Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung zur Umsetzung des Landesrahmenprogramms Integrationslots:innen im Land Berlin 2027 – 2028 (+ Verlängerungsoption bis 2029)

Mit diesem Interessenbekundungsverfahren werden Träger gesucht, die beabsichtigen, das Landesrahmenprogramm in einem der Berliner Bezirke umzusetzen. Es wird ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und Teilnehmende nicht an ihre Angebote gebunden sind.

Umsetzung des Verfahrens durch:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung I – Integration und Migration

Dienstsitz:
Beauftragte des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration
Referat I B | Strukturelle Integration, Parlaments- und Senatsangelegenheiten
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin

1. Förderkontext

Ziel des Landesrahmenprogramms ist es, den Zugang von Menschen mit Migrationsgeschichte, Zugewanderten sowie Menschen mit Fluchterfahrung zu den Angeboten von Behörden und Ämtern zu verbessern und dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu stärken.

Zu den grundlegenden Aufgaben der Integrationslots:innen gehört es, Erstinformationen bereitzustellen, an spezialisierte Beratungsstellen, Behörden und (Bezirks-)Ämter zu verweisen oder vor Ort-Termine mit unterstützender Sprachmittlung und Wissenstransfer zu flankieren. Integrationslots:innen übernehmen dabei keine eigenständigen professionellen Beratungs- oder Dolmetschleistungen. Vielmehr befähigen und begleiten sie ihre Klient:innen dabei, eigenständig Zugänge zu Behörden, Beratungsstellen und deren Dienstleistungen zu erschließen. Der niedrigschwellige, lotsende und unterstützende Charakter ihrer Tätigkeit wird anhand von drei zentralen Funktionszuweisungen beschrieben:

Assistenz- und Begleitungsfunktion:
Integrationslots:innen unterstützen sowohl die Mitarbeitenden verschiedener Beratungsstellen, Fachdienste sowie Ämter und Behörden als auch Ratsuchende bzw. Antragstellende. Unter Anleitung von Fachkräften assistieren sie bei der Bearbeitung von Vorgängen, vermitteln Wissen, übersetzen Dokumente und helfen beim Ausfüllen von Unterlagen. Dabei fungieren sie als verbindende Schnittstelle zwischen Ratsuchenden und Fachdiensten.

Die Begleitungsfunktion umfasst ausschließlich die persönliche Unterstützung vor Ort, insbesondere bei Terminen in Ämtern und Behörden.

Sprachmittlung und Wissenstransfer:
Integrationslots:innen fördern die Kommunikation zwischen Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte und dem Fachpersonal. Sie übersetzen und vermitteln in (Bezirks-)Ämtern, Behörden sowie Beratungseinrichtungen, unter anderem in den Bereichen Soziales, Bildung, Erziehung und Arbeit. Ihre Tätigkeit geht dabei weit über die rein sprachliche Übersetzung hinaus: Sie übertragen relevantes Kontextwissen, beispielsweise zu Verwaltungsvorgängen oder Abläufen in den Regelstrukturen, und berücksichtigen dabei stets die individuelle Herkunft sowie die soziale Situation der Ratsuchenden. Durch diesen Wissenstransfer schaffen Integrationslots:innen ein besseres Verständnis der Abläufe – sowohl auf Seiten des Fachpersonals als auch der Ratsuchenden – und tragen so zu einer effektiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit bei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur migrationsgesellschaftlichen Ausrichtung der Verwaltung.

Verweisberatung und Informationsfunktion:
Integrationslots:innen vermitteln in ihren jeweiligen Einsatzbereichen fachlich fundierte Informationen sowie Orientierungswissen an Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Sie geben strukturierte Hinweise, verweisen gezielt an geeignete Anlauf- und Fachberatungsstellen, bedarfsgerechte Angebote und bestehende Unterstützungsstrukturen und erleichtern so den Zugang zu passgenauen Hilfen.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit klären sie gemeinsam mit den Ratsuchenden den individuellen Unterstützungsbedarf, strukturieren Anliegen vor und leiten diese zielgerichtet an zuständige Fachstellen weiter. Dabei stellen sie sicher, dass die Ratsuchenden über die erforderlichen Informationen verfügen, um die empfohlenen Angebote eigenständig, informiert und wirksam in Anspruch nehmen zu können.

