Erfolgreiche Bildungsabschlüsse gewährleisten: Senatorin hat Schulgesetznovelle vorgestellt

Pressemitteilung vom 08.04.2024

Mit einer Schulgesetzänderung will Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Kinder und Jugendliche noch gezielter fördern und erfolgreiche Bildungsabschlüsse gewährleisten. Die Senatorin hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, das zuvor im Senat behandelt wurde, der Öffentlichkeit vorgestellt und die neuen Regelungen erläutert. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung des Kita-Chancenjahres zur verbindlichen Sprachförderung, eine Neuregelung des Übergangs in die Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium sowie die Implementierung eines elften Pflichtschuljahres. Darüber hinaus ist die Aufwertung des Religionsunterrichts an Schulen Teil der Schulgesetznovelle. Zusätzlich wird die Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen sowie zur Steigerung der Unterrichtsqualität angestrebt. Die Schulgesetznovelle enthält zudem datenschutzrechtliche Anpassungen für einen Schulbetrieb auf der Höhe der Zeit.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Schulgesetznovelle vereint wesentliche Maßnahmen, um von Anfang an eine bestmögliche Förderung für unsere Kinder zu gewährleisten. Unser vorrangiges Ziel ist es, dass Berliner Kinder und Jugendliche erfolgreich ihre Bildungswege durchlaufen und später ihr Leben eigenständig gestalten können. Hierfür ist eine klare Orientierung für Eltern und Kinder unerlässlich. Daher richten wir unser Augenmerk besonders auf die Übergänge im Bildungssystem und gestalten sie passgenau. Die Neuerungen setzen genau an den neuralgischen Punkten des Bildungssystems an, um maßgeschneiderte Strukturen für alle Schülerinnen und Schüler zu etablieren. Zusätzlich intensivieren wir in den Einsatz datengestützter Maßnahmen, um die Bildungsentwicklung individuell zu begleiten und zu optimieren.“

I. Mit dem Kita-Chancenjahr wird der Zugang zu früher Bildung deutlich gestärkt. Ab dem Kitajahr 2025/2026 werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr automatisch einen „Willkommensgutschein“ erhalten. Berlin ist damit das erste Bundesland, das diesen Weg zu mehr Chancengerechtigkeit von Anfang an geht. Die verpflichtende vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen, wird von fünf Stunden auf sieben Stunden täglich erhöht. Die Sprachstandsfeststellung durch Schulämter erfolgt künftig bereits zu Beginn eines Kitajahres. Das Kita-Chancenjahr soll allen Kindern die sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der Grundschule vermitteln.

II. Das Übergangsverfahren von der Grundschule ins Gymnasium wird verbindlicher geregelt, um Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch die Grundschulen zu entlasten. Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Probejahres am Gymnasium werden die Regelungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums angepasst. Die Vorgaben für die Erstellung der Förderprognose werden überarbeitet. Zukünftig wird aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache eine Summe gebildet. Überschreitet die Förderprognose den Zahlenwert von 14, kann nur dann eine Anmeldung an einem Gymnasium erfolgen, wenn die Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Rahmen eines Probeunterrichtes nachgewiesen wird. Eltern können ihre Kinder für diese Eignungsfeststellung im Rahmen eines Probeunterrichtes anmelden. Die Regelungen finden erstmals vollumfänglich auf die Schülerinnen und Schüler Anwendung, die sich im Schuljahr 2024/25 in Jahrgangsstufe 5 befinden. Für die Schülerinnen und Schüler, die sich im kommenden Schuljahr in der Jahrgangsstufe 6 befinden, wird keine neue Förderprognose erstellt.

III. Im Anschluss an die zehnjährige allgemeine Schulpflicht wird das elfte Pflichtschuljahr in der Sekundarstufe II verankert. Mit einem begleiteten Übergang und verbindlicher Beratung sollen erfolgreiche Bildungs- und Berufsabschlüsse gesichert werden. Denn etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler sind – trotz umfangreichen und differenzierten Berufsorientierungsangeboten in der Sekundarstufe I – nach dem Ende von zehn Schulbesuchsjahren nicht hinreichend orientiert, um in eine Ausbildung oder einen studienbefähigenden Bildungsgang überzugehen. Zudem liegt die Abbruchquote in der Ausbildung derzeit bei ca. 30 Prozent.

Hier soll das 11. Pflichtschuljahr Jugendlichen ohne reguläre Berufsausbildung nach Schulabschluss eine schulische Förderung bieten, um konkrete Perspektiven zu schaffen. Die Einführung beginnt im Schuljahr 2024/25 mit Beratungsangeboten in der 10. Klasse und der Etablierung von Ankerschulen, meist Oberstufenzentren, die eng mit nahegelegenen Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten. Diese unterstützen Jugendliche ohne klare Perspektive und kooperieren eng mit Wirtschaft und Kammern.

IV. Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Wertorientierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit der Änderung des Schulgesetzes wird die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt. Künftig wird im Schulgesetz ausdrücklich festgehalten, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht haben, entsprechenden Unterricht anzubieten. Wenn die Nachfrage besteht und ein Träger daher diesen anbieten möchte, steht diese Entscheidung nicht zur Disposition der Schule.

V. Ab 1. Januar 2025 erhält Berlin ein eigenes Landesinstitut, das unter anderem Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals an Schulen sowie der Qualitätsentwicklung und des Unterrichts wahrnehmen wird. Dieses neue Landesinstitut wird schulgesetzlich normiert. Das neue Landesinstitut wird die Angebote künftig stärker verknüpfen, mit dem Ziel, die Bildungsqualität zu verbessern. Ein Schwerpunkt soll dabei sein, die Basiskompetenzen an den Grundschulen im Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken.

VI. In der Schulgesetznovelle wurden Datenschutzbestimmungen angepasst, um den Unterricht auf Höhe der Zeit zu gestalten. Dies umfasst die erleichterte Datenübermittlung an die Jugendberufsagentur für Personen bis zum 25. Lebensjahr, um passende Angebote für jüngere Erwachsene ohne klare Berufsperspektive zu ermöglichen. Des Weiteren wird der bidirektionale Datenaustausch zwischen der Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) und dem Schulportal rechtssicher gestaltet. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von digitalen Klassenbüchern, die Bereitstellung fälschungssicherer digitaler Zeugnisse, die Digitalisierung der Kurs- und Fächerwahl sowie die digitale Abrechnung des Schulessens in der Primarstufe geschaffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt damit technisch mögliche Maßnahmen rechtlich um, um den Datenschutz zu stärken und das Schulpersonal zu entlasten.

Die Gesetzesvorlage umfasst Änderungen des Schulgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes Berlins, des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung. Vorgesehen ist, dass die Regelungen grundsätzlich zum 1. August 2024 in Kraft treten.