Das Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG) soll die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte stärken. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf dem öffentlichen Dienst: Die Verwaltung soll die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft besser widerspiegeln und Zugangsbarrieren abbauen. Rund um das Gesetz gibt es jedoch immer wieder Missverständnisse. Hier sind drei wichtige Fakten.
1. Das Partizipationsgesetz stärkt Demokratie und Vielfalt im öffentlichen Dienst
Ziel des Gesetzes ist es, dass sich die Vielfalt der Berliner Bevölkerung auch in den Behörden widerspiegelt. Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sollen grundsätzlich allen offenstehen. Menschen mit Migrationsgeschichte sind dort bislang nicht in allen Bereichen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten.
Das PartMigG soll dazu beitragen, bestehende Hürden abzubauen und den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verbessern. Eine vielfältige Verwaltung kann unterschiedliche Perspektiven einbringen, die Teilhabe stärken und das Vertrauen in staatliche Institutionen fördern.
2. Das Partizipationsgesetz enthält keine Quote – niemand wird bevorzugt
Das PartMigG sieht keine festen Quoten für Einstellungen oder Beförderungen vor. Für alle Bewerbenden gelten die gleichen Anforderungen. Über Einstellungen und Beförderungen wird weiterhin auf Grundlage der individuellen Eignung entschieden.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Migrationsgeschichte für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst zu gewinnen und bestehende Zugangsbarrieren abzubauen. Es führt weder zu einer Bevorzugung von Menschen mit Migrationsgeschichte noch zu einer Benachteiligung anderer Bewerbender.
Auch die Erfassung entsprechender Daten dient ausschließlich dazu, mögliche Hürden zu erkennen und die Chancengleichheit im öffentlichen Dienst zu verbessern.
3. Das Partizipationsgesetz wahrt das Prinzip der Bestenauslese
Das PartMigG steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Auch mit dem Gesetz gilt: Über Einstellungen und Beförderungen entscheiden weiterhin Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
Die Regelungen des PartMigG bauen auf diesem Leistungsprinzip auf. Das Gesetz soll den öffentlichen Dienst für neue Zielgruppen öffnen und mehr qualifizierte Bewerbende gewinnen – insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte. Sie sollen zur Bewerbung ermutigt und bei Vorliegen der erforderlichen Qualifikationen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.