Für weitere Informationen siehe die Anlagen:

  • Fachkonzept
  • Förderkriterien

2. Förderbedingungen

Die o.g. Senatsverwaltung verfährt nach § 7 Absatz 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO). Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens (IBV) ist es, zunächst einen Überblick über potentielle externe Träger /Kooperationspartner zu erlangen.

Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) eingereichten Konzepte werden unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Unparteilichkeit ausgewertet.

Das im Rahmen des IBV ausgewählte Konzept wird anschließend zur Antragstellung der entsprechenden Zuwendungsmittel im Rahmen des Berliner Landesrahmenprogramms Integrationslots:innen aufgefordert. In diesem Zusammenhang sind weitere Unterlagen erforderlich, über die zu gegebener Zeit informiert wird. Der Projektbeginn ist frühestens zum 01.01.2027 möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren handelt, sondern dass die Interessenbekundung ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung dient. Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.

Mit der Interessenbekundung bestätigen und stimmen Sie den Förderkriterien zu.

Einreichung:
Die Interessent:innen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundungen bis zum 27.07.2026 um 23:59 Uhr postalisch an die o.g. Anschrift sowie elektronisch per E-Mail zu senden. Als Datum der Interessenbekundung gilt das Datum der Einreichung per E-Mail. Die postalischen Unterlagen müssen bis zum 27.07.2026 bei der Post eingegangen sein – es zählt der Poststempel. Unterlagen, die verspätet eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Dauer der Projektumsetzung

Im Rahmen des Landesrahmenprogramms Integrationslots:innen können Projekte vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und entsprechender Bewilligungsentscheidungen im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option einer einmaligen Verlängerung bis zum 31.12.2029 gefördert werden, bei denen zu erwarten ist, dass eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Projektdurchführung erfolgen wird und die Grundsätze und Erwartungen an das Landesrahmenprogramm Integrationslots:innen gemäß Fachkonzept sowie der Landeshaushaltsordnung (LHO) erfüllt werden.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, das heißt das Vorliegen der notwendigen Sachkunde und Kenntnisse in Bezug auf die einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und in Bezug auf das Zuwendungsrecht, Verlässlichkeit sowie Erfahrungen in der Durchführung von geförderten Projekten werden vorausgesetzt.

Umfang der Zuwendung

Das Land Berlin gewährt auf Grundlage der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung – LHO – nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO.

Vorbehaltlich der im Haushalt zur Verfügung stehenden (Zuwendungs-) Mittel sind für das Landesrahmenprogramm 8.582.000 € im Jahr 2027 vorgesehen. Die Aufteilung der Mittel für einzelnen Bezirke wird nach einem festgelegten Schlüssel berechnet. Folgende Aufteilung für 2027 ergibt sich dabei:

  • Los – Bezirk

    Kontingent 2027

  • A – Mitte

    853.842 €

  • B – Friedrichshain-Kreuzberg

    612.311 €

  • C – Pankow

    798.892 €

  • D – Charlottenburg-Wilmersdorf

    696.482 €

  • E – Spandau

    730.415 €

  • F – Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg

    551.007 €

  • G1 – Schöneberg (Süd und Nord), Friedenau und Tempelhof

    404.612,50 €

  • G2 – Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade

    404.612,50 €

  • H – Neukölln

    750.206 €

  • I – Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf

    632.761 €

  • J1 – Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte und Biesdorf

    352.113 €

  • J2 – Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf, Lichtenberg

    352.113 €

  • K1 – Lichtenberg, Friedrichsfelde, Karlshorst, Rummelsburg und Fennpfuhl

    304.693,50 €

  • K2 – Alt-Hohenschönhausen, Neu-Hohenschönhausen, Wartenberg, Falkenberg und Malchow

    497.131,50 €

  • L – Reinickendorf

    640.809 €

  • Gesamtsumme:

    8.582.000 €

Die disponierten Mittel sind im jeweiligen Kalenderjahr zu verausgaben und können nicht übertragen werden. Ein Träger kann jeweils nur für ein Los ein Interesse bekunden. Bei mehrfachen Interessenbekundungen auf mehrere Lose durch denselben Träger erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren.

