Anmeldestart für neue Schulanfänger an der Grundschule

Pressemitteilung vom 01.10.2025

Vom 6. bis 17. Oktober 2025 können Eltern und Sorgeberechtigte ihre Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden und damit im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig werden, an der zuständigen Grundschule anmelden.

Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?

  • die eigenen Personalpapiere,
  • die Geburtsurkunde des Kindes,
  • sonstige Personalpapiere des Kindes,
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), wenn dies gewünscht ist,
  • ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.

Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Schulanfängerinnen und -anfänger können die ergänzende Förderung und Betreuung (umgangs-sprachlich Hort genannt) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Grundschulanmeldung betreffen unter anderem die Möglichkeit einer Ummeldung an eine andere Grundschule, eine Rückstellung oder die vorzeitige Aufnahme. Antworten auf diese und weitere Fragen sowie weiterführende Informationen zur Grundschulanmeldung sind unter folgendem Link abrufbar:
www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/