Ein- und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen

Abgabe-/ Bewerbungsfrist 16.07.2024 um 14.00 Uhr

Wir haben die Fördersystematik umgestellt. Es gibt nur noch eine jährliche Antragsfrist auf Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijährig).

Das aktuelle Informationsblatt und ggf. angepasste Muster werden mit Start der Ausschreibung (Mai 2024) hier zur Verfügung gestellt.

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.
Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).

Voraussetzungen

  • Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Die Förderhöhe ist nicht nach unten oder oben begrenzt.
  • Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin getätigt werden bzw. in direktem Zusammenhang mit dem Berlin-Teil des Projektes stehen.
  • In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Spartenoffene Förderung ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (ab März 2024)

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: Oktober 2023

  • Muster Projektbeschreibung 2024

    DOCX-Dokument (13.6 kB) - Stand: Oktober 2023

  • Finanzierungsplan Spartenoffene Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (verpflichtend zu verwenden)

    XLSX-Dokument (24.6 kB) - Stand: 9. Oktober 2023

  • Muster Spielstättenbestätigung

    DOCX-Dokument (20.5 kB) - Stand: 9. Oktober 2023

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

  • Hinweise zur Barrierefreiheit

    PDF-Dokument (628.1 kB) - Stand: April 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Zugang zum Online-Antragsverfahren