Unter den Berliner Museen sind etwa mit dem Pergamonmuseum (aktuell geschlossen), der Gemäldegalerie oder dem Naturkundemuseum große Häuser von Weltrang. Es gehören aber auch die bezirklichen Museen – der Regionalgeschichte gewidmet – dazu, sowie hochkarätige Spezialmuseen. So verfügt das Bauhaus-Archiv (aktuell geschlossen) über die international bedeutendste Bauhaus-Sammlung, das Schwule Museum ist in seiner Art in Europa einzigartig und das Deutsche Technikmuseum bietet auch mit seinem Spectrum/Science Center einen facettenreichen Einblick in die Kulturgeschichte der Technik.
Nicht nur die Profile, Größe und Ausrichtung der Berliner Museen, sondern auch die Trägerschaft und Finanzierung unterscheiden sich erheblich. Neben teils sehr erfolgreich privat betriebenen und finanzierten Häusern erhalten viele Berliner Museen eine institutionelle Förderung aus öffentlicher Hand – sowohl durch das Land Berlin und den Bund.
Die vier Berliner Landesmuseen – das Bröhan-Museum für Jugendstil, Kunst und Design, die Berlinische Galerie – Museum für moderne Kunst, das Deutsche Technikmuseum und das Stadtmuseum – unterliegen als öffentlich-rechtliche Stiftungen der Rechtsaufsicht des Landes Berlin. Das Brücke-Museum ist eine nachgeordnete Einrichtung der Kulturverwaltung. Das Bauhaus-Archiv, die Domäne Dahlem, das Schwule Museum, das Georg Kolbe Museum, das Käthe-Kollwitz-Museum, das Kunsthaus Dahlem und das Werkbund-Archiv – Museum der Dinge werden von Vereinen oder privaten Stiftungen betrieben und erhalten eine institutionelle Landesförderung.
Gemeinsam haben alle institutionell geförderten Museen, dass sie sich an den Kriterien des International Council of Museums (ICOM) orientieren, nämlich „eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung [zu sein] die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.“
Zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz – die der Bund gemeinsam mit allen Bundesländern trägt – gehören mit den 20 Staatlichen Museen die großen Häuser auf der Museumsinsel, auf dem Kulturforum in Tiergarten sowie in den Museumszentren in Charlottenburg und Dahlem. Das Charlottenburger Schloss und das Schloss Schönhausen sind Teil der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, einer gemeinsamen Landesstiftung unter finanzieller Beteiligung des Bundes. Der Bund engagiert sich zudem beim Jüdischen Museum, dem Deutschen Historischen Museum, dem Alliiertenmuseum, dem Deutsch-Russischen Museum, sowie den Berliner Dependancen vom Haus der Geschichte an den Standorten Tränenpalast und Kulturbrauerei. Die immer weiter wachsende private Museumslandschaft wird von der Berliner Kulturpolitik mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Projektförderungen unterstützt.
Mit den KW-Kunstwerke Berlin – Institute for Contemporary Art, dem Künstlerhaus Bethanien, dem Neuen Berliner Kunstverein (n.b.k.) und der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst (nGbK) werden auch Ausstellungshäuser bzw. Kunstvereine institutionell gefördert. Sie haben keine eigenen Sammlungen, sondern verstehen sich als Plattformen für aktuelle Kunstproduktion.
Im Rahmen auftragsweiser Bewirtschaftung wird auch das Haus am Waldsee und das Gutshaus Mahlsdorf gefördert.
Ebenfalls eine institutionelle Förderung erhält der Verein Jugend im Museum. Als Partner von Berliner Museen ergänzt er die Vermittlungsarbeit der Museumspädagogik zu Ausstellungs- und Sammlungsinhalten durch die künstlerische Auseinandersetzung.
Im Berliner Museumsverband e.V. sind fast alle Museen und Gedenkstätten im Land Berlin, unabhängig von Trägerschaft und Größe, Mitglied.
Auch die 37 Kommunalen Galerien in den Bezirken werden für ihre künstlerische Programm- und Ausstellungsarbeit mit Landesmitteln unterstützt. Artotheken eröffnen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit moderne und zeitgenössische Kunstwerke wie Gemälde, Grafiken, Fotografien, Objekte und Skulpturen für einen bestimmten Zeitraum auszuleihen. Des Weiteren bereichern zwölf Jugendkunstschulen das künstlerische Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Berlin.
Alle kommunalen sowie institutionell geförderten Museen und Einrichtungen Bildender Kunst sind verpflichtet, größtmögliche Teilhabegerechtigkeit zu erreichen und den Themen „Barrierefreiheit“ und „Kulturelle Bildung“ besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist in den landesgeförderten Museen grundsätzlich frei.