Anforderungen an die Träger

Die Interessenbekundenden sollten inhaltliche Expertise im Bereich der niedrigschwelligen Sprachmittlung, Verweisberatung, migrationsgesellschaftlichen Kompetenzen sowie die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen zu den ausgewählten Bereichen des eingereichten Projektkonzepts nachweisen können. Zudem ist Erfahrung in der Umsetzung und Abwicklung von Projekten der geplanten Größenordnung unabdingbar.

Der interessenbekundende Träger organisiert das Projekt und führt es durch. Dabei stellt er den wirtschaftlichen Einsatz und den Nachweis der Verwendung aller durch Zuwendung oder in anderer Form der durch SenASGIVA zur Verfügung gestellten Mittel sicher und garantiert mit seinem Antrag, dass das zur Projektdurchführung vorgesehene Personal über die notwendigen Erfahrungen, Fähigkeiten und zeitlichen Kapazitäten verfügt, um die Aufgaben sach- und fristgerecht in sehr hoher Qualität umzusetzen.

Die Erfolgskontrolle nach § 7 LHO ist ein verpflichtendes Prüfverfahren für öffentlich geförderte Zuwendungsprojekte. Zur Verlaufs- und Erfolgsmessung werden regelmäßig statistische Daten sowie qualitative Erkenntnisse aus der Programmumsetzung erhoben und ausgewertet. Die Datenerhebung dient sowohl der Qualitätssicherung als auch der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Landesrahmenprogramms. Die Ergebnisse fließen in die strategische Steuerung, die Ressourcenplanung sowie die fachliche Weiterentwicklung des Programms ein. Die zuständige Senatsverwaltung behält sich vor, die Indikatoren jederzeit anzupassen.

Kenntnisse der Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Zuwendungsrechts sind unabdingbar. Die Zuwendung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, wobei von der Fördergeberin bis zu 98 % der Summe gedeckt wird. Es ist ein Eigenanteil von mind. 2 % dieser Zuwendungssumme einzubringen. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 11.400 €.

Im Rahmen der Förderung sollen sich interessierte Träger an folgenden Kriterien orientieren:

Vergütung des Projektpersonals

Das direkt für die Projektumsetzung eingesetzte Fachpersonal ist sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Grundsätzlich ist das Besserstellungsverbot zu beachten. Zuwendungsempfangende dürfen ihre Mitarbeitenden nicht besser vergüten als vergleichbare Dienstkräfte des Landes Berlin: Bei Zuwendungsempfangenden mit rechtlicher Bindung an einen besonderen Tarifvertrag (tarifvertraglich bindende Rechtsnormen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes), die zu einer Besserstellung der Beschäftigten des Zuwendungsempfangenden führt, können Personalausgaben nur in der Höhe als zuwendungsfähig anerkannt werden, wie sie für vergleichbare Beschäftigte des Landes Berlin entstehen würden. Die im Vergleich zu Beschäftigten des Landes Berlin höheren Personalausgaben sind aus Eigenmitteln zu tragen. Die Zuwendung erhöht sich nicht. Es sind die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen (§ 7 LHO). Im Besonderen gilt dies für den Personaleinsatz. Die Vergütung erfolgt nach einem fachlich einschlägigen Tarifvertrag oder – bei fehlender Tarifbindung – in Anlehnung an den TV-L.

  • Für Projektkoordinationen kann eine Vergütung nach max. E 10 TV-L gewährt werden.
  • Für Teamleitungen erfolgt eine Vergütung nach max. E 9b TV-L.
  • Für Projektpersonal (Integrationslots:innen) erfolgt eine Vergütung nach E 3 TV-L. Zusatzqualifikationen aus dem Sprachmittlungsbereich (z.B. SprInt) werden anerkannt und mit bis zu einer E 4 TV-L vergütet.

