Fellowship-Programm "Weltoffenes Berlin"

Abgabe-/ Bewerbungsfrist

10. Oktober 2024 um 14:00 Uhr

Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr abgeschickt worden sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.

Hinweise zum Ausschluss des Förderprogramms

Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seiten-, Zeichen- und/ oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss des Förderprogramms. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteure (Host) können sich für das Jahr 2025 um die Durchführung von maximal einjährigen Fellowships bewerben, mit denen sie Künstlerinnen und Künstlern den Zugang ins Berufsleben erleichtern wollen, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder wollen.

Voraussetzungen

Die maximal einjährigen Fellowships für Künstlerinnen und Künstler der Zielgruppe sollen eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem oder der antragstellenden Kulturakteur/in ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst und Kultur tätig sind.
Die oder der als Fellow tätige Künstlerin bzw. Künstler sollte eine künstlerische bzw. kreative Ausbildung/Studium abgeschlossen haben und/oder beruflich als Künstlerin oder Künstler tätig gewesen sein und dies entsprechend nachweisen können.
Der oder die antragstellende Host muss mit dem Fellow einen Vertrag (z.B. Stipendien-, Arbeits-, Honorar- oder Werkvertrag) über die künstlerische bzw. kreative Tätigkeit abschließen.
Im Rahmen des Fellowships soll der oder die Fellow je nach individuellem Bedarf durch begleitende Aktivitäten beim Aufbau einer beruflichen Perspektive durch den oder die Host unterstützt werden.

Umfang der Förderung

Gefördert wird jedes Fellowship für max. 12 Monate mit bis zu 2.500,- Euro pro Monat zur Finanzierung projektbezogener Kosten.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Fellowships werden – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – in der Regel jeweils im Sommer eines Jahres für die Durchführung im darauffolgenden Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Achtung Änderung: Bitte beachten Sie, dass ein einheitlicher Finanzierungsplan zu verwenden ist. Sie finden den Musterfinanzierungsplan (Vordruck Musterfinanzierungsplan) zum Download hier auf der Website.

  • Informationsblatt - Fellowship Weltoffenes Berlin

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 01. August 2024

  • Vordruck Musterfinanzierungsplan

    XLSX-Dokument (31.1 kB) - Stand: 01. August 2024

  • Application Form

    DOCX-Dokument (26.2 kB) - Stand: 01. August 2024

  • Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare

    PDF-Dokument (69.3 kB) - Stand: Dezember 2023

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren

Auf der Startseite des elektronischen Antragsformulars wählen Sie bitte als Förderbereich „Spartenoffene Förderungen“ aus.