Corona-Virus
-
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Corona Informationen A-Z
- Quarantäne FAQ
- Allgemeinverfügung Isolation-Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weitere Informationen des Gesundheitsamtes
- Beratungsangebote
- Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus / Information about coronavirus in various languages / Korona virüsü hakkında çok dilli bilgiler / اطلاعات چند زبانه در مورد کرونا / Информация о коронавирусе на разных языках / معلومات تَخصُ فيروس كورونا المستجد بِ لغاتٍ عديدة
- Regierender Bürgermeister von Berlin, Informationen in mehreren Sprachen
- Robert-Koch-Institut
- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Elterngeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona – Virus werden unsere Bürodienstgebäude für den freien Zugang bis auf weiteres geschlossen bleiben. Sie haben die Möglichkeit, uns in dringenden Angelegenheiten -nach vorheriger individueller Terminvereinbarung- zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu besuchen.
Bitte informieren Sie sich über die Kontaktdaten auf unserer Webseite und vereinbaren Sie einen Termin. Der Zugang ist wieder über den Aufgang C möglich. Sie werden dort am Fahrstuhl abgeholt. Eine Terminladung muss vorliegen.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch telefonisch zu allen Fragestellungen rund um das Elterngeld zur Verfügung (Montag und Mittwoch jeweils von 10 bis 12 Uhr). Per E-Mail erreichen Sie uns unter Elterngeld@ba-fk.berlin.de
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig. Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Elterngeldstelle des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.
Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- das Kind selbst betreuen und erziehen,
- die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt.
Elterngeld-Eckpunkte:
- Nettoeinkommen über 1.240,- € = Ersatzrate 65 %,
- Nettoeinkommen zwischen 1.000,- € und 1.200,- € = Ersatzrate 67 %
(Nettoeinkommen von 1.200,- € bis 1.240,- € stufenweise Absenkung auf 65 %)
- Nettoeinkommen weniger als 1000,- € = Ersatzrate steigt schrittweise bis auf 100 %
Das Elterngeld beträgt mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- € .
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300,- € für jedes weitere Kind. Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter jeweils 6 Jahren) profitieren vom Geschwisterbonus.
Das Basis-Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beansprucht werden.
Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monate stehen den Eltern zur Verfügung, wenn beide das Elterngeld nutzen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt.
Die Eltern können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig erhalten.
Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich.
Beim Arbeitslosengeld II , bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld seit dem 01.01.2011 grundsätzlich voll als Einkommen angerechnet.
Eltern, die vor der Geburt Erwerbseinkünfte erzielten, erhalten jedoch einen Elterngeldfreibetrag . Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300,- €. Bis zu dieser Höhe ist das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.
Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die berechtigte Person im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000,- € erzielt hatte (bzw. Summe des zu versteuernden Einkommens beider berechtigter Personen mehr als 500.000,- €).
Elterngeld Plus für Geburten ab 1.7.2015
Für Geburten ab 01. Juli 2015 gilt das neue Elterngeld Plus. Fortlaufend aktuelle Informationen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit für Eltern wie auch für Arbeitgeber finden Sie unter Elterngeld Plus
Beratung und Antragstellung
Die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld sind differenzierter, als hier die Darstellung möglich ist. Lassen Sie sich daher bitte bei der Elterngeldstelle Ihres Bezirkes entsprechend beraten und nutzen Sie ebenfalls die Informationsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Der Bearbeitungsstand für vollständig vorliegende Elterngeldanträge liegt bei 6 - 8 Wochen.
Stellen Sie bitte umgehend nach der Geburt Ihres Kindes den Antrag auf Elterngeld. Fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden.
Antragsformulare und weitere Informationen
Alle erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular
und ElterngeldDigital
Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online ausfüllen.
Legen Sie bitte neben der Geburtsbescheinigung und Ihrem Personalausweis auch Nachweise über Ihr Einkommen, Mutterschaftsgeld und ggf. über die Elternzeit vor.
Sprechzeiten Elterngeldstelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
nach vorheriger individueller Terminvereinbarung
Telefonische Auskünfte nur am Montag und Mittwoch von jeweils 10 – 12 Uhr.
Nutzen Sie bitte auch unser Angebot im FamilienServiceBüro
- Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15 Uhr
Informationen und Beratungen zu Fragen des Elterngeldes finden in diesem Zusammenhang nicht statt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Elterngeldstelle. Anträge liegen jederzeit zugänglich in der Elterngeldstelle aus.
Die Ausgabe von Anträgen erfolgt auch während der Sprechzeiten im Familienservicebüro und in den Bürgerämtern des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.
zurück zur Übersicht Leistungsbereich
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19
Bürgertelefon 115
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin
Barrierefreiheit
Sprechzeiten Elterngeldstelle
nach vorheriger individueller Terminvereinbarung
Telefonsprechstunde Elterngeldstelle
Montag und Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr
Sprechzeiten FamilienServiceBüro
Raum 4102-4103
Aufgang A
Frankfurter Allee 35/37
- Montag bis Freitag
9:00 – 12:00 - Montag bis Donnerstag
13:00 – 15:00
Kontakt
Tel. (030) 90298-1414
Fax (030) 90298-4545