Corona-Virus
Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
Perspektive Kultur (Zielgruppe I)
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren bzw. sind (Zielgruppe I).
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kulturell relevante Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Unternehmenssitz sowie ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin haben, die ein regelmäßiges kuratiertes Programm anbieten, die mindestens zwei Mitarbeiter:innen beschäftigen (Vollzeitäquivalent), die nicht regelmäßig oder überwiegend regelmäßig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden und die einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro haben.
Ziele der Förderung
Das Programm soll Berliner Unternehmen und Einrichtungen der Zielgruppe beim Wiederhochfahren des Betriebes unterstützen. Es soll nach mehr als zwei Jahren Pandemie einen wichtigen Stabilisierungs- und Neustart-Impuls setzen. Das Programm soll die Unternehmen und Einrichtungen strukturell stärken, es soll ihnen helfen, Reichweite und Publikum zurück- bzw. neu zu gewinnen sowie den Programmbetrieb neu zu beleben.
Voraussetzungen
Das Unternehmen/die Einrichtung:- hat eine kulturelle Relevanz im Land Berlin,
- bietet ein regelmäßiges kuratiertes kulturelles Programm an,
- hat seinen Hauptsitz sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin,
- hat eine in Deutschland anerkannte Rechtsform,
- hat mindestens zwei Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalent),
- wird nicht regelmäßig überwiegend aus öffentlichen Mitteln gefördert,
- hatte im Kalenderjahr 2019 einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro
- hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einen Umsatzrückgang verzeichnet (zum Beispiel belegt durch Förderung in mindestens einer Förderrunde der Überbrückungshilfe des Bundes und/oder der Soforthilfe IV des Landes Berlin).
- ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht insolvent oder beabsichtigt, ein Insolvenzverfahren einzuleiten,
- erhält für das Projekt keine Förderung durch andere öffentliche Stellen/Förder-Institutionen und keine finanziellen Beiträge Dritter.
Umfang der Förderung
Die maximale Fördersumme hängt grundsätzlich von der Höhe des nachgewiesenen Jahresumsatzes im Kalenderjahr 2019 ab.
Bei Unternehmen/Einrichtungen mit einem Jahresumsatz:- bis 249.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 25.000 Euro;
- zwischen 250.000 und 2.499.999 Euro beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro;
- zwischen 2,5 und 10 Millionen Euro beträgt die maximale Förderhöhe 75.000 Euro.
Einschätzung der kulturellen Relevanz
Die Einschätzung der kulturellen Relevanz erfolgt durch ein Expert:innengremium, das von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa berufen wird und dem mindestens ein:e Vertreter:in der Sparten Clubkultur, Bildende Kunst, Darstellende Künste, Musik (Nennung in alphabetischer Reihenfolge) angehören. Betrachtet werden insbesondere das programmatische bzw. inhaltliche Profil, die Reichweite und Wirkung des Unternehmens, sein Stellenwert innerhalb des Berliner Kulturangebots sowie seine regionale Verankerung/Vernetzung.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Antragstellung ist über das Online-Antragsformular im Antragscenter möglich. Bitte wählen Sie hier unter „Neuer Antrag/Förderbereich“ den Bereich „Spartenoffene Förderungen“ aus und klicken dann im Pulldown-Menü „Förderprogramm“ auf „Perspektive Kultur“. Die Anträge müssen spätestens bis 23. August 2022, 18.00 Uhr eingehen.
Hinweis
Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung und zu allen hier übersichtsartig dargestellten Themen finden Sie im anliegenden Informationsblatt. ACHTUNG: In der aktuellen Version des Infoblattes vom 15. August 2022 hat sich Folgendes geändert:
- Zum Beleg des Jahresumsatzes 2019 ist die Einreichung der Bilanz, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der BWA notwendig (nicht wie bisher angegeben der Steuerbescheid)!
- Bei der Zielgruppe I wurde die Abgrenzung zu anderen Zielgruppen noch einmal präzisiert. Antragsberechtigt sind Unternehmen/Einrichtungen, die nicht regelmäßig und die nicht überwiegend regelmäßig aus öffentlich Mitteln gefördert werden. D. h. praktisch, dass sowohl bereits bei „Perspektive Kultur“ (Zielgruppe II) geförderte Unternehmen/Einrichtungen als auch institutionell geförderte Unternehmen/Einrichtungen grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind.
Download
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Informationsblatt für das Förderprogramm „Perspektive Kultur“ (Zielgruppe I)
PDF-Dokument (308.5 kB) - Stand: 15. August 2022
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Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
PDF-Dokument (66.2 kB) - Stand: August 2022
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Hinweise zur Barrierefreiheit
PDF-Dokument (345.1 kB) - Stand: August 2022
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Musterfinanzierungsplan Perspektive Kultur
XLSX-Dokument (26.5 kB) - Stand: August 2022
-
Fehlanzeige Insolvenzverfahren
PDF-Dokument (159.2 kB) - Stand: August 2022
Kontakt
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Referat I A ― Förderung von Künstlerinnen, Künstlern,
Projekten und Freien Gruppen
Susanna Kunz, I A Ku
Stephan Behrmann, I A Be
(Sonderprogramme)
Telefon: (030) 90228 – 246/338
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin