Personenkreis/Zielgruppe
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Präsentationsorte (das sind selbstorgansierte, feste Orte aus dem Bereich Bildende Kunst mit eigener, kuratierter Programmgestaltung)
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Ortsungebundene Projektinitiativen (im Folgenden Initiativen, das sind eine oder mehrere Personen, die ohne feste Bindung an einen Ort und unter einem programmatischen Namen selbst organisierte oder kuratierte Programme umsetzen).
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, GbR wie z. B. Künstler*innengruppen u. ä.).
Die Projekträume und Initiativen müssen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche aus der bildenden Kunst heraus dienen.
Voraussetzungen
- eine kontinuierliche, sichtbare und herausragende Arbeit/Ausstellungsprogramm in den letzten 2 Jahren (2023 – 2025),
- die Vorlage eines Programms das sich über die Jahre 2026 – 2027 erstreckt
- die Eröffnung eines Kunstkontextes, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen) eröffnet,
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nur bei Initiativen: nachweislicher Bedarf an strukturellen Sachausgaben (z. B. Mieten für Büro, Mietnebenkosten, Büromittel und ähnliches).
- ein in Berlin liegender Arbeitsschwerpunkt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- gewinnorientiert arbeitende Projekträume/Initiativen,
- Präsentationsorte/Initiativen, die eine strukturelle (Teil-) Finanzierung erhalten.
Gegenstand der Förderung
Die Laufzeit der Förderung beträgt zwei Jahre. Es können maximal 50.000,00 € pro Jahr beantragt werden.
Förderfähig sind:
- Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten),
- Kosten für Künstler*innen-/Kurator*innenhonorare für mehrere Projekte (max. 15% der Gesamtantragssumme),
- geringfügige investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Präsentationsorten; nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, die einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen.
Es sind nur Kosten förderfähig, die in Berlin anfallen oder die mit der Basisförderung in Zusammenhang stehen.
Eine Förderung über drei Förderperioden in Folge ist nicht vorgesehen.
Die Basisförderung wird als Projektförderung und in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, potentielle projektbezogene Einnahmen (Drittmittel, Erlöse aus Verkäufen, Vermietungen der Räume an Dritte, etc.) sind im Finanzierungsplan aufzunehmen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zeitraum der Ausschreibung
Bitte beachten Sie die aktuellen Ausschreibungstermine
Antragsstellung
Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Elektronisches Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.