Kooperation mit der Französischen Botschaft und Anmeldung für die Oberschule | Newsletter 6/2022

Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse und Anne-Marie Descôtes, Botschafterin Frankreichs in Deutschland

Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse und Botschafterin Frankreichs in Deutschland, Anne-Marie Descôtes (v.l.n.r.)

Liebe Leserinnen und Leser,

schon im Elysée-Vertrag von 1963, dem ersten deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, wie auch im 2019 geschlossenen „Aachener-Vertrag“ gehört die Förderung der Partnersprache und des Jugendaustauschs zu den wesentlichen Vereinbarungen. Und nun wird die Verbreitung der französischen Sprache in Berlin künftig weiter ausgebaut. An 18 Berliner Schulen wird sie nicht nur gefördert, Schülerinnen und Schüler können auch ein besonderes Sprachzertifikat nach einer Klassenarbeit in der eigenen Schule erwerben – ein Alleinstellungsmerkmal für Berlin, auf welches wir stolz sein können!

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Ihre Newsletter-Redaktion

Kooperation mit französischer Botschaft: International anerkanntes Sprachzertifikat an Berliner Schulen

Das Projekt „DELF scolaire intégré fördert im Sinne des deutsch-französischen “Aachener-Vertrags” das Erlernen der Partnersprache und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Partnersprache Französisch. Künftig werden auch Berliner Schülerinnen und Schüler an diesem Projekt teilnehmen und mit dem „DELF scolaire B1“ ein besonderes Sprachzertifikat erwerben können.

Das „Diplôme d’études en langue française“ (DELF) wird vom französischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ausgestellt und ist ein international anerkanntes Sprachzertifikat für Französisch als Fremdsprache. Eine gemeinsame Absichtserklärung der Berliner Senatsbildungsverwaltung und der französischen Botschaft ermöglichen es nun, dass die Schülerinnen und Schüler an zunächst 18 Schulen in Berlin das lebenslang gültige Sprachzertifikat erwerben können. Gemeinsam mit Anne-Marie Descôtes, der französischen Botschafterin in Deutschland, unterzeichnete Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse in dieser Woche die „Gemeinsame Absichtserklärung zur Einführung einer schriftlichen Klassenarbeit an allgemeinbildenden Schulen in der Jahrgangsstufe 10 im Fach Französisch mit Zertifizierungsoption „DELF scolaire B1“. Damit wird in den 18 Berliner Schulen in der Jahrgangsstufe 10 der schriftliche Teil der DELF-B1-Zertifikatsprüfung in Form einer zentralen Klassenarbeit durchgeführt.

Schülerinnen und Schüler, die den schriftlichen Teil der DELF-Prüfung nach den Vorgaben der France Education international bestanden haben, können sich anschließend auf freiwilliger Basis für die Teilnahme an dem mündlichen Prüfungsteil anmelden, wenn sie das Zertifikat DELF-B1 vollständig erwerben möchten. Berliner Lehrkräfte erhalten hierzu in Zusammenarbeit mit dem Institut français Deutschland die für die Durchführung notwendige Fortbildung im Rahmen der Berliner Lehrkräftefortbildung.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: _Die Möglichkeit, ein international anerkanntes Sprachzertifikat nach einer Klassenarbeit in der eigenen Schule erwerben zu können, stellt in der Berliner Schule ein Alleinstellungsmerkmal für die Fremdsprache Französisch dar. Das wird zur Stärkung des Faches Französisch beitragen. Ich bin mir sicher, dass das Projekt „DELF scolaire intégré“ das Selbstvertrauen unserer Schülerinnen und Schüler in ihre fremdsprachlichen Kompetenzen stärken und die Motivation für das Erlernen der französischen Sprache erhöhen wird._

Anne-Marie Descôtes, Botschafterin Frankreichs in Deutschland: _In einer Welt der globalisierten Mobilität ist ein international anerkanntes Sprachzertifikat bzw. die attestierte Bescheinigung von Sprachkompetenzen für Familien und Jugendliche sehr wichtig geworden. Ich hoffe, dass dieses neue Angebot bei den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Lehrkräften Begeisterung wecken wird._

