Arbeitsstipendien

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden bildenden Künstlerinnen und Künstlern bestimmt. Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Weiterentwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc.) anstreben.
Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Voraussetzungen

  • Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sollten sich in der Vergangenheit durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und dieses mit entsprechenden Arbeitsproben belegen.
  • Die Künstlerinnen und Künstler leben und arbeiten in Berlin.
  • Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert und werden in monatlichen Raten à 2.000 € des jeweiligen Jahres gezahlt. Das Stipendium umfasst außerdem die Teilnahme an einer Gruppenausstellung, an einem Katalogbeitrag und an einem Rahmenprogramm.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Sommer des Vorjahres ausgeschrieben.

Antragsstellung

Die Bewerbung ist grundsätzlich im Zwei-Jahres-Rhythmus möglich, d.h. eine erneute Bewerbung ist erst nach zwei Jahren wieder möglich.

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Infosession

Infosession

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt laden zu einer Infosession ein. Antragsteller*innen erhalten die Gelegenheit, wichtige Informationen zu dem Arbeitsstipendium und zur Antragstellung zu bekommen sowie den Mitarbeiter*innen des Senats konkrete Fragen zu stellen.

Wann? Dienstag, 15. August 2023 | 10-12 Uhr

Wo? Online. Anmeldung vorab ist notwendig über diesen Link

Die Veranstaltung findet in deutscher Lautsprache statt. Es wird eine Übersetzung in englische Lautsprache angeboten.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und wird auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung gestellt.

Link zur Infosession – Deutsche Version: https://www.youtube.com/watch?v=uv4WW0LTJHA

Link zur Infosession – Englische Version: https://www.youtube.com/watch?v=V3AIcFex4Xk

  • Informationsblatt für die Vergabe des Arbeitsstipendiums Bildende Kunst 2024

    PDF-Dokument (355.0 kB) - Stand: 8. Juni 2023

  • Formular GbR-Erklärung

    PDF-Dokument (183.8 kB) - Stand: 04. Juli 2022

  • INFORMATION on applying for work stipends in the visual arts for 2024

    PDF-Dokument (439.6 kB) - Stand: 8. Juni 2023

FAQs Arbeitsstipendium Bildende Kunst 2024

1. Bewerbungsvoraussetzungen

  • Ich habe mich für das Jahr 2023 beworben. Kann ich mich jetzt wieder bewerben?

    Nein. Eine erneute Bewerbung ist dann erst wieder für das Stipendienjahr 2025 möglich.

  • Ich bin Spielfilmproduzentin. Kann ich mich bewerben?

    Nicht antragsberechtigt sind Designer*innen, Bühnenbildner*innen, Szenograf*innen, sowie Regisseur*innen, Drehbuchautor*innen und Kamerafrauen und –männer im Bereich von Dokumentarfilm und Spielfilm/Kinofilm. Bei Medienkunst muss ein Bezug zur Bildenden Kunst (überwiegende Präsentation der Arbeiten im Bereich von Ausstellungskontexten) aus dem Lebenslauf deutlich werden. Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstler*innen muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.
    Gefördert werden ausschließlich die im Informationsblatt benannten Untersparten: Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance.

  • Ich mache experimentellen Kurzfilm und/oder 2-Kanal-Videoinstallation. Meine Arbeiten werden zumeist in Ausstellungskontexten gezeigt. Kann ich mich bewerben?

    Ja.

  • Kann ich mich mit demselben Arbeitsvorhaben bewerben wie vor zwei Jahren?

    Ja. Sie könnten dann evtl. die Beschreibung nochmals überarbeiten und das Arbeitsvorhaben gezielter formulieren.

  • Ich erhalte eine Projektförderung für ein Projekt in 2024. Kann ich mich bewerben?

    Ja. Projektförderungen sind mit Stipendien kombinierbar. Bitte informieren Sie sich beim Fördergeber der Projektförderung, ob auch von dessen Seite aus eine Kombinierbarkeit gegeben ist.

  • Ich erhalte ein Reisestipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für 2024. Kann ich mich trotzdem auch für das Arbeitsstipendium bewerben?

    Möglicherweise. Die Stipendien der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind miteinander kombinierbar bis zu einer kumulativen Summe von 24.000 €/Jahr. Wenn Sie ein Arbeitsstipendium i.H. v. 16.000 € zugesprochen bekämen, könnten Sie noch ein Reisestipendium i.H. v. maximal 8.000 € in Anspruch nehmen.

  • Wir möchten uns als Gruppe bewerben. Wir sind 3 Personen. Zwei davon sind aus Berlin weggezogen. Können wir uns bewerben?

    Nein. Bewerbungen sind möglich für Einzelkünstler*innen, festgefügte Künstler*innenduos und festgefügte Künstler*innengruppen. Bei festgefügten Gruppen muss die Mehrzahl der Gruppenmitglieder in Berlin leben und arbeiten. Dies ist für alle Gruppenmitglieder durch die Einsendung einer Meldebestätigung oder von Vor- und Rückseite des Personalausweises nachzuweisen.

    Bei einer Gruppe von 2 Personen müssen beide in Berlin gemeldet sein.

