Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen aller Sparten bestimmt. Gefördert werden künstlerische Vorhaben in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner an selbst gewählten Orten weltweit.
Voraussetzungen
- Die Künstler:innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Sie verfügen über ein Einladungsschreiben des Kooperationspartners.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht für mind. 1 Monat vor Ort.
- Die Bewerber:innen leben und arbeiten in Berlin, und sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet.
- Die Bewerber:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und haben keine unbefristete Professur inne.
- Künstler:innen aus Nicht-EU Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass oder Aufenthaltstitel einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und wird für drei Monate gewährt (insgesamt 7.500,- €)
Zeitraum der Ausschreibung
Die Stipendien werden in der Regel jeweils im Juli eines Jahres für Aufenthalte im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Jury
Die Zusammensetzung der von der Berliner Kulturverwaltung berufenen Fach-Jury, die die Auswahl der Bewerbungen trifft, wird hier nach Beginn der Ausschreibung veröffentlicht.
Die Ergebnisse des Jury-Verfahrens werden im Dezember 2024 per Mail mitgeteilt.
Antragsstellung
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.