Pressearchiv 2024

Elektronische Zugangseröffnung

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und ihrer Untereinheiten gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für folgende E-Mail-Adresse erklärt: