Überarbeitungen

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Erweiterung Perspektive Kultur – Härtefallregelung

Die Erweiterung Perspektive Kultur „Härtefallregelung“ adressiert einzelfallbezogen private Berliner Kultureinrichtungen und Medienunternehmen, die sich weiterhin, aufgrund bestehender Nachwirkungen der Corona-Pandemie, in existentieller Not befinden.

Zielgruppe

Im jeweiligen Förderzeitraum sollen vor allem private Kultureinrichtungen und Medienunternehmen gefördert werden, die in der Soforthilfe IV 8.0 eine Förderung erhalten haben und demnach weiterhin von Nachwirkungen der Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.

Diese müssen folgende Kriterien erfüllen: Kulturell relevante private Kultureinrichtungen und Medienunternehmen, die ihren Sitz sowie Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin haben, ein regelmäßiges kuratiertes Programm anbieten, mindestens zwei Mitarbeiter:innen beschäftigen (Vollzeitäquivalent), nicht regelmäßig oder überwiegend regelmäßig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden und einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro haben.

Ziele der Förderung

Das Land Berlin trägt mit der Härtefallregelung dazu bei, die weiterhin bestehenden negativen Auswirkungen und nicht versicherbaren Härten der Corona-Krise auf private Kultureinrichtungen und Medienunternehmen abzufedern und gleichzeitig die bisher erzielten Ergebnisse der im Juni 2022 ausgelaufenen Soforthilfe IV zu sichern.

Voraussetzungen

Die private Kultureinrichtung oder das Medienunternehmen:

  • hat eine kulturelle Relevanz im Land Berlin,
  • bietet ein regelmäßiges kuratiertes kulturelles Programm an,
  • hat seinen Hauptsitz sowie seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Land Berlin,
  • hat eine in Deutschland anerkannte Rechtsform,
  • hat mindestens zwei Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalent),
  • wird nicht regelmäßig überwiegend aus öffentlichen Mitteln gefördert,
  • hatte im Kalenderjahr 2019 einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro
  • leidet aufgrund von Nachwirkungen der Corona-Pandemie unter einem Liquiditätsengpass (zum Beispiel belegt durch die Förderung in mindestens einer Förderrunde der Überbrückungshilfe des Bundes und/oder der Soforthilfe IV des Landes Berlin im Jahr 2022).
  • ist zum Zeitpunkt der Antragstellung weder insolvent noch wird beabsichtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Umfang der Förderung

Das Land Berlin gewährt Billigkeitsleistungen auf Basis eines errechneten und nachgewiesenen Liquiditätsengpasses. Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn die fortlaufenden Einnahmen und die vorhandenen liquiden Mittel aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten bis zum Ende des jeweiligen Förderzeitraumes aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) sowie Personalkosten zu zahlen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wird angenommen, dass eine existenzgefährdende Wirtschaftslage der privaten Kultureinrichtung oder des Medienunternehmens besteht. Die maximale Fördersumme pro Förderzeitraum beträgt 500.000 Euro.

Einschätzung der kulturellen Relevanz

Die Einschätzung der kulturellen Relevanz erfolgt durch ein Expert:innengremium, das von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt berufen wird und dem mindestens ein:e Vertreter:in der Sparten Clubkultur, Bildende Kunst, Darstellende Künste, Musik (Nennung in alphabetischer Reihenfolge) angehören. Betrachtet werden insbesondere das programmatische bzw. inhaltliche Profil, die Reichweite und Wirkung des Unternehmens, sein Stellenwert innerhalb des Berliner Kulturangebots sowie seine regionale Verankerung/Vernetzung.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Antragstellung ist ausschließlich über eine vorherige Prüfung der Antragsberechtigung möglich. Diese erfolgt nach einem Vorabgespräch mit dem antragstellenden Unternehmen, welches sich selbstständig über das Mailpostfach projektbuero@kultur.berlin.de: projektbuero@kultur.berlin.de bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeldet hat. Bei positiver Prüfung erhalten Sie den Zugang zum Antragsverfahren.

Das Verfahren zur Härtefallregelung betrachtet quartalsweise Förderzeiträume und ist für das gesamte Jahr 2023 geplant.

Hinweis

Weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung und zu allen hier übersichtsartig dargestellten Themen finden Sie im anliegenden Informationsblatt und in den FAQ (siehe „Downloads“).

Zur Antragstellung

Bitte schreiben Sie uns eine Mail an projektbuero@kultur.berlin.de und schildern Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Erst nach positiver Prüfung Ihrer Antragsberechtigung erhalten Sie die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

Das Team der Härtefallregelung wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Bitte lesen Sie sich das Informationsblatt zur Härtefallregelung sorgfältig durch. Detaillierte Antworten zu Ihren Fragen finden Sie außerdem in den FAQ.

Informationen und Hilfestellungen

  • Informationsblatt Härtefallregelung

    PDF-Dokument (416.3 kB) - Stand: 6. Juni 2023

  • FAQ Härtefallregelung

    PDF-Dokument (692.0 kB) - Stand: 6. Juni 2023

  • Ausfüllhilfe zur Liquiditätsplanung

    PDF-Dokument (341.7 kB) - Stand: 6. Juni 2023

Einzureichende Unterlage (nach Aufforderung bitte hier herunterladen):

  • Liquiditätsplanung April bis Juni 2023

    XLSX-Dokument (56.7 kB) - Stand: 6. Juni 2023

(Des Weiteren werden bei Antragstellung von Ihnen Unterlagen zum Unternehmen angefordert. Die vollständige Liste einzureichender Unterlagen finden Sie in den FAQ unter „Einzureichende Unterlagen“, Seite 15 und 16.)