Voraussetzung für die entsprechende Vergütung der Stelleninhaber oder Stelleninhaberin ist immer die individuelle nachgewiesene Qualifikation, die jeweilige Stellenbeschreibung sowie die für die Stufenzuordnung anrechenbare Vorerfahrung.

Im Zuge der Antragstellung sind für das vorgesehene Fachpersonal Anforderungsprofile zu hinterlegen. Diese werden vor Zustimmung zum Personaleinsatz in dem Projekt geprüft. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung behält sich vor, während der Projektlaufzeit die Einhaltung der Anforderungen regelmäßig zu überprüfen und Einsicht in Arbeitsunterlagen, Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Sachkosten

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind. Mit den Sach- und Verwaltungskosten sollen die für die Arbeit der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen notwendigen Kosten (z.B. für Dienstfahrten, zur Ermöglichung der Kommunikation mit den Ratsuchenden und für Recherchen im Internet) sowie die laufenden Verbrauchs- und Verwaltungskosten finanziert werden. Als Sach- und Verwaltungsgemeinkosten können maximal 12 % der Zuwendungsmittel (Gesamtausgaben) geltend gemacht werden. Hiervon (inklusive) kann zur Abgeltung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten ein pauschaler Zuschuss in Höhe von bis zu 5 % gewährt werden. Ein Nachweis durch Einzelbelege ist nicht erforderlich. Kosten, die durch die Pauschale abgedeckt sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelposition (z.B. externes Lohnbüro) in der Belegliste auftauchen.

Notwendige Sachkosten im Sinne dieser Kriterien sind Ausgaben, die direkt mit der Durchführung des Projekts verbunden sind. Der direkte Zusammenhang mit den Projekten ist nachzuweisen. Es besteht eine Belegpflicht.

Der Projektträger ist verpflichtet, der Bewilligungsbehörde alle wesentlichen Veränderungen in Bezug auf das bewilligte Projekt unverzüglich mitzuteilen.

Honorare

Es ist zu beachten, dass Honorare, also auch Pauschalen nach § 3 Nr. 26, 26a EStG, an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projektträgers nicht förderfähig sind. Werden freiberufliche Arbeitskräfte eingesetzt, sind die Bestimmungen der Deutschen Rentenversicherung einzuhalten. Das Herrenbergurteil ist zu berücksichtigen und der in § 127 SGB IV formulierten temporären Regelung Rechnung zu tragen.

Folgende Unterlagen und Informationen sind für die Interessenbekundung notwendig:

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular mit der Angabe von Kontaktperson mit Telefonnummer und Adresse sowie E-Mail und ggf. Internetadresse.
  2. Selbstdarstellung des Trägers einschließlich der Beschreibung der Erfahrungen in der Abwicklung vergleichbarer Projekte (maximaler Umfang 2 Din A 4 Seiten);
  3. Angabe von Referenzprojekten (inkl. Fördervolumen) in Form einer Auflistung. Dokumentationen oder Mediendateien werden nicht angenommen;
  4. Administrative Umsetzung sowie Konzept für die inhaltliche und organisatorische Durchführung des jeweiligen Projekts sowie einen Arbeits- und Zeitplan (maximaler Umfang insgesamt 10 Din A 4 Seiten).

Folgende Kriterien und Unterlagen müssen eingereicht werden und gehören zu den Ausschlusskriterien:

  • Fristgerechter Eingang
  • Rechtsverbindliche Unterschrift
  • Vollständigkeit der Unterlagen (inkl. Anlagen/Konzept/Unterschriften)
  • Finanzplan inkl. Kostenübersicht
  • Wirt-Unterlagen: Die Abfrage erfolgt analog vergaberechtlicher Standards zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit, ohne dass ein Vergabeverfahren vorliegt:
    • Wirt-214 unterschriebene Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
    • Wirt-214B unterschriebene Eigenerklärung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) / BerlAVG
    • Wirt-124 UVgO P unterschriebene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
    • Wirt-2141 P unterschriebene Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV)
  • Zweiseitige Selbstdarstellung des Trägers beigefügt
  • Aktueller Vereinsregisterauszug beigefügt
  • Übersicht Qualifikationsprofil / Personal beigefügt
  • Erklärung: keine unbeglichenen Rückforderungen des Landes Berlin

