Das Land Berlin unterstützt die psychosoziale Beratung und Betreuung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen in Berlin. Ziel ist es, die Identifizierung, Versorgung und Begleitung von Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie sicherzustellen und bestehende Regelangebote sinnvoll zu ergänzen. Im Fokus steht die Stärkung der Personalressourcen in den beteiligten Organisationen und Fachstellen, einschließlich der Finanzierung von Sprachmittlung.
Gefördert werden insbesondere:
- Kostenfreie, bedarfsgerechte und mehrsprachige Beratungsangebote
- Projekte mit besonderer Expertise in der Beratung Identifizierung und Betreuung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen und angrenzender Beratungsbedarf
- Beratungsstellen mit nachweisbarer Erfahrung mit und Zugang zur Zielgruppe
- Organisationen, die Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Mitteln haben
Zielgruppen sind u. a.:
- Geflüchtete Menschen vor und während des laufenden Asylverfahrens
Die Asylverfahrensberatung ist ausdrücklich nicht Teil der Förderung.
Antragsverfahren – in zwei Stufen
- Interessenbekundung: Einreichung bis 31. Juli 2026
- Vollständige Antragsunterlagen: Falls das Projekt ausgewählt wird, Einreichung bis spätestens 30. September 2026 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)Ausführliche Infos zum Programm und Bewerbungsverfahren finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese stehen ebenso wie das Bewerbungsformular und ein Finanzierungsplan jetzt zum Download bereit.