mittwoch, den 6. Dezember 2023, von 14:00–15:30 Uhr statt: Bitte melden Sie sich im Vorfeld schriftlich unter Angabe des Förderprogramms an. Anmeldungen sind bis zum 30.November.2023 unter folgender E-Mail-Adresse möglich: kirsten.junglas@kultur.berlin.de

Vortrags- und Diskussionssprache ist die deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen sind während der Veranstaltung im Chat möglich.
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die im Bereich der Alten und Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuration, Recherche).

Die Stipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter künstlerischer und kuratorischer Arbeiten fördern sowie zur Stärkung der Alten Musik in Berlin beitragen.

Voraussetzungen

  • Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Künstlerinnen und Künstler haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin im Bereich Alte Musik und/oder Neue Musik und/oder Klangkunst.
  • Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.
  • Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Der Erstwohnsitz/ Hauptwohnsitz ist in Berlin.
  • Antragstellende außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Business Immigration Service (BIS) des Landesamtes für Einwanderung (LEA) enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Antragstellende sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Pro Stipendium sind 12.000 € vorgesehen. Recherchestipendien betragen 8.000 €

Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar.

Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderinstitutionen ist das Arbeitsstipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar.

Die Kombination mit Projektförderung ist zulässig.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Arbeitsstipendien Alte Musik, Neue Musik, Klangkunst 2024

    PDF-Dokument (125.1 kB) - Stand: 26. Oktober 2023

Der Antrag samt Anlagen ist elektronisch einzureichen.

Zugang zum Online-Antragsverfahren