Die disponierten Mittel sind im jeweiligen Kalenderjahr zu verausgaben und können nicht übertragen werden. Ein Träger kann jeweils nur für ein Los ein Interesse bekunden. Bei mehrfachen Interessenbekundungen auf mehrere Lose durch denselben Träger erfolgt ein Ausschluss aus dem Verfahren.
Anforderungen an die Träger
Die Interessenbekundenden sollten inhaltliche Expertise im Bereich der niedrigschwelligen Sprachmittlung, Verweisberatung, migrationsgesellschaftlichen Kompetenzen sowie die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen zu den ausgewählten Bereichen des eingereichten Projektkonzepts nachweisen können. Zudem ist Erfahrung in der Umsetzung und Abwicklung von Projekten der geplanten Größenordnung unabdingbar.
Der interessenbekundende Träger organisiert das Projekt und führt es durch. Dabei stellt er den wirtschaftlichen Einsatz und den Nachweis der Verwendung aller durch Zuwendung oder in anderer Form der durch SenASGIVA zur Verfügung gestellten Mittel sicher und garantiert mit seinem Antrag, dass das zur Projektdurchführung vorgesehene Personal über die notwendigen Erfahrungen, Fähigkeiten und zeitlichen Kapazitäten verfügt, um die Aufgaben sach- und fristgerecht in sehr hoher Qualität umzusetzen.
Die Erfolgskontrolle nach § 7 LHO ist ein verpflichtendes Prüfverfahren für öffentlich geförderte Zuwendungsprojekte. Zur Verlaufs- und Erfolgsmessung werden regelmäßig statistische Daten sowie qualitative Erkenntnisse aus der Programmumsetzung erhoben und ausgewertet. Die Datenerhebung dient sowohl der Qualitätssicherung als auch der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Landesrahmenprogramms. Die Ergebnisse fließen in die strategische Steuerung, die Ressourcenplanung sowie die fachliche Weiterentwicklung des Programms ein. Die zuständige Senatsverwaltung behält sich vor, die Indikatoren jederzeit anzupassen.
Kenntnisse der Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Zuwendungsrechts sind unabdingbar. Die Zuwendung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, wobei von der Fördergeberin bis zu 98 % der Summe gedeckt wird. Es ist ein Eigenanteil von mind. 2 % dieser Zuwendungssumme einzubringen. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 11.400 €.
Im Rahmen der Förderung sollen sich interessierte Träger an folgenden Kriterien orientieren:
Vergütung des Projektpersonals
Das direkt für die Projektumsetzung eingesetzte Fachpersonal ist sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Grundsätzlich ist das Besserstellungsverbot zu beachten. Zuwendungsempfangende dürfen ihre Mitarbeitenden nicht besser vergüten als vergleichbare Dienstkräfte des Landes Berlin: Bei Zuwendungsempfangenden mit rechtlicher Bindung an einen besonderen Tarifvertrag (tarifvertraglich bindende Rechtsnormen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes), die zu einer Besserstellung der Beschäftigten des Zuwendungsempfangenden führt, können Personalausgaben nur in der Höhe als zuwendungsfähig anerkannt werden, wie sie für vergleichbare Beschäftigte des Landes Berlin entstehen würden. Die im Vergleich zu Beschäftigten des Landes Berlin höheren Personalausgaben sind aus Eigenmitteln zu tragen. Die Zuwendung erhöht sich nicht. Es sind die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen (§ 7 LHO). Im Besonderen gilt dies für den Personaleinsatz. Die
Vergütung erfolgt nach einem fachlich einschlägigen Tarifvertrag oder – bei fehlender Tarifbindung – in Anlehnung an den TV-L.
- Für Projektkoordinationen kann eine Vergütung nach max. E 10 TV-L gewährt werden.
- Für Teamleitungen erfolgt eine Vergütung nach max. E 9b TV-L.
- Für Projektpersonal (Integrationslots:innen) erfolgt eine Vergütung nach E 3 TV-L. Zusatzqualifikationen aus dem Sprachmittlungsbereich (z.B. SprInt) werden anerkannt und mit bis zu einer E 4 TV-L vergütet.
Voraussetzung für die entsprechende Vergütung der Stelleninhaber oder Stelleninhaberin ist immer die individuelle nachgewiesene Qualifikation, die jeweilige Stellenbeschreibung sowie die für die Stufenzuordnung anrechenbare Vorerfahrung.
Im Zuge der Antragstellung sind für das vorgesehene Fachpersonal Anforderungsprofile zu hinterlegen. Diese werden vor Zustimmung zum Personaleinsatz in dem Projekt geprüft. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung behält sich vor, während der Projektlaufzeit die Einhaltung der Anforderungen regelmäßig zu überprüfen und Einsicht in Arbeitsunterlagen, Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
Sachkosten
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Erreichung des Zuwendungszwecks innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind. Mit den Sach- und Verwaltungskosten sollen die für die Arbeit der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen notwendigen Kosten (z.B. für Dienstfahrten, zur Ermöglichung der Kommunikation mit den Ratsuchenden und für Recherchen im Internet) sowie die laufenden Verbrauchs- und Verwaltungskosten finanziert werden. Als Sach- und Verwaltungsgemeinkosten können maximal 12 % der Zuwendungsmittel (Gesamtausgaben) geltend gemacht werden. Hiervon (inklusive) kann zur Abgeltung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten ein pauschaler Zuschuss in Höhe von bis zu 5 % gewährt werden. Ein Nachweis durch Einzelbelege ist nicht erforderlich. Kosten, die durch die Pauschale abgedeckt sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelposition (z.B. externes Lohnbüro) in der Belegliste auftauchen.
