Vom 5. bis 16. Oktober 2026 melden Eltern und Sorgeberechtigte ihre Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden und damit zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig werden, an der zuständigen Grundschule an. Es wird empfohlen, das Kind zur Anmeldung mitzubringen.
Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?
• die eigenen Personalpapiere,
• die Geburtsurkunde des Kindes,
• sonstige Personalpapiere des Kindes,
• Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), wenn dies gewünscht ist,
• ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.
Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung (künftig Bildung, Erziehung und Betreuung genannt) in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Schulanfängerinnen und -anfänger können die ergänzende Förderung und Betreuung (umgangssprachlich Hort genannt) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Grundschulanmeldung betreffen unter anderem die Möglichkeit einer Ummeldung an einer anderen Grund- oder Gemeinschaftsschule, eine Zurückstellung oder die vorzeitige Aufnahme. Antworten auf diese und weitere Fragen sowie weiterführende Informationen zur Grundschulanmeldung sind unter folgendem Link abrufbar: www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/