Diese 18 Berliner Schulen werden sich beim ersten Durchgang am Projekt beteiligen:
1. Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule
2. Paul-Natorp-Gymnasium
3. Emmy-Noether-Gymnasium
4. Herder-Gymnasium
5. Berlin Bilingual School
6. Robert-Havemann-Gymnasium
7. Albert-Einstein-Gymnasium
8. Georg-Friedrich-Händel-Gymnasium
9. Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium
10. Gottfried-Keller-Gymnasium
11. Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium
12. Gerhart-Hauptmann-Gymnasium
13. Moser Schule Schweizer Gymnasium
14. Lessing-Gymnasium
15. Europäisches Gymnasium Bertha-von-Suttner
16. Humboldt-Gymnasium
17. Dathe-Gymnasium
18. Gymnasium am Europapark

Unterstützung für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Auf Betreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des pandemiebedingten Personalausfalls neben weiteren gezielten Unterstützungsmaßnahmen auch mehr Geld erhalten (Pressemitteilung vom 11. Februar 2022). Gleiches gilt für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe Jugend.

Um personellen Engpässen begegnen zu können, ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro pro betriebserlaubtem Platz in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen. Diese Zahlung kann insbesondere eingesetzt werden, um zeitlich befristet Fachpersonal oder auch Studierende aus den einschlägigen Studiengängen einzustellen. Auch ehemals Beschäftigte, die heute im Ruhestand sind, können reaktiviert werden. Ein zeitlich befristeter Überstundenausgleich ist damit ebenso möglich wie der befristete Einsatz von Honorarkräften. Zudem wird die Maßnahme der Mobilen Jugend Lern-Hilfe.Jetzt um weitere Teams auf insgesamt 50 Teams aufgestockt. Damit stehen 150 Personen zusätzlich zur Verfügung, mit denen der coronabedingte Personalausfall abgefedert werden soll.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, zeigt sich erfreut über den Beschluss: _Den Kindern und Jugendlichen, die in Heimen und Wohngruppen leben, gilt meine besondere Unterstützung in dieser schwierigen Zeit. Deshalb freue ich mich, dass ein gemeinsamer Beschluss mit der Liga der Wohlfahrtsverbände unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen herbeigeführt werden konnte._

Anträge für die Unterstützungsmaßnahmen sind bis spätestens 8. April 2022 schriftlich auf dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellten Formblatt einzureichen.

Oberschulanmeldung in Berlin

Wohin nach der Grundschule? Diese Frage stellt sich aktuell wieder für einige Eltern, da ab der kommenden Woche das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen startet. Zwischen dem 15. und 23. Februar können die künftigen Siebtklässlerinnen und Siebtklässler an den Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen angemeldet werden.

In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden, ehe dann Anfang Juni der Versand der Bescheide über Aufnahme oder Nichtaufnahme an die Eltern erfolgt.

Gemäß dem Grundsatz “Die Schule berät – die Eltern entscheiden” haben die Grundschulen Eltern bereits beraten, in welcher Schulart ihr Kind voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird. Eltern, die sich weiterhin unschlüssig sind, finden auf unserer Übersichtsseite nicht nur wertvolle Informationen zur Förderprognose, Aufnahmekriterien, Begabungsförderung oder der Berechnung von Durchschnittsnoten, sondern auch unseren Schulwegweiser 2022/2023 .

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: _Die Grundschulzeit Ihres Kindes geht bald zu Ende. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Die Vielfalt der Berliner Schullandschaft bietet wirklich viele Möglichkeiten: Für jede Persönlichkeit und jeden Lerntyp gibt es passende Schulen mit unterschiedlichen Profilen und Angeboten. Klar ist: Jeder Weg macht einen Schulabschluss möglich – von der Berufsbildungsreife bis zum Abitur._

Schüler und Schülerinnen vor der Schule

Wohin nach der Grundschule?

Im sechsten Schuljahr steht für die Kinder und ihre Eltern eine wichtige Entscheidung an: die Wahl der weiterführenden Schule. Jedes Kind soll die Schule besuchen, die seinen Fertigkeiten und Fähigkeiten am besten entspricht Wohin nach der Grundschule?

