Für mehr Transparenz und bessere Kooperation: Leitbild für Kooperation von Jugendhilfe und Schule unterzeichnet

Pressemitteilung vom 17.09.2025

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und Elvira Berndt, Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, haben heute gemeinsam das Leitbild für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule unterzeichnet. Das Leitbild definiert berlinweit gültige Grundsätze für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule von der Kinder- und Jugendorientierung über die multiprofessionelle Kooperation bis hin zu gemeinsamen Konzepten und Strukturen der Zusammenarbeit. Mit dem Leitbild verbinden die Akteure aus der Jugendhilfe und der Schule das Ziel, die Basis für die gemeinsame Bildungs-und Erziehungsarbeit zu etablieren und dadurch Bildungs- und Erziehungschancen für alle Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu stärken.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Leitbild die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule noch effektiver und kooperativer gestalten werden. Klar ist: Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen Kinder und Jugendliche. Jugendhilfe und Schule verstehen sich in diesem Zusammenhang als eine Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam daran arbeitet, die bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und den Bildungserfolg aller Kinder und Jugendlichen in der Schule zu schaffen. Die Grundlagen für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule entwickeln beide Partner zusammen, um die jeweiligen unterschiedlichen Kompetenzen bestmöglich einbringen zu können.“

Elvira Berndt, Vorsitzende des Landeshilfeausschusses: „Die Berliner Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren zu einem unersetzbaren Partner der Berliner Schule entwickelt. Die Fachexpertise der sozialpädagogischen Fachkräfte ist in vielen Bereichen unserer Schulen gefragt -von der Verlässlichkeit des schulischen Ganztags bis zur Methodenvielfalt von Angeboten außerhalb des Unterrichts, von Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Schule bis zu Vernetzung und Engagement im Sozialraum, von der intensiven Einzelfallhilfe bis zur Krisenintervention in Konfliktfällen. Das nun von Schule und Jugendhilfe gemeinsam erarbeitete Leitbild unterstützt das gemeinsame Ziel, Teilhabe und Chancengleichheit aller jungen Menschen in der Berliner Schule noch besser zu sichern. Dafür leisten die sozialpädagogischen Fachkräfte vor Ort schon heute eine großartige Arbeit, um allen Kindern und Jugendlichen einen erfolgreichen Bildungsprozess zu ermöglichen.“

Mit Schuljahresbeginn hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Sinne des gemeinsamen Leitbildes bereits das abgestimmte Handeln von Schule und Jugendhilfe zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen verbindlicher gestaltet. Die neue Verwaltungsvorschrift über schulische Inklusionsassistenz schafft im Vergleich zu den bisherigen Regelungen mehr Klarheit hinsichtlich der möglichen Leistungen. Sie legt zudem eine verbindliche Kommunikation mit den Sorgeberechtigten der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler über die Umsetzung der bewilligten Maßnahmen fest und schafft damit mehr Transparenz. Auf der Grundlage des Leitbildes soll ergänzend eine Ausführungsvorschrift zur Abstimmung von Bedarfsprüfungen zwischen dem Jugendamt und den regionalen Schulpsychologischen und Inklusionspäda-gogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) die Zusammenarbeit bezüglich der Leistungen der Eingliederungshilfe stärken.

Das Leitbild zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule bildet jetzt und künftig die Grundlage für die operative Umsetzung der gemeinsamen Arbeit.