Fragen zur Spartenoffenen Förderung

Antworten auf spezifische Fragen zur Spartenoffenen Förderung der Freien Szene oder von Einrichtungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Förderprogramme.

Für ein FAQ zur Spartenoffenen Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen, klicken Sie hier.

Für ein FAQ zur Spartenoffenen Förderung für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene klicken Sie hier.

Allgemeine FAQs zur Spartenoffenen Förderung

  • Was ist ein spartenoffenes Projekt/Festival?

    Spartenoffen meint, dass Vorhaben aus allen künstlerischen Sparten sowie auch inter- und transdisziplinäre Projekte Anträge stellen können.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich die Antragsfrist nicht einhalten kann. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
      Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.
  • Müssen alle Veranstaltungen in Berlin stattfinden?

    Ja, nur publikumswirksame Veranstaltungen, die in Berlin erarbeitet und stattfinden werden, sind antragsberechtigt.Veranstaltungen, die außerhalb Berlins stattfinden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Sie sollten deshalb auch nicht im Finanzierungsplan abgebildet werden.

  • Welche Kombinationen von Fördermitteln sind möglich?

    Die Kombination von Landesmitteln der Spartenoffenen Förderung und Bundesmitteln, bspw. aus dem Hauptstadtkulturfonds oder EU-Fördermitteln sind möglich. Die Kombination von Landesmitteln mit Landesmitteln ist nicht möglich. Dies gilt z.B. für eine Kombination von Mittel der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Mitteln des Medienboard Berlin Brandenburg, Mitteln des Musicboard Berlin, Mittel der Stiftung Deutsche Kassenlotterie Berlin (LOTTO), sowie der Initiative Neue Musik (jeweils Landesmittel).

  • Ist es möglich, in einer Förderrunde mehr als einen Antrag einzureichen?

    Nein. Antragstellende dürfen nur einen Antrag einreichen. Stellt die gleiche antragstellende Person mehrere Anträge, wird der zeitlich jüngste berücksichtigt (der zuletzt eingereichte Antrag). Eine Beteiligung an mehreren beantragten Projekten ist möglich.

  • Was bedeutet Koproduktion?

    Eine Koproduktion im Sinne dieses Förderprogrammes ist eine Zusammenarbeit von mindestens zwei Projektpartner*innen, die ein gemeinsames Projekt in Berlin entwickeln und realisieren. Die Koproduktion zeichent sich durch eine künstlerische und finanzielle Beteiligung aller Partner*innen aus. Der Koproduktionsbeitrag sollte im Finanzierungsplan aufgeführt werden.

    Eine Koproduktion kann auch außerhalb Berlins aufgeführt werden, solange das geförderte Projekt auch in Berlin sichtbar wird. Kosten, die nicht in Berlin anfallen, können nicht durch das Förderprogramm getragen werden und sollten somit nicht in den Finanzierungsplan aufgenommen werden.

  • Sind Reisekosten förderfähig?

    Reisekosten, die für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind und nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel zu erledigen sind, können im Finanzierungsplan aufgeführt werden (es gelten die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes).
    Sollten Sie Fragen zu speziellen Ausgabepositionen haben, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit uns in Verbindung.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur