Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

Aktuelle Ausschreibung

Das Antragscenter für die aktuelle Ausschreibung in 2026 ist nun erreichbar! Bitte schauen Sie sich die untenstehenden Antragsunterlagen an, dort finden Sie auch den Link zum Antragscenter.

Die Bewerbungsfrist für die Förderung in den Jahren 2027 und 2028 endet am Dienstag, den 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ).

Über die Zahl der zu fördernden Festivals und Reihen sowie über die Bemessung der Fördermittel berät ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Expert*innengremium. Dieses besteht aus folgenden Personen: Veronika Gerhard, caner teker, Yosa Peit, Nazanin Noori, Hans-Jürgen Hafner, Nathalie Mälzer, Birgit Effinger, Raha Emami Khansari, Magda Korsinsky, Ildiko Ludwig, Alaa Zouiten, Carola Uehlken, Doris Akrap, Gülşah Stapel.

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.

Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.

Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
  • strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
  • über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
  • ein kuratiertes Programm vorhalten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).

Voraussetzungen

  • Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgenommen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2028 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2028 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2027 zu. Für das Jahr 2027 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Das Projekt kann für ein Jahr (2027 oder 2028) oder zwei Jahre (2027 und 2028) beantragt werden.
  • Bei zweijährigen/überjährigen Projekten: Bitte beachten Sie, dass die Jahressummen verbindlich sind. Mittel, die im ersten Jahr nicht verbraucht wurden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    PDF-Dokument (112.3 kB) - Stand: 2026

  • Projektbeschreibung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (20.6 kB) - Stand: 2026

  • Projektkonkretisierung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (23.8 kB) - Stand: 2026

  • Finanzierungsplan für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    XLSX-Dokument (26.2 kB) - Stand: 2026

  • Spielstättenbestätigung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (29.1 kB) - Stand: 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (62.3 kB) - Stand: April 2026

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.8 kB) - Stand: Mai 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.

Hier geht es zum Antragscenter.

Die Online-Anträge müssen bis zum 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ) abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

FAQs

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich die Antragsfrist nicht einhalten kann. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
      Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.
  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.

  • Ich bin Künstlerische*r Leiter*in/Geschäftsführer*in einer künstlerischen Einrichtung mit juristischer Person (bspw. e.V. gGmbH oÄ.). Gilt der Betrieb als "Einrichtung" im Sinne der Fördervoraussetzungen für dieses Programm?

    Auch wenn Sie eine künstlerische Einrichtung mit festem Sitz in Berlin betreiben, sind SIe nicht unbedingt antragsberechtigt für dieses Programm. Grundsätzlichn verstehen wir unter “Einrichtung” strukturell geförderte Kulturinstitutionen mit Sitz in Berlin. Die genaue Definition finden Sie im Informationsblatt bzw. in der Ausschreibung unter dem Punkt Zielgruppe.

  • Wenn ich als "Einrichtung" im Sinne der Fördervoraussetzungen für dieses Programm gelte, muss ich dann ebenfalls ein Festival oder eine Reihe beantragen?

    Nein. Wenn Sie für die Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen antragsberechtigt sind, können Sie das Projektformat frei wählen: EInzelprojekte (Theater-/Tanzproduktionen, Ausstellungen), Koproduktionen, aber auch Reihen/Serien und Festivals sind möglich.

  • Wenn ich mich für ein Einzelprojekt (bspw. eine Theater-/Tanzproduktion/Inszenierung) bewerbe, wie viele Vorstellungen muss ich im Rahmen des Projektes planen?

    Bei Theater-/Tanzproduktionen ist die jeweilige Inszenierung mindestens viermal (inkl. Premiere) öffentlich in Berlin zu präsentieren. Die Termine sind entsprechend vom Präsentationsort zu garantieren (Spielstättenbestätigung) und die Eintrittseinnahmen im Finanzierungsplan zu kalkulieren.

  • Muss ich als (strukturell geförderte) "Einrichtung" zwingend einen finanziellen Eigenanteil einbringen und wenn ja, in welcher Höhe?

    Ein finanzieller Eigenanteil ist- insbesondere wenn mit der Freien Szene kooperiert wird- wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Gegebenenfalls möchten Sie sich im Finanzierungsplan unter “Erläuterungen” dazu äußern; hier können Sie auch angeben, falls Sie statt baren Mitteln (die unter Einnahmen aufzuführen sind), geldwerte Eigenleistungen aus Ihrer strukturell geförderten Infrastruktur in das Projekt einbringen.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur

Kontakt

Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinäre Einrichtungen
(Referat I B)

Lutz Knospe
Tel.: (030) 90228 358
E-Mail

Janyna Phuhoi
Tel.: (030) 90228 421
E-Mail

Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst
(Referat I C)

Janina Abschlag
Tel.: (030) 90 228 512
E-Mail