Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

Aktuelle Ausschreibung

Die Antragsunterlagen für die aktuelle Ausschreibung in 2026 mit dem Bewerbungsschluss des 14. Juli 2026 sind nun im Download-Bereich verfügbar.

Die Bewerbungsfrist für die Förderung in den Jahren 2027 und 2028 endet am Dienstag, den 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ).

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Projekte, die in Berlin realisiert werden.

Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.

Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie
  • strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
  • über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
  • ein kuratiertes Programm vorhalten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein – und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte, usw.).

Voraussetzungen

  • Antragsteller*in ist eine Einrichtung mit Sitz in Berlin. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgenommen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2028 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in 2028 in Höhe von 100.000 € und weniger ist weiterhin möglich. Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2027 zu. Für das Jahr 2027 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € weiterhin zulässig.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Das Projekt kann für ein Jahr (2027 oder 2028) oder zwei Jahre (2027 und 2028) beantragt werden.
  • Bei zweijährigen/überjährigen Projekten: Bitte beachten Sie, dass die Jahressummen verbindlich sind. Mittel, die im ersten Jahr nicht verbraucht wurden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

  • Informationsblatt für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    PDF-Dokument (112.3 kB) - Stand: 2026

  • Projektbeschreibung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (20.6 kB) - Stand: 2026

  • Projektkonkretisierung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (23.8 kB) - Stand: 2026

  • Finanzierungsplan für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    XLSX-Dokument (26.2 kB) - Stand: 2026

  • Spielstättenbestätigung für ein- und/oder zweijährige Vorhaben von (strukturell geförderten) Einrichtungen

    DOCX-Dokument (29.1 kB) - Stand: 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (62.3 kB) - Stand: April 2026

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.8 kB) - Stand: Mai 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Der Link zum Antragscenter folgt vorrausichtlich im Juni.

Die Online-Anträge müssen bis zum 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ) abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Abteilung Kultur

Kontakt

Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur, Interdisziplinäre Einrichtungen
(Referat I B)

Lutz Knospe
Tel.: (030) 90228 358
E-Mail

Janyna Phuhoi
Tel.: (030) 90228 421
E-Mail

Gedenkstätten, Museen, Bildende Kunst
(Referat I C)

Janina Abschlag
Tel.: (030) 90 228 512
E-Mail