  • Ich promoviere derzeit. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion), können sich nicht bewerben.

  • Ich bin Professor*in an einer Hochschule. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Ich bin Student*in. Kann ich mich bewerben?

    Nein. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Antrags an einer Hochschule immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben. Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen).

  • Ich bin mit einem Studierendenvisum in Berlin. Kann ich mich bewerben?

    Nein.

  • Kann ich mich auch als Nicht-Berliner für das Stipendium bewerben?

    Nein, die Stipendien sind nur für Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.

  • Ich bin Künstlerin / ein Künstler aus dem Ausland und möchte gern nach Berlin kommen. Kann ich mich für dieses Stipendium bewerben und es für meinen Aufenthalt in Berlin nutzen?

    Nein. Das Stipendium richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin liegt. Dies muss mit dem Antrag nachgewiesen werden.
    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein. Nähere Informationen unter Berliner Künstlerprogramm (BKP).

  • Was sind (unter anderem) häufige formale Fehler, die zum Ausschluss des Antrags führen?
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens im Antragsformular englischsprachig
    • Keine Meldebescheinigung eingereicht (z.B. nur Vorderseite Personalausweis oder nur Pass, Meldeadresse nicht ersichtlich)
    • CV/Portfolio oder ausführliche Beschreibung Arbeitsvorhaben zu lang
    • Bei Gruppen: GbR-Vertrag oder –Erklärung fehlt

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt für alle Detailfragen!

  • Welche Chancen hat mein Antrag?

    Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Zentrale Faktoren sind hierbei die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, wie auch deren Qualität. Die Qualität eines Antrags wird durch eine unabhängige Jury beurteilt.

  • Ich benötige eine ausführliche Einzelberatung, da dies mein erster Antrag ist, und ich nicht sicher bin, wie er aussehen sollte. Gibt es so etwas in Berlin?

    Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung ist ein kostenloses Angebot für die Berliner Kulturszene und umfasst eine Website mit großer Förderdatenbank und Tipps zur Antragstellung, kostenlose persönliche Orientierungsberatung und Antragscheck sowie regelmäßige Infoveranstaltungen zu aktuellen Förderthemen. Das Team von Kreativ Kultur Berlin – Kulturförderberatung berät Kulturschaffende, Vereine und Institutionen aller Sparten zu Fragen von öffentlicher und privater Förderung und hilft bei der Suche nach möglichen Drittmitteln.

    https://www.kreativkultur.berlin/de/beratung/kulturfoerderberatung/

  • Was unterscheidet ein Stipendium von einer Projektförderung?

    Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung; nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden. Eine Projektförderung hingegen muss mit Originalbelegen abgerechnet werden.

  • Ich erhalte ein anderes Stipendium für das selbe Jahr und/oder den selben Zeitraum. Kann ich mich bewerben?

    Bewerben können Sie sich grundsätzlich. Ob Sie das Stipendium auch annehmen dürfen, wenn es Ihnen von der Jury zugesprochen worden ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Erhalten Sie bereits ein Stipendium des Kunstfonds Bonn für 2024 (22.000€)? Dann ist eine Förderung durch das Arbeitsstipendium nicht möglich.
    • Erhalten Sie ein anderes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt? Eine Kombination des Arbeitsstipendiums mit dem Recherchestipendium Bildende Kunst der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Alle anderen Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Stipendien anderer Sparten und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar. Sie dürften also ein Arbeitsstipendium i.H. von 16.000 € nur dann annehmen, wenn Sie von uns noch kein anderes Stipendium von mehr als 8.000€ erhalten haben.
    2. Erhalten sie eine Projektförderung? Projektförderung und das Arbeitsstipendium Bildende Kunst sind frei kombinierbar.
    3. Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Recherchestipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.

2. Antragsformalia

  • Wann kann ich meinen Antrag einreichen?

    Der Bewerbungsprozess startet voraussichtlich im Sommer 2023. Ende der Antragsfrist ist der 07. September 2023, 18.00h.

  • Ich habe ein 30-seitiges Portfolio vorbereitet. Im Infoblatt steht, dass die Datei mit CV und Portfolio nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich es trotzdem mit 30 Seiten einreichen?

    Nein. CV/Portfolios mit einer Länge von mehr als 10 DIN A4-Seiten (inklusive aller Abbildungen) werden nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen formal ausgeschlossen.

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden (inklusive Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens). Die Anlagen dürfen englischsprachig sein (CV mit Portfolio und ausführlicher Erläuterung des Arbeitsvorhabens).

  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich den Termin nicht einhalten kann, wenn ich am 07.09. Probleme mit dem Internet habe. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis zum 07.09.2023, 18:00h vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per Email einzusenden, gibt es nicht.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „Meldebestätigung“ und einer „Anmeldung“?

    Kein Unterschied. Wir meinen die Bestätigung des Bürgeramtes/Einwohnermeldeamtes, die Sie bei Einzug oder Umzug erhalten, wenn Sie sich neu anmelden oder ummelden. Wenn Sie einen (gültigen) Personalausweis oder Aufenthaltstitel besitzen, auf dem Ihre Meldeadresse steht, reicht es aus, wenn Sie dies einsenden. Sie benötigen dann keine separate Meldebestätigung.

  • Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Nein. Das Datum ist nicht relevant. Sie kann auch älter sein als 1 Jahr.

  • Wie ist das mit der Gruppe/GbR gemeint? Ich möchte mein Vorhaben mit einem Performer/Grafiker umsetzen. Sind wir dann eine Gruppe?

    Als grobe Richtlinie: Wenn Sie jemanden beauftragen, bilden Sie keine Gruppe. Eine Gruppe sind Sie dann, wenn Sie künstlerisch gleichberechtigt zusammenarbeiten – z.B. als Künstler*innenduo. Eine Gruppe/GbR kann nur aus Bildenden Künstler*innen bestehen, da sich das Stipendium an Bildende Künstler*innen richtet. Wichtig ist auch, dass es sich um eine „festgefügte“ Gruppe handeln muss, die schon länger zusammenarbeitet. Wenn Sie sich für ein neues Projekt mit mehreren Personen neu zusammenschließen, gilt das beim Arbeitsstipendium nicht als „festgefügte Gruppe“.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Infoblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.

    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Infoblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.

    Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen UNBEDINGT, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.

    Zu zusätzlichen technischen FAQs geht es auch hier:

    http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

  • Was ist ein Portfolio?

    Im Portfolio (zu einer Datei zusammenzufassen mit dem CV auf max. 10 DinA4-Seiten) können Sie sich als Künstler*in und z.B. repräsentative Projekte vorstellen. Das Portfolio sollte sich auf die letzten 3 Jahre konzentrieren. Sollten Sie aber auch ältere Informationen einbringen wollen, können Sie das selbstverständlich tun.

  • Ich habe gelesen, dass das die Datei „CV mit Portfolio“ nur 10 Seiten lang sein darf. Kann ich auf den einzelnen Seiten mehrere Bilder einfügen? Also mehr als ein Bild pro Seite?

    Ja.

  • Ich habe einen nicht-deutschen Ausweis. Auf der Rückseite steht nicht meine Berliner Meldeadresse. Was mache ich dann?

    Nicht-europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie, Passersatzkopie, Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes plus Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten) einreichen. Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).

    Europäische Staatsbürger*innen: Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein.

  • Was ist eine GbR-Erklärung?

    Wenn sie als festgefügte Künstler*innengruppe arbeiten, haben Sie möglicherweise bereits einen GbR-Vertrag. Diesen reichen Sie dann bitte ein. Sollten Sie sich erst für den Antrag zu einer GbR zusammenschließen, muss in Portfolio und CV nachgewiesen werden, dass es sich hierbei um eine „festgefügte“ Gruppe handelt, die seit mindestens 2 Jahren überwiegend zusammen arbeitet. Dann laden Sie bitte auf der Stipendien-Webseite den Vordruck „GbR-Erklärung“ herunter, lassen ihn von allen Beteiligten unterzeichnen und laden ihn im Online-Antrag hoch.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Europa keine steuer- oder privatrechtlichen Fragen hierzu beantworten kann. Bitte konsultieren Sie ggf. hierzu Ihre*n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.

  • Ich habe Fragen zur / Probleme mit der Online-Antragstellung.

    Haben Sie sich bereits die FAQs zum Online-Formular angeschaut? Sie finden sie hier:

    https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php

    Sollten Sie dennoch Fragen zur Online-Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Informationsblatt des Förderprogramms.

3. Nach dem Einreichen des Antrags

  • Ist mein Antrag eingegangen?

    Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-Email mit Ihrer Antragsnummer, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Der Versand dieser Email kann je nach Auslastung des Systems bis zu einem Tag dauern.

  • Wann tagt die Jury?

    Voraussichtlich Herbst 2023.

  • Wann erfahre ich, ob mein Antrag Erfolg hatte?

    Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen voraussichtlich Dezember 2023 per E-Mail informiert. Wir bitten Sie, nicht vorher telefonisch nachzufragen.

  • Erfahre ich, warum ich abgelehnt wurde?

    Die Inhalte der Jurysitzung sind vertraulich. Wir teilen daher nur das Endergebnis mit (ausgewählt für ein Stipendium / nicht ausgewählt). Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab.

    Sollte Ihr Antrag aus formalen Gründen nicht zum Juryprozess zugelassen worden sein (mögliche Gründe dafür s. weitere FAQ), teilen wir Ihnen dies zeitgleich mit den anderen Zu- und Absagen nach dem Juryprozess per Email mit.

  • Was passiert danach?

    Nachdem alle Bewerber*innen über das Ergebnis des Juryverfahrens informiert worden sind, erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per Email, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.

  • Sind Stipendien steuerfrei?

    Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Stipendienbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Bitte haben sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Sie zu Steuerfragen nicht beraten kann.

  • Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?

    Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden.

Es fehlt eine Frage? Bitte schreiben Sie an bk.stipendien@kultur.berlin.de mit dem Betreff „FAQ hinzufügen“.

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.


Zugang zum Online-Antragsverfahren