Das Kindergeld ist die wichtigste staatliche finanzielle Leistung zur Förderung der Familien. Es soll das elterliche Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes, das auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung umfasst, von der Steuer freistellen.
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für unter 25 Jahre alte, unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird.
Das Kindergeld wird auf Antrag von den Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber gezahlt.
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