Corona-Informationen zu Schule und Kita
Bis zum 14. Februar gibt es keinen Präsenzunterricht in Berlins Schulen, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb. Der Betreuung in Kita und Primarstufe liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde, die laufend aktualisiert wird.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer

Das Staatliche Prüfungsamt für Übersetzer Berlin bietet Prüfungen auf hohem Niveau für ausgebildete bzw. erfahrene Übersetzerinnen und Übersetzer an. Diese sind nach bestandener Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Übersetzer“ zu führen.
Das Zeugnis über die bestandene Staatliche Prüfung ist eine Voraussetzung, um bei Gericht die Übersetzerermächtigung zu erlangen.
Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer/-innen geschlossen
Das Staatliche Prüfungsamt ist vom 17.12.2020 bis zum 10.1.2021 geschlossen.
Die für den Monat Februar 2021 geplanten schriftlichen Prüfungstermine für das Prüfungsjahr 2020/21 verschieben sich coronabedingt um drei Monate auf den Monat Mai 2021.
Weitere Informationen folgen nach dem Ende des derzeitigen Lockdowns – voraussichtlich am 10.1.2021.
Prüfungsunterlagen
Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer
PDF-Dokument - Stand: Mai 2020
Merkblatt über die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer
PDF-Dokument - Stand: August 2020
Sprachen und Fachgebiete für die Staatliche Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer im Prüfungsdurchgang 2020/2021
PDF-Dokument - Stand: August 2020
Sollten Sie sich nach der Lektüre der Zulassungs- und Prüfungsbestimmungen dazu entschließen, die Prüfung machen zu wollen, so reichen Sie bitte Ihren Zulassungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November beim Staatlichen Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer ein.
Die Sprachen und Fachgebiete, in denen Prüfungen abgenommen werden, können sich in jedem Prüfungsdurchgang ändern. Eine aktuelle Liste wird spätestens bis zum Beginn des nächsten Anmeldezeitraums auf dieser Seite veröffentlicht.
Wenn Sie in unserem Angebot nicht die gewünschte Sprache und das gewünschte Fachgebiet finden, so haben Sie die Möglichkeit, an anderen Prüfungsstellen die Prüfung abzulegen, sofern Ihre Kombination dort angeboten wird.
Andere Prüfungsstellen
- Hier finden Sie die aktuelle Liste der Prüfungsstellen in Deutschland mit den Kontaktdaten (Stand 1. November 2020).
Der Beruf des Übersetzers zählt zu den nicht-reglementierten Berufen. Eine behördliche Anerkennung oder Bewertung ist für die Ausübung des Berufs nicht erforderlich. Informationen über die Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit deutschen Abschlüssen finden Sie in der Datenbank anabin.
Wünschen Sie eine Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses, können Sie sich an die Zentrale für ausländisches Bildungswesen – ZAB der Kultusministerkonferenz wenden.
Das Staatliche Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer Berlin nimmt weder Anerkennungen noch Bewertungen von Abschlüssen vor.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer Berlin
Katrin Drobisch
Tel.: +49 30 90227-5266
Die Sprechstunde am Donnerstag, 9.12.2020, enfällt.
Sprechstunden:
Mo und Do:
13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Bis auf Weiteres findet die Sprechstunde telefonisch statt