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Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit - mit diesen gesetzlichen Regelungen sollen den Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der gemeinsamen Betreuung ihrer kleinen Kinder gegeben werden. Insbesondere Väter bekommen durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eine realistische Chance, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern wird damit wesentlich verbessert.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld. Mütter und Väter können es für ihre Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, beantragen, wenn sie dafür vorübergehend ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich ist möglich.
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen investieren.

Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gibt es weiterhin Erziehungsgeld.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes beruflich pausiert, bekommt 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens monatlich gezahlt, maximal jedoch 1.800 Euro. Für die Berechnung maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Erwerbslose oder Geringverdienende erhalten einen Mindestsatz von 300 Euro monatlich. Dieser Mindestbetrag wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Kindergeld verrechnet.
Als Ausnahmeregelung gilt: Lag das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro im Monat, kann das Elterngeld auf bis zu 100 Prozent steigen.

Wie lange haben Eltern Anspruch auf Elterngeld?

Eltern haben während der ersten 14 Monate nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Ein Elternteil kann jedoch maximal bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Weitere zwei Monate stehen aber dem Partner zu, wenn auch er sich Zeit für das Kind nimmt und seine Erwerbstätigkeit reduziert oder aussetzt.

Wo kann das neue Elterngeld beantragt werden?

Das Elterngeld kann ab sofort bei den Erziehungsgeldstellen der 12 Berliner Bezirksämter beantragt werden. Für den Antrag erforderlich sind eine Geburtsbescheinigung, Personalausweis, Unterlagen, aus denen das Einkommen der letzten 12 Monate ersichtlich ist, der Nachweis über das Mutterschaftsgeld sowie ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit. Nicht-EU-Bürger benötigen zudem einen Aufenthaltsnachweis.
Antrag auf Elterngeld

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Erklärung zum Einkommen

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Merkblatt zum Elterngeld

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(Merkblatt zum Elterngeld, 135540 Bytes)
Bescheinigungen

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(Bescheinigungen, 75444 Bytes)

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