Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer

Flaggen von Europa

Das Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer in Berlin bietet Prüfungen auf hohem Niveau für ausgebildete bzw. erfahrene Übersetzerinnen und Übersetzer an. Diese sind nach bestandener Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Übersetzer“ zu führen.

Die Anmeldezeiträume für den Prüfungsjahrgang 2023/24 lauten wie folgt:

  • Anmeldezeitraum I: 1. Oktober 2023 – 30. November 2023
  • Anmeldezeitraum II: 1. April 2024 – 31. Mai 2024

Zulassungsanträge werden ausschließlich während der oben genannten Anmeldezeiträume angenommen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen und per Post zu senden an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer, Rhinstr. 46, 12681 Berlin.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang des Zulassungsantrags in der Behörde ist dessen tatsächlicher durch Eingangsstempel beurkundeter Eingang dort, nicht der Poststempel, nicht der Zeitpunkt der Zustellung über Briefkasten o.ä.. Alternativ können Zulassungsanträge auch nach Voranmeldung persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgegeben werden. Außerhalb der offiziellen Anmeldezeiträume zugesandte Zulassungsanträge sowie alle nicht persönlich oder per Post eingereichten Zulassungsanträge (insbesondere E-Mail-Bewerbungen) gelten als nicht gestellt

Achtung: Zulassungsanträge für Prüfungen in den Sprachen Isländisch, Katalanisch, Niederländisch, Schwedisch, Slowakisch, Tschechisch und Ukrainisch können derzeit aus organisatorischen Gründen nur im Anmeldezeitraum 1. April 2024 bis 31. Mai 2024 gestellt werden. Für alle anderen Prüfungssprachen kann ein Zulassungsantrag sowohl während des Anmeldezeitraums 1. Oktober bis 30. November 2023 als auch während des Anmeldezeitraums 1. April bis 31. Mai 2024 eingereicht werden.

Prüfungsunterlagen

  • Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer

    PDF-Dokument (320.8 kB) - Stand: 20. April 2023

  • Merkblatt zur Staatlichen Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen

    PDF-Dokument (367.9 kB) - Stand: Januar 2024

  • Zulassungsantrag zur Staatlichen Prüfung für Übersetzer/-innen

    PDF-Dokument (388.3 kB) - Stand: September 2023

  • Festlegung der Sprachen und Fachgebiete für die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen im Prüfungsdurchgang 2023/2024

    Amtsblatt vom 29. September 2023

    PDF-Dokument (266.1 kB)

  • Rahmenvereinbarung (RV)

    zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen

    PDF-Dokument (184.2 kB) - Stand: 17. Dezember 2020

Die Sprachen und Fachgebiete, in denen Prüfungen abgenommen werden, können sich in jedem Prüfungsdurchgang ändern. Eine aktuelle Liste wird spätestens bis zum Beginn des nächsten Anmeldezeitraums auf dieser Seite veröffentlicht.

Wenn Sie in unserem Angebot nicht die gewünschte Sprache und das gewünschte Fachgebiet finden, so haben Sie die Möglichkeit, an anderen Prüfungsstellen die Prüfung abzulegen, sofern Ihre Kombination dort angeboten wird.

Andere Prüfungsstellen

Der Übersetzerberuf zählt zu den nicht-reglementierten Berufen. Eine behördliche Anerkennung oder Bewertung ist für die Ausübung des Berufs nicht erforderlich. Informationen über die Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen finden Sie in der Datenbank anabin.

Das Zeugnis über die bestandene Staatliche Prüfung ist eine Voraussetzung, um bei Gericht die Übersetzerermächtigung zu erlangen. Alleiniger Ansprechpartner diesbezüglich ist das Landgericht Berlin.

Wünschen Sie eine Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses, können Sie sich an die Zentrale für ausländisches Bildungswesen – ZAB der Kultusministerkonferenz wenden.

Als reines Übersetzerprüfungsamt bietet das Staatliche Prüfungsamt keine Dolmetscherprüfungen an und nimmt weder Anerkennungen noch Bewertungen von Abschlüssen vor.

Service und Kontakt