Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).
Die Auszahlung der Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich.
Die Auszahlung der Mittel „Teilanrechnung und Anleitungsbudget“ für das Sommersemester 2026 (Bewilligungszeitraum 01.02.2025 – 31.07.2026) ist am 08.09.2026 erfolgt. Im Sommersemester 2026 wurde ein Beitrag in Höhe von 545 € pro Monat für die Teilanrechnung je anspruchsberechtigten Beschäftigten ausgezahlt (zzgl. Pauschale für das Anleitungsbudget gem. Nr. 6 Abs. 1 AV Anleitung).
Die Mittelauszahlung für das Wintersemester 2026/2027 ist zum 03.12.2026 geplant. Alle Aktualisierungen in ISBJ und (Neu-)Anmeldungen, die den genannten Bewilligungszeitraum betreffen, sind fristgerecht vorzunehmen. Grundsätzlich müssen die vollständigen Anmeldungen spätestens 4 Wochen nach Tätigkeitsaufnahme der Kita-Aufsicht in postalischer Form vorliegen. Bei verspäteten Eingängen besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel TAAB. Im Wintersemester wird ein Betrag in Höhe von 550 € pro Monat für die Teilanrechnung je anspruchsberechtigten Beschäftigten ausgezahlt (zzgl. Pauschale für das Anleitungsbudget gem. Nr. 6 Abs. 1 AV Anleitung).