Drucksache - 1528/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehene Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Umfeld des Rathauses Tempelhof aktiv zu unterstützen. Im Rahmen des Prozesses sollen neben der Schaffung von Wohnraum die Stabilisierung des Tempelhofer Damms als Einzelhandelsstandort (Schaffung größerer Einzelhandelsflächen zur Ergänzung fehlender Handelssegmente) sowie die Schaffung eines kommunalen Zentrums (Bürgersaal, Café, Vorplatznutzung, ggfs. Bibliothek) in den Mittelpunkt gerückt werden. Hinsichtlich der möglichen Ausweisung eines neuen Bibliothekenstandortes soll auf die zeitliche Dringlichkeit zur Entscheidung über die Verwendung bezirklicher Investitionsmittel hingewiesen werden und hierzu ein Szenario für eine vorgezogene Verlagerung entwickelt werden. Der BVV ist bis Juni 2016 ein Zwischenbericht vorzulegen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Beschluss vom 14. Juni 2016 hat der Berliner Senat die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB für das Gebiet „Rathaus Tempelhof und näheres Umfeld“ beschlossen. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 24.06.2016 (ABl. Nr. 25/ 24.06.2016). Die Kulisse der Untersuchungen wird begrenzt durch Alt-Tempelhof/ Germaniastraße im Norden, die Bebauung östlich der Felixstraße im Osten, die Albrechtstraße im Süden und den Alten Park/ Reinhardtplatz im Westen. Das Untersuchungsgebiet kann auch der Anlage zur MzK entnommen werden.
Die VU bilden die Beurteilungsgrundlage, um auf der Basis der vorhandenen städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation des Untersuchungsgebietes über die Art und den Umfang eines integrierten Stadterneuerungsverfahrens zu entscheiden. Zu den VU gehört die Moderation des Planungsprozesses, um die Interessen aller Gebietsakteure (u.a. Eigentümer, Nutzer, öffentliche Hand) zu ermitteln und daraus abgeleitet, die Ziele und Maßnahmen der Gebietsentwicklung in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept darzustellen.
Parallel dazu wird eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die die konkreten Modernisierungs- und Erweiterungsbedarfe der öffentlichen Einrichtungen Bezirkszentralbibliothek (BZB), Stadtbad, Polizei und Erweiterungsbau Rathaus einschl. BVV-Saal ermittelt und in verschiedenen Szenarien (Umbau im Bestand, Abriss und Neubau an gleicher Stelle, Abriss und Neubau an anderer Stelle, Integration in BVV-Saal) gegenüber stellt. In Abstimmung mit dem bezirklichen Facility Management wird der unabhängig von den Zielstellungen der VU bestehende Untersuchungsauftrag zum Sanierungsbedarf der BZB ebenfalls durch diese Machbarkeitsstudie abgedeckt, um ggf. sich widersprechende Ergebnisse zweier sonst parallel laufenden Gutachten zu vermeiden.
VU und Machbarkeitsstudie werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), Referat IV D - Wohnungsneubau durchgeführt und finanziert. Mit dem BA Tempelhof-Schöneberg erfolgt eine enge Abstimmung und Unterstützung. Die Vorlage zum Senatsbeschluss wie auch die Aufgabenstellungen und Ausschreibungen zur Vergabe der VU und der Machbarkeitsstudie sind mit dem Bezirk abgestimmt worden. Darin ist sichergestellt worden, dass die VU neben der Schaffung von Wohnraum an der Götzstraße u.a. auch auf eine Behebung der existierenden Funktionsschwäche des Einzelhandelsstandortes Tempelhofer Damm, auf eine bessere Verknüpfung der öffentlichen Grünanlagen beidseitig des Tempelhofer Damms und auf die Schaffung eines kommunalen Zentrums (z.B. als Nachnutzung des ehem. BVV-Saals) abzielt.
VU und Machbarkeitsstudie sind inzwischen an externe Auftragnehmer vergeben worden. Das Stadtentwicklungsamt sowie die SE FM sind in die Steuerungsrunden mit den beauftragten Büros und der SenStadtUm eingebunden. Die weiteren bezirklichen Fachämter werden bei Bedarf mit hinzugezogen.
Der noch zu konkretisierende Zeitplan sieht für Juni 2017 den Abschluss der VU vor, wobei zum Frühjahr erste belastbare Zwischenergebnisse erwartet werden. Die Machbarkeitsstudie soll bis März 2017 abgeschlossen sein und deren Ergebnisse in die VU einfließen. Eine belastbare Aussage zu dem im Beschluss geforderten Szenario einer vorgezogenen Verlagerung der BZB kann frühestens auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie getroffen werden, da erst dann die zu erwartenden Kosten einer Verlagerung vorliegen. Die SenStadtUm ist darüber informiert, dass für die BZB ein akuter Sanierungsbedarf besteht und hierfür Mittel in die bezirkliche Investitionsplanung eingestellt wurden. |
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