Schulungsreihe im Migrationsrecht 2025

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Das Willkommenszentrum Berlin bietet als zentrale Beratungsstelle der Beauftragten des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration auch in diesem Jahr 2025 wieder eine Schulungsreihe im Migrationsrecht für Mitarbeitende nichtstaatlicher Beratungsstellen an.
Sie sind wichtige Partner, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren unserer Senatsverwaltung.
Unsere Schulungsreihe widmet sich in diesem Jahr den folgenden Themenkomplexen:

  • Zugang zu Sozialleistungen
  • Asyl- und Aufenthaltsrecht
    • Asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen
    • Alles rund ums Freizügigkeitsrecht
    • Bleibeperspektiven für Geflüchtete, hier insbesondere aus der Ukraine und aus Syrien
    • Besonders Schutzbedürftige: Schwangere ohne Aufenthaltstitel
    • Erwerbsmigration

Viele Menschen mit Migrationsgeschichte sind auf kostenfreie fachkundige aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung durch nichtstaatliche Beratungsstellen angewiesen. Die strukturelle wie auch fachliche Stärkung von Beratungsstrukturen in Berlin ist daher schon seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration.

Aufgrund von regelmäßigen Änderungen der Rechts- und Gesetzeslage, zuletzt vor allem auch durch das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, und im Hinblick auf die sich verändernde Lage in Kriegs- und Krisengebieten ist es von großer Bedeutung, Beratende stetig aus- und fortzubilden. Die für die Schulungen gewonnenen Expert*innen vermitteln ihre Kenntnisse anschaulich und haben die Lerninhalte auf den praktischen Beratungsbedarf zugeschnitten.

Organisatorisches

Die Schulungsreihe ist ein kostenloses Angebot nur für Beratende nicht staatlicher Beratungsstellen in Berlin. In diesem Jahr finden die Schulungen überwiegend online statt.

Der Auftakt der Schulungsreihe erfolgt mit einem ersten Angebot am 30. April 2025.

Verbindlich anmelden können Sie sich für jede der angebotenen Schulungen über die jeweiligen Anmeldeformulare. Die Anmeldefristen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Eine verbindliche Zusage erfolgt in der Regel eine Woche nach Anmeldeschluss.

Für organisatorische Rückfragen kontaktieren Sie bitte seminar-support@agentur-medienlabor.de.

Für inhaltliche Rückfragen kontaktieren Sie bitte Franziska.Nedelmann@IntMig.berlin.de.

Die Schulungen werden nicht aufgezeichnet.

Zugang zu Sozialleistungen

  • Zugang zu Leistungen nach dem AsylbLG (inkl. UntGebO) für Migrant*innen - 30.04.2025 I 09:00-13:30 Uhr I Online

    Die Fortbildung soll einen Überblick geben über den persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereich des AsylbLG, den Umfang der Leistungen, die Eigenanteile für Sammelunterkünfte (UntGebO, die Bezahlkarte und die Gesundheitsversorgung (inklusive Pflege- und Eingliederungshilfe). Ziel der Fortbildung ist eine praxisnahe aber gleichzeitig auch allgemeine Strukturen vermittelnde Bearbeitung der angegebenen Bereiche.

    Referent*in: Rechtsanwalt Volker Gerloff, Berlin

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  • Zugang zu Leistungen nach SGB II und XII für Migrant*innen - 16.05.2025 I 09:00- 13:30 Uhr I Online

    Die Veranstaltung soll einen vertieften Überblick über die Leistungsansprüche nach dem SGB II und dem SGB XII geben. Insbesondere sollen Zugang und Ausschluss von Migrant*innen (entsprechend der Herkunftsländer und der Aufenthaltstitel) zu den jeweiligen Leistungsansprüchen behandelt werden, wobei auch auf die EU-Bürger*innen eingegangen wird. Zudem sollen Überbrückungsleistungen und Härtefallleistungen nach dem SGB XII in den Blick genommen werden.

