Spartenoffene Förderung für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

Aktuelle Ausschreibung

Die Antragsunterlagen für die aktuelle Ausschreibung in 2026 mit dem Bewerbungsschluss des 14. Juli 2026 sind nun im Download-Bereich verfügbar.

Die Bewerbungsfrist für die Förderung in den Jahren 2027 und 2028 endet am Dienstag, den 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ).

Zielgruppe

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.

Ziele der Förderung

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von mind. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind natürliche/juristische Personen, die Ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz in Berlin haben.
  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin
  • Die Honoraruntergrenzen müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin erarbeitet und ausschließlich in Berlin durch publikumswirksame Veranstaltungen sichtbar werden.
  • Menschen mit Behinderungen haben auch rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Reine Filmfestivals und Filmreihen sind von der Förderung ausgenommen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

  • Projektanträge mit einem Antragsvolumen von mehr als 100.000 € für das Jahr 2028 sind nicht zulässig. Eine Antragstellung für eine Förderung in Höhe von bis zu 100.000 € ist möglich.
    Diese Regelung trifft nicht auf das Förderjahr 2027 zu. Für das Jahr 2027 sind Anträge mit einem Antragsvolumen über 100.000 € zulässig.
  • Gefördert werden vorrangig künstlerische (Ko-)/Produktionsmittel. Nicht strukturell geförderte Antragsteller können projektbezogen auch Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen.
  • Die Förderung umfasst nur Ausgaben, die in Berlin in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
  • Das Projekt kann für ein Jahr (2027 oder 2028) oder zwei Jahre (2027 und 2028) beantragt werden.
  • Bei zweijährigen/überjährigen Projekten: Bitte beachten Sie, dass die Jahressummen verbindlich sind. Mittel, die im ersten Jahr nicht verbraucht wurden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

ACCESS: Unterstützung bei der Online-Antragsstellung

Ihr stoßt bei der Beantragung von Förderung auf Barrieren? Beratung gibt es beim Programm ACCESS.

  • Informationsblatt für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

    PDF-Dokument (111.7 kB) - Stand: 2026

  • Projektbeschreibung für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

    DOCX-Dokument (20.6 kB) - Stand: 2026

  • Finanzierungsplan für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

    XLSX-Dokument (26.2 kB) - Stand: 2026

  • Spielstättenbestätigung für ein- und/oder zweijährige Festivals und Reihen der Freien Szene

    DOCX-Dokument (29.1 kB) - Stand: 2026

  • Empfehlung für Honoraruntergrenzen und Mindesthonorare

    PDF-Dokument (62.3 kB) - Stand: April 2026

  • Hinweisblatt Barrierefreiheit SenKultGZ

    PDF-Dokument (71.8 kB) - Stand: Mai 2025

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Der Link zum Antragscenter folgt vorrausichtlich im Juni.

Die Online-Anträge müssen bis zum 14. Juli 2026 um 14 Uhr (MEZ) abgeschickt worden sein. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Sollten Anlagen zum Antrag (etwa offizielle Dokumente, Pflichtanlagen) unvollständig sein oder nicht den in diesem Informationsblatt beschriebenen Bedingungen entsprechen, wird der Antrag nicht zum Juryverfahren zugelassen und formal abgelehnt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor elektronischer Absendung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

FAQs

  • Kann ich den Antrag auf Englisch ausfüllen?

    Nein. Das Antragsformular muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der CV darf englischsprachig sein.

  • Kann ich meinen Künstlernamen im Antrag verwenden?

    Nein. Sie stellen einen offiziellen Antrag bei einer Berliner Behörde und müssen den offiziellen Namen verwenden, der in Ihrem Ausweisdokument steht.
    Ihren Künstlernamen können Sie unter “Künstlername” eintragen.

  • Was muss ich alles einreichen?

    Das Informationsblatt erläutert ausführlich, was Sie einreichen müssen, und in welchem Format bzw. welcher maximalen Dateigröße.
    Wir empfehlen, alles vorher nach den Angaben im Informationsblatt vorzubereiten, bevor man den Online-Antrag in Angriff nimmt.

    Bitte beachten Sie für den Berlin-Nachweis:

    Nicht-EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie, Passersatzkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    • Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten)
      Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).
    EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Ich habe einen nichtdeutschen Ausweis, bzw. nur einen Pass, auf denen nicht meine Berliner Meldeadresse steht. Was mache ich dann?

    Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

    Nicht-EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie, Passersatzkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    • Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten)
      Wenn Ihr Aufenthaltstitel als Passersatz gilt und Ihre Meldeadresse enthält, ist dieses Dokument ausreichend (bitte ggf. alle Seiten des Dokuments).
    EU-Staatsbürger*innen:
    • Passkopie oder Kopie des Personalausweises
    • Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Reicht es, wenn ich nur die Vorderseite meines Personalausweises einreiche?

    Bei deutschen Staatsbürger*innen müssen zwingend Vor- und Rückseite des Personalausweises eingereicht werden, da auf der Rückseite die aktuelle Meldeadresse steht.

  • Reicht eine Kopie meines Passes als Nachweis der Berliner Anschrift?

    Nein. Im Reisepass steht üblicherweise nicht die Berliner Anschrift. Bitte reichen Sie auch die Meldebestätigung oder einen anderen Nachweis der Berliner Anschrift (z.B. Aufenthaltstitel mit Meldeadresse) ein.

  • Ich bin europäische*r Staatsbürger*in. Muss ich eine Aufenthaltserlaubnis einreichen?

    Nein. Bitte Passkopie plus Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes einreichen.

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin für die Verlängerung bekommen. Was soll ich tun?

    Bitte senden Sie den aktuellen Titel plus Terminbestätigung ein.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „Meldebestätigung“, einer „Meldebescheinigung“ und einer „Anmeldung“?

    Es gibt keinen Unterschied. Wir meinen die Bestätigung des Bürgeramtes/Einwohnermeldeamtes, die Sie bei Einzug oder Umzug erhalten, wenn Sie sich neu anmelden oder ummelden. Wenn Sie einen (gültigen) Personalausweis oder Aufenthaltstitel besitzen, auf dem Ihre Meldeadresse steht, reicht es aus, wenn Sie dies einsenden. Sie benötigen dann keine separate Meldebestätigung für die Antragstellung.

  • Muss die Meldebestätigung „aktuell“ sein? Darf sie nicht älter sein als 1 Jahr?

    Nein. Das Datum ist nicht relevant. Sie kann auch älter sein als 1 Jahr.

  • Meine Internetverbindung ist schlecht. Es kann sein, dass ich die Antragsfrist nicht einhalten kann. Was mache ich dann?

    Sie haben mehrere Wochen Zeit, den Antrag einzureichen und sich dafür eine Möglichkeit mit besserem Internet zu suchen. Es gibt keine Kulanz. Anträge, die nicht bis Fristende vollständig eingereicht worden sind, können nicht berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit, den Antrag per E-Mail einzusenden, gibt es nicht.

  • Ich kann ein Dokument nicht hochladen. Was soll ich tun?
    • Bitte überprüfen Sie Dateiformat und maximale Dateigröße.
    • Wechseln Sie den Browser.
      Am letzten Tag der Antragsfrist kann der Upload wegen des verstärkten Datentraffics länger dauern. Wir empfehlen unbedingt, die Antragstellung nicht am letzten Tag der Antragsfrist zu beginnen.

Kontakt

Birgit Baum