Basisförderung für freie Projekträume und –initiativen im Bereich Bildende Kunst

Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 07. September 2023 um 18:00 Uhr

Online-Infoveranstaltung

Für alle Antragsteller*innen wird es am 19. Juli 2023, 15:00 Uhr – 17:30 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung zur Basis- und ggf. Konzeptförderung geben.

Bitte senden Sie vorab zwischen dem 10. Juli 2023 und 14. Juli 2023 eine Email an veit.rieber@kultur.berlin.de, damit wir Ihnen den Einwahl-Link zukommen lassen können.

Personenkreis/Zielgruppe

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an freie Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).
Die Projekträume bzw. -initiativen müssen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche aus der bildenden Kunst heraus dienen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist

  • die Qualität der bisherigen kuratorischen/künstlerischen Arbeit,
  • eine kontinuierliche, sichtbare und herausragende Arbeit/Ausstellungsprogramm in den letzten 2 Jahren,
  • ein überzeugendes, kuratorisches (und finanzielles) Konzept für 2 Jahre,
  • die Eröffnung eines Kunstkontextes, welcher Raum für Projekte, Diskurse und Aktivitäten Dritter (Künstler*innen, Kurator*innen, Theoretiker*innen, Vermittler*innen) eröffnet,
  • ein in Berlin liegender Arbeitsschwerpunkt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • kommerziell arbeitende Projekträume/Initiativen
  • Projekträume/Initiativen, die bereits eine institutionelle Förderung (nicht Basisförderung) erhalten
  • Projekträume/Initiativen, die eine strukturelle (Teil-) Finanzierung der Berliner Kulturverwaltung erhalten (inkl. DKLB-Mittel).

Umfang der Förderung

Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre.

Gefördert werden

  • Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten).
  • Kosten für entweder max. eine Produktion pro Jahr oder Künstler*innen-/Kurator*innenhonorare für mehrere Projekte (max. 15% der jährlichen Gesamtantragssumme),
  • geringfügige investive Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Präsentationsorten; nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, die einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen.

Es können nur Kosten erstattet werden, die in Berlin anfallen oder die mit der Basisförderung in Zusammenhang stehen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zeitraum der Ausschreibung

Bitte beachten Sie die aktuellen Ausschreibungstermine:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragsfristen/#bildende

Antragsstellung

Der Antrag und alle erforderlichen Anlagen sind elektronisch einzureichen.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: September 2023

  • Finanzierungsplan für die Basisförderungen Bildende Kunst 2024-2025

    XLSX-Dokument (25.1 kB)

  • Informationsveranstaltung zur Basisförderung 2024-2025

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • Förderprogramme Projekträume- und -initiativen

    PDF-Dokument (583.8 kB) - Stand: 4. Mai 2023

  • Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen

    PDF-Dokument (444.2 kB) - Stand: 4. Mai 2023

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023