Beachten Sie folgende Bewertungskriterien im administrativen Bereich:

  • Administrative Zuverlässigkeit / zuwendungsrechtliche Zuverlässigkeit
  • Selbstdarstellung des Trägers (Historie, Sitz, Rechtsform, Geschäftsführung)
  • Erfahrung in vergleichbaren Projekten / administrative Erfahrung
  • Organisations- und Kooperationsstruktur
  • Administrative Befähigung / Buchhaltungssystem
  • Personelle Ressourcen / Qualifikationsprofil
  • Sachliche Ressourcen / geeigneter Standort im Land Berlin
  • Qualitätsmanagement
  • Keine offenen Forderungen / erheblichen Unregelmäßigkeiten / Rückforderungen

Beachten Sie folgende Bewertungskriterien für das Konzept:

  • Beschreibung der Ausgangslage und Bedarfe für den Bezirk, für den Sie Ihr Interesse bekunden;
  • Beschreibung des Zugangs zu den Zielgruppen. Wie werden diese erreicht?
  • Beschreibung der Aufgaben der Lots:innen;
  • Beschreibung der Zugänge zu Ämtern und Behörden;
  • Beschreibung der Vernetzung mit sozialräumlichen Angeboten sowie weitere angestrebte Kooperationen;
  • Die angestrebte Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts;
  • Nehmen Sie im Konzept Rücksicht auf die Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenzen (analog zu § 6 PartMigG). Beschreiben und erklären Sie bitte, ob und wie migrationsgesellschaftliche Kompetenz oder Diversity-Kompetenz bei Ihrem Träger aus- und weitergebildet wird bzw. ob es eine interne Auseinandersetzung mit den Themen Diversity, Migration, Rassismus, Antidiskriminierung gibt, bspw. durch:
    • Fort- oder Weiterbildungen, Schulungen o.ä. zu den genannten Themenfeldern
    • Die interne Verwendung von Informations- oder Bildungsmaterialien (Bitte nennen oder verlinken Sie diese)
    • Die formale Berücksichtigung von migrationsgesellschaftlicher Kompetenz oder Diversity-Kompetenz bei Stellenbesetzungsverfahren, Beurteilungen oder Jahresgesprächen

Wenn Sie zur Antragstellung aufgefordert werden, sind weitere Unterlagen erforderlich, über die Sie dann informiert werden. Der Projektbeginn ist frühestens zum 01.01.2027 geplant.

3. Ablauf des Verfahrens

Die Prüfung und Bewertung der durch die Interessent:innen eingereichten Unterlagen erfolgen unter Berücksichtigung aller verlangten Angaben bzw. Nachweise. Sämtliche nachprüfbaren oder ins Einzelne gehenden Behauptungen in den eingereichten Unterlagen werden als verbindliche Zusagen angesehen und gelten als verbindlich zugesicherte Eigenschaft.

Inhaltliche Fragen zum Interessenbekundungsverfahren können während der Ausschreibungsfrist nicht beantwortet werden. Dazu wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.

Ablauf nach Einreichung der Interessenbekundung

a. Prüfung der eingegangenen Interessenbekundungen

Die Abteilung Integration und Migration beabsichtigt, die eingegangenen Interessenbekundungen bis zum 02.10.2026 zu prüfen. Abhängig von der Anzahl an eingegangenen Interessenbekundungen kann sich der Zeitraum entsprechend verkürzen oder verlängern. Die einsendenden Organisationen sollten in diesem Zeitraum für etwaige Rücksprachen zur Verfügung stehen.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und der vorgelegten Beschreibungen zu den oben genannten Aspekten [siehe Bewertungsmatrix im Anhang].

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen. Auslagen, die im Rahmen einer Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenbekundungen, welche die o.g. formalen Vorgaben nicht erfüllen, nicht ausgewählt werden können.

Berlin, 01.07.2026

Kontakt

Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration
Sekretariat