Es gilt grundsätzlich die Präsenzpflicht.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen können sich in der Schule an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Auf Wunsch wird ein weiterer Test ausgehändigt.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis 10. Februar 2023 schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum 28. April 2023 – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.
Es gilt keine 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern).
Ferner gilt auch keine landesweite Maskenpflicht an den Schulen. Selbstverständlich kann allerdings weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.
(2. Februar 2023)