Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Stipendium ist für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern im Bereich Comic bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Gastlandes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellt die ausländische Partnerinstitution eine Atelierwohnung zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstlerinnen und Künstlern bereit.
Voraussetzungen
- Die Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
- Die Künstlerinnen und Künstler sind an keiner Hochschule immatrikuliert.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiaten, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete, können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
- 1 Stipendium à 6 Monate – November 2024 bis Ende April 2025
Das Stipendium beträgt monatlich 2.500,- € pauschal und beinhaltet die mietfreie Nutzung der Atelierwohnung im Ausland.
Während des Auslandsaufenthaltes betreut die Partnerinstitution die Berliner Künstlerinnen und Künstler und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Auch die Goethe-Institute stehen als Kontakt zur Verfügung. Die von der Partnerinstitution organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstlerinnen und Künstlern Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Ausländische Partnerinstitution
Zeitraum der Ausschreibung
Das Stipendium wird in der Regel jeweils im August eines Jahres für den Aufenthalt im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.
Antragsstellung
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt das aktuellen Informationsblatt.
>>> NEU! >>> Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!