Drucksache - 1399/XIX  

 
 
Betreff: Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Ickes 
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.03.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständigen Stellen prüfen zu lassen,

  • ob Wohnbauförderung für die Aufstockung in der Gleditschstrasse abgerufen,
  • diese verpflichtend zur Gänze auf die Mieter umgelegt, und
  • ob weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und den Mietern zu Gute kommen könnten, wenn sich denn die Eigentümerin verpflichtet, den neu zu schaffenden Wohnraum für die Dauer der Gültigkeit der sozialen Erhaltungsverordnung Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

 

Wenn denn damit die Bestandsmieten 20% nicht übersteigt, möge die erhaltungsrechtliche Zustimmung erteilt werden.

 

Schließlich möge geprüft werden, ob ein solches Vorgehen: "Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen" nicht zum Prinzip für Neubau in sozialen Erhaltungsgebieten erklärt werden kann.

 

Begründung:
 

In Ermangelung anderweitiger Kriterien und Indikatoren wird hier die Fall-spezifische Zielvorstellung reiteriert, dass erst bei einer Mietpreissteigerung von maximal 20% die Verdrängungsgefahr durch die beantragten Modernisierungsmaßnahmen im Sinne der Sozialen Erhaltungsverordnung gebannt ist.

 

Bei der Aufstockung handelt es sich um Neubau, weswegen die vom Senat beschlossene Förderung prinzipiell abrufbar sein sollte. Mit dem aufstockenden Neubau gehen weitere Maßnahmen einher, wie beispielsweise die Notwendigkeit des Aufzugs, die bei einer Förderung von den auf die Bestandsmieter umzulegende Kosten abzugsfähig wären.

 


Das LaGeSo übernimmt regelmäßig die Kosten für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2014, Investitions- und Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften, Drucksache 17 / 14 281). Es sollte auch diese von Bestandsmietern und Eigentümern getragene, dezentrale Möglichkeit der Flüchtlingsunterbringung unterstützen.

 

Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Neubau im Bestand verspricht somit eine höhere Aufnahme- und Integrationsbereitschaft bei gleichzeitigem Erreichen der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, die Verdrängungsgefahr zu verringern.

 

 
 

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