    Referent*in: Rechtsanwalt Volker Gerloff, Berlin

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Asyl- und Aufenthaltsrecht

  • Bleibeperspektiven für Menschen mit Schutzstatus aus der Ukraine - 21.05.2025 I 14:00- 18:00 Uhr I Präsenz: Willkommenszentrum

    Diese Schulung befasst sich nahezu ausschließlich mit dem Personenkreis der Menschen, die seit 2022 vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland fliehen mussten. Der Schutzstatus ist bis März 2026 gültig. Was dann? Es sollen alle Möglichkeiten und Wege aufgezeigt werden, welche anderen Aufenthaltstitel beantragt werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen (Arbeit, Ausbildung, Familie etc.). Insbesondere wird es auch darum gehen, wie wir in der Beratung gezielt unterstützen können, um den Ratsuchenden Bleibeperspektiven zu eröffnen.

    Referent*in: Rechtsanwältin Anna Prymak, Berlin

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  • Grundlagen des Asylrechts - 11.06.2025 I 09:00- 13:30 Uhr I Online

    Das Asylrecht ist ein Rechtsgebiet, welches durch die immer umfassenderen Regelungen und Änderungen – auch auf europäischer Ebene – immer unübersichtlicher wird. Diese Schulung soll einen Überblick über das Asylrecht geben und richtet sich damit an hauptamtliche Beratende, die wenig Vorkenntnisse in diesem Bereich haben. Aber auch „Fortgeschrittenen“ soll die Veranstaltung den Rahmen dafür geben, dieses Rechtsgebiet strukturiert erfassen zu können, um so auch in unbekannten Fallkonstellationen Lösungen finden zu können. Inhalte sind: Grundzüge des Asylverfahrens über Antragstellung, Anhörung, Entscheidung BAMF und Folgeprobleme; Grundzüge des Dublin-Verfahrens: Zuständigkeit und Fristen, Begriffsbestimmungen (Erst-Folge-Zweitantrag und Konsequenzen) und Widerrufsverfahren.

    Referent*in: Rechtsanwältin Inga Schulz, Berlin

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  • Grundlagen und Chancen der Erwerbsmigration (unter Einbeziehung der Geduldeten) - 04.07.2025 I 09:00- 15:00 Uhr I Online

    Mit dieser Fortbildung soll im ersten Teil (ca. 3 ½ St) ein Überblick über die Grundstrukturen der Erwerbsmigration im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung gegeben werden. Anschließend geht es anhand von Fallbeispielen um die wichtigsten Rechtsgrundlagen von der Ausbildung, über Titel zur Anerkennung ausländischer Qualifikation bis hin zur Beschäftigung als Fachkraft und zur qualifikationsunabhängigen Beschäftigung. Im Fokus stehen dabei die Gesetzesänderungen der letzten Jahre und die damit verbundenen neuen Bleibeperspektiven, etwa die Rolle von Berufserfahrung und der Spurwechsel.
    In einem zweiten Teil (ca. 1 ½ St.) sollen die Möglichkeiten für Geduldete dargestellt werden, über Ausbildung und/oder Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

    Referent*in: Rechtsanwältin Sophie Baumann, Berlin

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  • Alles rund ums Freizügigkeitsgesetz/EU - 16.07.2025 I 09:00- 13:30 Uhr I Online

    Das Freizügigkeitsrecht kommt häufig in unseren Beratungen nicht in seiner ganzen Dimension zum Tragen. Dies liegt teilweise daran, dass der weite Anwendungsbereich nicht bekannt ist und teilweise auch daran, dass ein Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schwer zu halten ist. Klar ist aber: die Begrifflichkeiten im Freizügigkeitsrecht sind häufig ganz andere als diejenigen, die wir aus dem Aufenthaltsgesetz kennen. Die Schulung soll die strukturellen Grundlagen des Freizügigkeitsrechts vermitteln, die wichtigsten Begriffe und gerichtlichen Entscheidungen darstellen und das Verhältnis von FreizügG/EU zum Aufenthaltsgesetz klären. Ziel ist es, praxisrelevante Strukturen zu erarbeiten, die eine umfassende Beratung ermöglichen

