Ein- und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.

Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.

Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
  • strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
  • über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
  • ein kuratiertes Programm vorhalten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).

Voraussetzungen

  • Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgenommen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2027 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2027 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2026 zu. Für das Jahr 2026 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Das Projekt kann für ein Jahr (2026 oder 2027) oder zwei Jahre (2026 und 2027) beantragt werden.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt Spartenoffene Förderung Einrichtungen 2026

    PDF-Dokument (187.8 kB)

  • Projektbeschreibung 2026

    DOCX-Dokument (13.7 kB)

  • Spielstättenbestätigung 2026

    DOCX-Dokument (20.6 kB)

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare; Stand März 2024

    PDF-Dokument (65.6 kB) - Stand: März 2024

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ; Stand Mai 2025

    PDF-Dokument (71.8 kB) - Stand: Mai 2025

  • Projektkonkretisierung Einrichtungen: Kooperation mit Freier Szene

    DOCX-Dokument (17.2 kB)

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur

Kontakt

Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinäre Einrichtungen
(Referat I B)

Kathrin Marx
Tel.: (030) 90228 447
E-Mail

Lutz Knospe
Tel.: (030) 90228 772
E-Mail

Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst
(Referat I C)

Janina Abschlag
Tel.: (030) 90 228 512
E-Mail