Berliner Förderprognosen bewähren sich: Probeunterricht bestätigt fundierte Einschätzungen der Grundschulen

Pressemitteilung vom 05.03.2026

28.818 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landes Berlin stehen in diesem Jahr vor dem Übergang an eine weiterführende Schule.

Mehr als die Hälfte der Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler, rund 53 Prozent (2025: rund 54 Prozent), hat auf Grundlage der Förderprognose ihrer Grundschule eine Gymnasialempfehlung erhalten und kann sich damit direkt an einem Gymnasium anmelden. Grundlage der Förderprognose sind die Leistungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung können ihre Eignung für den Besuch eines Gymnasiums im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen. Dieser ersetzt seit dem Schuljahr 2025/26 – im Zuge der Novellierung des Berliner Schulgesetzes – das frühere Probejahr.
In diesem Jahr nahmen 1.223 Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teil (2025: 1.937). Davon konnten 1,22 Prozent ihre gymnasiale Eignung nachweisen und erhalten eine entsprechende Empfehlung (2025: 2,6 Prozent).

Rund 600 der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wiesen in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache auf Grundlage der Schulhalbjahre 5/2 und 6/1 eine Notensumme von mehr als 16 auf (entspricht einer durchschnittlichen Leistungsbewertung dieser drei Fächer von etwa 2,7 bis über 3,0) und lagen damit bereits deutlich unter dem Bereich, der in der Regel zu einer Gymnasialempfehlung führt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden somit – bei gleichzeitig geringerer Gesamtteilnehmerzahl – deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit einer insgesamt niedrigeren Notenlage zum Probeunterricht angemeldet.

Die Ergebnisse bestätigen erneut, dass der festgelegte Grenzwert für die Gymnasialempfehlung sorgfältig gewählt wurde und eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Lernen am Gymnasium darstellt. Zugleich unterstreichen sie die hohe fachliche Qualität der Förderprognosen der Berliner Grundschullehrkräfte.

Das Berliner Schulsystem bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Bildungswege und Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel des Übergangsverfahrens ist es, Familien eine verlässliche Orientierung zu geben und sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler die Schulform besuchen, in der sie ihre Stärken bestmöglich entfalten und erfolgreich lernen können.

Um Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, hat der Landeselternausschuss (LEA) im Januar 2026 zwei Informationsveranstaltungen zum Übergangsverfahren durchgeführt, an denen sich auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beteiligt hat. Mehr als 1.300 Eltern erhielten dort praktische Hinweise zum Verfahren. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr erstmals eine zentrale Beratungshotline für Eltern eingerichtet.