    Referent*in: Rechtsanwältin Katja Ponert, Berlin

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  • Schwanger und kein Aufenthaltsrecht – was tun? - 26.09.2025 I 09:00- 13:30 Uhr I Präsenz: Willkommenszentrum

    Die Veranstaltung gibt einen kurzen Überblick über die kurz- bzw. langfristigen aufenthalts- und leistungsrechtlichen Möglichkeiten bei Schwangerschaft für die werdende Mutter, aber auch für den Vater. Insbesondere sollen die Themen Schwangerschaftsduldung, örtliche Zuständigkeit, Leistungszugang und Vaterschaftsanerkennung sowie das Verfahren bei dem Vorwurf, es handele sich um eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft, behandelt werden.

    Referent*in: Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin

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  • Lebensunterhaltssicherung im Migrationsrecht - 08.10.2025 I 09:00- 13:30 Uhr I Online

    Um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen, wird meist die „Sicherung des Lebensunterhalts“ gefordert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Ob für die Ausbildung, das Studium, die Arbeit oder den Familiennachzug. Dies setzt sich bis zum Einbürgerungsrecht fort, wo es seit 2024 einige Änderungen gibt. Wann gilt der Lebensunterhalt in welchen Fällen als gesichert und wie wird das Einkommen berechnet? Muss ich auch als EU-Bürger*in ein bestimmtes Einkommen nachweisen, damit ich freizügigkeitsberechtigt bin oder Familienangehörige nachziehen lassen kann? Die Schulung soll einen Überblick geben über Grundsätze und Ausnahmen, Berechnungsmethoden und Referenzwerte. Am Ende sollten die Teilnehmenden alle Werkzeuge zur Verfügung haben, um für jeden Einzelfall berechnen zu können, ob der Lebensunterhalt einer ratsuchenden Person gesichert ist und welche Beratungsansätze zur weiteren Verbesserung der Einkommenssituation bestehen.

    Referent*in: Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin

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  • Grundlagen des Migrationsrechts - 07.11.2025 I 09:00-13:30 Uhr I Online

    Das Migrationsrecht ist unübersichtlich und oftmals schwer zu erfassen. Mit dieser Schulung wollen wir sowohl für Neueinsteiger*innen, wie auch für Alteingesessene die Möglichkeit bieten, einen Überblick über die wesentlichen strukturellen Fragen im Migrationsrecht zu erhalten: Welche Gesetze gelten eigentlich für wen und wie lange (AufenthG, AsylG, FreizügigG/EU, ARB 1/80)? Wer darf eigentlich nach Deutschland einreisen und wer nicht? Welche unterschiedlichen Aufenthaltstitel gibt es und warum? Welche allgemeinen Grundsätze sind im Aufenthaltsrecht immer zu beachten (§§ 1-5 AufenthG)? Diese Fragen sollen nicht im Detail sondern im Hinblick auf Zweck und Struktur der Gesetzgebung erörtert werden, um eine Grundlage für eine solide Beratung zu schaffen.

    Referent*in: Rechtsanwalt Claudius Brenneisen, Hamburg

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  • Struktur des Migrationsrechts am Beispiel Syrien - 14.11.2025 I 09:00 – 13:30 Uhr I Online

    Die Fortbildung soll zunächst einen Überblick über die grundsätzliche Struktur des Migrationsrechts geben, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufenthaltszwecke, die (Un-)Möglichkeiten eines Spurwechsels und die entsprechenden Konsequenzen für die Beratung. Darüber hinaus soll am Beispiel Syriens dargestellt werden, welche Bleibeperspektiven bei einem möglichen Wegfall des bisherigen Aufenthaltszwecks (Schutzstatus) in der Beratung angeboten werden können.
    Den Teilnehmenden soll damit Werkzeug an die Hand gegeben werden, auch als Nichtjurist*innen eigenständig unterschiedliche Fallkonstellationen strukturiert bearbeiten zu können.

    Referent*in: Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, Leipzig

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Kontakt

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat