Auszeichnung künstlerischer Projekträume und -initiativen im Bereich Bildende Kunst

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an künstlerische Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen [GbR], o.ä.).
Die Projekträume bzw. Initiativen sollen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche dienen.

Voraussetzungen

Bewerben können sich alle Betreiber*innen von Projekträumen und -initiativen, die der oben beschriebenen Zielgruppe zuzuordnen sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie existieren seit mindestens 2 Jahren (rückwirkend ab Ausschreibungsbeginn).
• Sie können kontinuierliche, künstlerische Aktivitäten ihres Ortes/Ihrer Initiative in Berlin nachweisen.
• Sie haben ihren Sitz und ihre Hauptaktivitäten in Berlin.
• Ihr Projektraum/Ihre Initiative ist nicht markt- und gewinnorientiert.
• Sie eröffnen innerhalb des Kunstkontextes Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

• gewinnorientierte, kommerziell arbeitende Projekträume/Initiativen
• Projekträume/Initiativen, die bereits eine institutionelle, öffentliche Förderung des Landes Berlins oder Dritter erhalten.

Preisgeld und Preisverleihung

Ab 2022 werden, wie bereits ab 2020 vorgesehen, die Preisgelder zur Auszeichnung künstlerischer Projekträume und -initiativen gestaffelt ausgereicht.

Wegen der Corona-Pandemie wurde dieses Vorhaben ausgesetzt, um die Projekträume und -initiativen breitflächiger unterstützen zu können.
Mit der momentanen Entspannung der Situation kehren wir nun teilweise zu diesem Vorhaben zurück. Allerdings sollen zukünftig statt der vorgesehenen fünf Preise, sieben vergeben werden.

Die Staffelung der Preisgelder soll die Vielfalt der Berliner Projekträume und -initiativen berücksichtigen und individuelle Besonderheiten anerkennen. Neben den (formalen) Kriterien der Kulturverwaltung, ist vor allem die Expertise der unabhängigen Jury Grundlage für die Vergabe und Zuordnung der Preisgelder. Damit soll möglichst vielen Orten/Initiativen der Zugang zu allen Preisgeldern offengehalten werden.

Mit der Preisvergabe wird das bisherige, mehrjährige Engagement und/oder eine auszeichnungswürdige Programmarbeit der Betreiber*innen der Projekträume bzw. Organisator*innen der Initiativen durch die Berliner Kulturverwaltung gewürdigt.

Die Preisverleihung soll im Rahmen der Berlin Art Week stattfinden – von den auszuwählenden Preisträger*innen wird erwartet, dass zu diesem Zeitpunkt eine Ausstellung/Veranstaltung/Projektpräsentation in Ihrem/einem Projektraum stattfindet.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Ausschreibung beginnt immer zu Beginn des Jahres im Februar/März.
Bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen Ausschreibungstermine: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragsfristen/#bildende

Antragsstellung

Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie ab Ausschreibungsbeginn im Internet unter: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (768.4 kB) - Stand: 21. März 2023

  • Infoblatt zu Fördermöglichkeiten

    PDF-Dokument (587.0 kB) - Stand: 14. Februar 2023

  • Infoblatt zu PreisträgerInnnen der letzten Jahre

    PDF-Dokument (325.3 kB) - Stand: 14. Februar 2023