START-Stipendium

Die START-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche mit Migrationsgeschichte dabei zu unterstützen, ihre Potenziale zu entfalten und Bildungsziele aktiv anzugehen, um so später Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und auch um die Gesellschaft mitzugestalten. In diesem Jahr feiert das von der Stiftung aufgelegte Programm “START” sein zwanzigjähriges Jubiläum – und auch in diesem Jahr stehen wieder Förderungsmöglichkeiten im START-Schülerstipendienprogramm für talentierte Jugendliche mit Migrationsgeschichte zur Verfügung.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die mindestens noch drei Jahre auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehen, im Schuljahr 2022/2023 mindestens die 9. Klasse besuchen und bereit sind für ein intensives dreijähriges Bildungs- und Engagementprogramm um ein Stipendium bewerben.

Eine Bewerbung für das Schuljahr 2022/23 ist noch zum bis 6. März 2022 ausschließlich auf der Homepage der START-Stiftung möglich. Die Aufnahme in das Programm erfolgt diesen Sommer.

Die Stiftung bietet den Stipendiaten dabei nicht nur drei Jahre lang 1.000 Euro Bildungsgeld pro Schuljahr. Darüber hinaus bietet START ein starkes Netzwerk, individuelle Betreuung, sowie Veranstaltungen zu Themen wie interkulturelle Kompetenz, MINT und Politik. So werden nicht nur Potenziale gefördert, sondern auch zur Übernahme gesellschaftlichen Engagements ermutigt.

Drei Jugendliche

START-Stipendium

START-Stipendien für talentierte Jugendliche mit Migrationsgeschichte ist ein Programm, das Jugendlichen mit Migrationsgeschichte drei Jahre in ihrer persönlichen Entwicklung begleitet und sie darin bestärkt, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten. START-Stipendium

Mehrsprachiges Infoschreiben zu Präsenzpflicht in Schulen

In dieser Woche haben wir für Eltern die Übersetzungen des Info-Briefs zum Test-to-stay-Verfahren in den Berliner Schulen in zehn Sprachen veröffentlicht.

Ebenso gibt es auch die Grafik zum Test-to-stay-Verfahren in zehn Sprachen.

Kurznachrichten

Lebenswelten in der Ukraine: Die Online-Ausstellung „IN LIMBO Ukraine 2013–2021”:https://www.stiftung-denkmal.de/aktuelles/in-limbo-ukraine-2013-2021-ausstellung/“ zeigt Fotografien von Florian Bachmeier und vermittelt Einblicke in die psychologischen und sozialen Auswirkungen von politischen Konflikten, militärischer Gewalt und vielfachen Umbrüchen. Bis zum 31. März 2022 ist die Ausstellung online unter buchkunst-berlin.de und gedenkportal.volksbund.de zu sehen.

Online-Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen auf Events: Act Aware e.V. führt gemeinsam mit Veranstaltenden und Initiativen eine groß angelegte Besuchenden-Umfrage durch, um herauszufinden, welche Diskriminierungen und Grenzüberschreitungen auf Events mit über 5.000 Teilnehmenden erlebt werden.
Die Umfrage ist anonym, teilnehmen können Interessierte noch bis zum 28. Februar .

Schul-Projekttage “Drums.Percussion.Groove: Die Anmeldung für die Schul-Projekttage des “musikfestival klangwelten” vom 16. bis 22. März 2022 an der Landesmusikakademie Berlin im FEZ-Berlin ist geöffnet. Grundschulkinder der Klassen 1 bis 6 können hier neue Facetten von Rhythmus und Musik kennenlernen, Band-Feeling schnuppern, oder auf recycelten Instrumenten trommeln.

Das steht an

  • 12. Februar: Ausflug zum Wildgehege im Spandauer Forst. Ein Treffen für Ein-Eltern-Familien, Allein- und Getrennterziehende an der frischen Luft. Um eine vorherige Anmeldung unter:info@regenbogenfamilien.de wird gebeten.

Bitte beachten Sie bei allen Präsenzveranstaltungen die geltenden Corona-Regelungen und prüfen Sie bitte vorab, ob die Veranstaltungen stattfinden!

Jobs, Jobs, Jobs

Einen Überblick über offene Stellen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin

Sie sind eine pädagogische Fachkraft? Dann machen Sie Berlin groß! Das Land Berlin sucht Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte – auch interessant für Quereinsteigende.

Impressum

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin

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