Geburtenregister in Tempelhof-Schöneberg

Die Füße eines Neugeborenen werden von den Händen der Eltern umrahmt. Die Hände bilden ein Herz.

Kinder begeben sich auf eine Reise und wir helfen bei den ersten Schritten…

Sie werden in Zukunft Vater oder Mutter oder sind es vor Kurzem geworden? Herzlichen Glückwunsch.

Wir freuen uns mit Ihnen über die neuen Tempelhof-Schöneberger_innen und sind Ihnen bei der Beantwortung der Fragen behilflich, die Sie in diesem Zusammenhang beschäftigen.

Zur Erledigung der Formalitäten wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich nach der Entbindung an das zuständige Personal des Krankenhauses. Dort ist man bestens informiert, was die Ausstellung der Geburtsurkunde Ihres neuen Familienmitgliedes angeht.
Wird Ihnen im Krankenhaus ein Termin zur Erledigung der Formalitäten zur Beurkundung der Geburt angeboten, nehmen Sie diesen bitte nach Möglichkeit wahr und geben Sie dort Ihre Unterlagen (auch Originale) ab. Diese Unterlagen werden uns dann zugeleitet.

Geben Sie bitte immer auch eine E-Mailadresse und/oder Mobilfunknummer mit an, unter der wir Sie auf kurzem Wege und schnell erreichen können. Wenn noch Unterlagen fehlen oder anderes zu klären ist, treten wir dann per E-Mail oder Anruf an Sie heran.

Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können oder Ihnen kein Termin angeboten werden konnte, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt

Weitere Informationen zur Anmeldung einer Geburt

Erklärung zum Vornamen des Kindes

Sollte ein Elternteil die Geburtsanzeige nicht unterschreiben können, wird von diesem Elternteil eine schriftliche Erklärung benötigt. In dieser müssen alle gewünschten Vornamen und der Familienname des Kindes enthalten sein.
Eine Vollmacht ohne Angabe von Vor- und Familiennamen reicht nicht aus.

Das Recht, dem Kind einen Vornamen zu erteilen, steht…

  • bei Eltern, die miteinander verheiratet sind – unabhängig davon ob Sie getrennt lebend sind oder nicht, beiden Elternteilen zu,
  • bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und keine Sorgeerklärung abgegeben haben, nur der Mutter zu,
  • bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und eine Sorgeerklärung abgegeben haben, beiden Elternteilen zu

Die nachfolgende Erklärung zur Namensbestimmung eines Kindes füllen sie bitte aus und fügen diese Ihren Unterlagen bei, sofern sie diese nicht bereits im Krankenhaus ausgefüllt und unterschrieben haben.

  • Erklärung zur Namensbestimmung eines Kindes

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Tafel mit weiblichen und männlichen Vornamen

Die häufigsten Vornamen der letzten Jahre

Bitte bedenken Sie bei der Auswahl des Vornamens, dass Sie stellvertretend für Ihr Kind entscheiden und dieser Name Ihr Kind ein Leben lang begleitet.

Auf dem Berliner Open Data Portal finden Sie die Liste der am häufigsten vergebenen Vornamen der letzten Jahre, getrennt nach Geschlecht und aufgeschlüsselt nach den Bezirken.

Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung

Aufgrund der aktuellen Situation werden Vaterschaftsanerkennungen und die Abgabe von Namenserklärungen zurzeit nicht angeboten.

Sobald wir wieder Termine für Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen vergeben, werden wir dies hier bekanntgeben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Allgemeine Informationen zu Urkunden in fremder Sprache / Einbürgerungen

Bei Urkunden in fremder Sprache ist zusätzlich die Vorlage einer deutschen Übersetzung erforderlich, die durch staatlich vereidigte Übersetzer_innen erstellt wurde!
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, so ist entweder die Vorlage

  • der Einbürgerungsurkunde,
  • eines Staatsangehörigkeitsausweises oder
  • einer Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung vorzulegen.

Es ist auf keinen Fall nur die Vorlage des Personalausweises ausreichend!

Gebühren

Sie erhalten drei gebührenfreie, zweckgebundene Geburtsurkunden für Beantragung von

  • Kindergeld,
  • Elterngeld und
  • Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung von Kindergeld etc. diese zweckgebundenen Urkunden im Original vorgelegt werden müssen!

Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig.

Bitte geben Sie an,

  • wie viele Geburtsurkunden Sie zusätzlich benötigen und
  • ob diese im Standard-A4- oder
  • im Stammbuchformat und, in diesem Fall,
  • ob die Urkunden dann gelocht (für Ringbuch-Stammbücher) oder
  • ungelocht (für Klemm-Stammbücher) gefertigt werden sollen.
Geburtsurkunde

12 Euro, jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro

internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)

12 Euro, jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro

beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters

12 Euro, jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro

Diese Informationen finden Sie auch im folgenden PDF-Download

  • Wichtige Hinweise für die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes - Merkblatt

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    PDF-Dokument (113.8 kB) - Stand: Stand 28. April 2020