Mehr Qualität, mehr Zeit, mehr Chancen: Berlin modernisiert das Kita-FöG

Pressemitteilung vom 04.12.2025

Mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) und anderer Vorschriften wird die frühkindliche Bildung im Land Berlin inklusive der Kindertagespflege umfassend gestärkt. Schwerpunkte sind die pädagogische Qualität, die Verbesserung der Zugänglichkeit zu Betreuungsangeboten sowie die Stärkung der Sprach- und Gesundheitsförderung. Auf diese Weise werden Familien unterstützt, pädagogische Standards verbessert und stabile Betreuungsstrukturen für alle Kinder geschaffen.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Mit diesem Gesetzespaket gelingt es uns erstmals seit vielen Jahren, die frühkindliche Bildung in Berlin spürbar zu stärken. Wir investieren in Qualität, Gesundheit, Inklusion und Chancengerechtigkeit und sichern gleichzeitig die Fachkräfte, die wir dringend brauchen. Nachdem Berlin in den vergangenen Jahren erfolgreich den Kita-Platzausbau vorangetrieben hat, steigern wir nun mit den beschlossenen Maßnahmen konsequent die Qualität der frühkindlichen Bildung und unterstützen und begleiten Familien im Alltag nachhaltig. Mit dem Partizipationszuschlag stärken wir die Betreuungsqualität gezielt in den Kitas, in denen viele Kinder einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben oder verstärkt Sprachförderung benötigen, indem wir die Teams spürbar mit zusätzlichem Personal entlasten.”

Mit der zweistufigen Personalschlüsselverbesserung beginnend ab dem 01.01.2026 stehen mehr personelle Ressourcen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zur Verfügung. Ab August 2026 betreut eine Fachkraft dann im Ergebnis ein Kind weniger – das schafft mehr Zeit für jedes einzelne Kind und entlastet die Fachkräfte. Zudem werden auf diese Weise 2.400 Vollzeitstellen im Kitasystem gehalten. Dies ist eine Investition in die Qualität der Kitas.

Mit dem Kita-Chancenjahr werden die Zugänge zur Betreuung vereinfacht: Der neue Will-kommensgutschein erleichtert Familien den Zugang zur Kita. Ab dem dritten Geburtstag erhalten Familien automatisch und antragslos und ohne bürokratische Hürden einen Gutschein zugesandt. Das macht den Einstieg in die Kita einfacher. Zudem wird die Vermittlung von Kindern im Alter von 4,5 Jahren mit attestiertem Sprachförderbedarf verbessert.

Mit dem Partizipationszuschlag erhalten Kinder aus sozial belasteten Familien mehr Unter-stützung, bspw. bei der Sprachförderung. Einrichtungen mit mindestens 20 Prozent Kindern, die einen Berlinpass BuT oder einen Sprachfördergutschein haben, erhalten pro Kind einen personellen Zuschlag von 0,03 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Ab 40 Prozent BuT-Kindern erhöht sich der Zuschlag für alle Kinder mit Berlinpass-BuT auf 0,04 VZÄ. Damit stehen den Kitas ausreichende Ressourcen zur gezielten Förderung dieser Zielgruppe zur Verfügung. Für jedes Sprachförderkind erhalten die Kitas unabhängig von einer Schwelle ebenfalls einen Zuschlag von 0,03 VZÄ. Auch für sie steigt der Zuschlag auf 0,04 VZÄ, wenn die 40 %-Schwelle erreicht wird.

Darüber hinaus wird die Gesundheitsvorsorge gestärkt: Gesundheitsförderung, inklusive Zahnpflege, altersgerechte Bewegung und Hygieneerziehung wurden nun explizit als feste Bestandteile des Kita-Alltags normiert. Diese Maßnahmen unterstützen nicht nur die körperliche Entwicklung, sondern fördern auch die Gesundheitskompetenz der Kinder.

Mit dem neuen KitaFöG schaffen wir Planungssicherheit für Eltern und Träger und sorgen für verlässliche Qualität – unabhängig davon, ob Betreuung in einer Kita oder Kindertagespfle-ge stattfindet.

Die KitaFöG-Novelle bildet somit eine wichtige und nachhaltige Grundlage für gute Bildung, soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit von Anfang an.