Notwendige Sachkosten im Sinne dieser Kriterien sind Ausgaben, die direkt mit der Durchführung des Projekts verbunden sind. Der direkte Zusammenhang mit den Projekten ist nachzuweisen. Es besteht eine Belegpflicht.
Der Projektträger ist verpflichtet, der Bewilligungsbehörde alle wesentlichen Veränderungen in Bezug auf das bewilligte Projekt unverzüglich mitzuteilen.
Honorare
Es ist zu beachten, dass Honorare, also auch Pauschalen nach § 3 Nr. 26, 26a EStG, an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführungen und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Projektträgers nicht förderfähig sind. Werden freiberufliche Arbeitskräfte eingesetzt, sind die Bestimmungen der Deutschen Rentenversicherung einzuhalten. Das Herrenbergurteil ist zu berücksichtigen und der in § 127 SGB IV formulierten temporären Regelung Rechnung zu tragen.
Folgende Unterlagen und Informationen sind für die Interessenbekundung notwendig:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular mit der Angabe von Kontaktperson mit Telefonnummer und Adresse sowie E-Mail und ggf. Internetadresse.
- Selbstdarstellung des Trägers einschließlich der Beschreibung der Erfahrungen in der Abwicklung vergleichbarer Projekte (maximaler Umfang 2 Din A 4 Seiten);
- Angabe von Referenzprojekten (inkl. Fördervolumen) in Form einer Auflistung. Dokumentationen oder Mediendateien werden nicht angenommen;
- Administrative Umsetzung sowie Konzept für die inhaltliche und organisatorische Durchführung des jeweiligen Projekts sowie einen Arbeits- und Zeitplan (maximaler Umfang insgesamt 10 Din A 4 Seiten).
Folgende Kriterien und Unterlagen müssen eingereicht werden und gehören zu den Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang
- Rechtsverbindliche Unterschrift
- Vollständigkeit der Unterlagen (inkl. Anlagen/Konzept/Unterschriften)
- Finanzplan inkl. Kostenübersicht
- Wirt-Unterlagen: Die Abfrage erfolgt analog vergaberechtlicher Standards zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit, ohne dass ein Vergabeverfahren vorliegt:
- Wirt-214 unterschriebene Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
- Wirt-214B unterschriebene Eigenerklärung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) / BerlAVG
- Wirt-124 UVgO P unterschriebene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Wirt-2141 P unterschriebene Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV)
- Zweiseitige Selbstdarstellung des Trägers beigefügt
- Aktueller Vereinsregisterauszug beigefügt
- Übersicht Qualifikationsprofil / Personal beigefügt
- Erklärung: keine unbeglichenen Rückforderungen des Landes Berlin
Beachten Sie folgende Bewertungskriterien im administrativen Bereich:
- Administrative Zuverlässigkeit / zuwendungsrechtliche Zuverlässigkeit
- Selbstdarstellung des Trägers (Historie, Sitz, Rechtsform, Geschäftsführung)
- Erfahrung in vergleichbaren Projekten / administrative Erfahrung
- Organisations- und Kooperationsstruktur
- Administrative Befähigung / Buchhaltungssystem
- Personelle Ressourcen / Qualifikationsprofil
- Sachliche Ressourcen / geeigneter Standort im Land Berlin
- Qualitätsmanagement
- Keine offenen Forderungen / erheblichen Unregelmäßigkeiten / Rückforderungen
Beachten Sie folgende Bewertungskriterien für das Konzept:
- Beschreibung der Ausgangslage und Bedarfe für den Bezirk, für den Sie Ihr Interesse bekunden;
- Beschreibung des Zugangs zu den Zielgruppen. Wie werden diese erreicht?
- Beschreibung der Aufgaben der Lots:innen;
- Beschreibung der Zugänge zu Ämtern und Behörden;
- Beschreibung der Vernetzung mit sozialräumlichen Angeboten sowie weitere angestrebte Kooperationen;
- Die angestrebte Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts;
- Nehmen Sie im Konzept Rücksicht auf die Stärkung der migrationsgesellschaftlichen Kompetenzen (analog zu § 6 PartMigG). Beschreiben und erklären Sie bitte, ob und wie migrationsgesellschaftliche Kompetenz oder Diversity-Kompetenz bei Ihrem Träger aus- und weitergebildet wird bzw. ob es eine interne Auseinandersetzung mit den Themen Diversity, Migration, Rassismus, Antidiskriminierung gibt, bspw. durch:
- Fort- oder Weiterbildungen, Schulungen o.ä. zu den genannten Themenfeldern
- Die interne Verwendung von Informations- oder Bildungsmaterialien (Bitte nennen oder verlinken Sie diese)
- Die formale Berücksichtigung von migrationsgesellschaftlicher Kompetenz oder Diversity-Kompetenz bei Stellenbesetzungsverfahren, Beurteilungen oder Jahresgesprächen
Wenn Sie zur Antragstellung aufgefordert werden, sind weitere Unterlagen erforderlich, über die Sie dann informiert werden. Der Projektbeginn ist frühestens zum 01.01.2027 geplant.