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Wichtig: Aussteller dürfen beim Berlin-Tag ausschließlich das Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten in Schulen bzw. in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Jugendämtern vorstellen. Weitere Hinweise dürfen nicht über diese Beschäftigungsmöglichkeiten hinausgehen und sind daher auf dem Berlin-Tag ausdrücklich nicht zugelassen.