Integrationsbeauftragte von Bund und Ländern rufen EU-Bürger*innen auf, ihr Wahlrecht zur Europawahl wahrzunehmen.
Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern rufen alle in Deutschland lebenden EU-Bürger*innen dazu auf, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihre Stimme abzugeben. Zusammen mit Migrant*innenorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen informieren sie EU-Bürger*innen in den kommenden Wochen über die Möglichkeit, bei der Europawahl in Deutschland abzustimmen. Eine breite Wahlbeteiligung ist wichtig für ein starkes und demokratisches Europa.
Die Integrationsbeauftragten appellieren auch an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Dabei ist eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen gefragt.
Mehr als 4,1 Millionen wahlberechtigte EU-Bürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten leben in Deutschland. Sie können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal. Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidat*innen abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.
Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind EU-Bürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten. Darunter sind auch ca. 300.000 potenzielle Erstwähler*innen. Erstmalig können dieses Jahr auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.
Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
Ansgar Lottermann, Abteilung Integration, Europa, Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg
Karl Straub, MdL, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Nadezhda Milanova, Leiterin Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte, Bremen
Arne Dornquast, Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Katrin Hechler, Migrationsstaatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe
Asli Sevindim, Leiterin der Abteilung Integration im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Nordrhein-Westfalen
Miguel Vicente, Beauftragter für Migration und Integration der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Sevim Kaya, Büro des Integrationsbeauftragten des Saarlandes
Geert Mackenroth, MdL, Sächsischer Ausländerbeauftragter
Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt
Doris Kratz-Hinrichsen, Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein
Mirjam Kruppa, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz