Zielgruppe / Ziel der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen und festgefügten künstlerischen Gruppen im Bereich der bildenden Künste, die in Berlin leben, bestimmt. Gefördert werden Künstler*innen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.
Voraussetzungen
- Antragstellende sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen können.
- Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Bei Gruppen sollen die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten.
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor*in tätig sein.
Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert und werden in monatlichen Raten à 2.000 € des jeweiligen Jahres gezahlt. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Präsentation – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2027 – in einem Berliner Kunstverein ermöglicht.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Sommer des Vorjahres ausgeschrieben.
Antragstellung
Bewerbungen sind grundsätzlich im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich. Künstler*innen, die sich zuletzt für das Jahr 2024 oder früher beworben haben, können sich erneut bewerben. Personen, die sich zuletzt für das Arbeitsstipendium 2025 beworben haben, können sich nicht bewerben. Eine Ausnahme sind hier Personen, deren Bewerbung für das Jahr 2025 die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt haben und der Jury nicht vorgelegen haben. Für diesen Personenkreis entfällt die Sperre.
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.